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R+V Bedingungsheft SpezialPolicen Gesamt-Inhaltsverzeichnis

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FRB 2013<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.01.2013 Seite 20<br />

3. Aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedene Personen erhalten<br />

Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den<br />

Versicherungsnehmer ergeben, solange dieser der Rechtsschutzgewährung zustimmt.<br />

4. Im privaten Bereich sowie für die Ausübung ehrenamtlicher oder nichtselbständiger<br />

Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein namentlich<br />

genannten Personen sowie deren Ehe- bzw. Lebenspartner im Sinne von 14.2.1 und<br />

Kinder im Sinne von 14.2.2 und 14.2.3.<br />

3. Der Versicherungsschutz umfasst je nach Vereinbarung<br />

- Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1);<br />

- Arbeits-Rechtsschutz (2.2.1);<br />

- Immobilien-Rechtsschutz (2.3) für<br />

- vom Versicherungsnehmer und den gemäß 14.1.2 und 14.2.1 bis 14.2.3<br />

mitversicherten Personen selbstgenutzte, in Deutschland gelegene Wohnobjekte<br />

sowie<br />

- vom Versicherungsnehmer gewerblich selbstgenutzte in Deutschland gelegene<br />

Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile;<br />

- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4.1)<br />

- im privaten Bereich;<br />

- für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten;<br />

- im Zusammenhang mit der Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer gemäß<br />

14.1.2 oder 14.2.1 und 14.2.2 mitversicherten Person als Eigentümer, Halter,<br />

Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie<br />

Anhängern. Für Betriebe des Kraftfahrzeughandels und -handwerks, Fahrschulen und<br />

Tankstellen besteht kein Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge, die nicht auf den<br />

Versicherungsnehmer zugelassen, nur zum vorübergehenden Eigengebrauch oder<br />

zur Weiterveräußerung bestimmt oder mit einem roten Kennzeichen oder einer<br />

Kurzzeitzulassung versehen sind;<br />

- für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, die der<br />

Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person aus<br />

Gründen der privaten Vorsorge zu ihren Gunsten abgeschlossen hat (so genannte<br />

personenbezogene Versicherungsverträge);<br />

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5);<br />

- Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6);<br />

- Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7.1, 2.7.2);<br />

- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8),<br />

- Straf-Rechtsschutz (2.9);<br />

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10);<br />

- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (2.11);<br />

- Opfer-Rechtsschutz (2.12);<br />

- Spezial-Straf-Rechtsschutz (2.13);<br />

- Daten-Rechtsschutz (2.14);<br />

- InkassoPLUS (2.16);<br />

- InkassoPLUS Garantie (1 Sonderbedingungen für InkassoPLUS Garantie)<br />

- <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon im Privatbereich (2.17.1);<br />

- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (2.18);<br />

- Photovoltaik-Rechtsschutz (2.19);<br />

- LeistungspaketPLUS mit<br />

- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge (2.4.2; 2.4.3),<br />

- Verwaltungs-Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im<br />

versicherten beruflichen Bereich (2.7.3),<br />

- Erweitertem Arbeits-Rechtsschutz (2.2.2),<br />

- Internet-Domänen-Rechtsschutz (2.15),<br />

- <strong>R+V</strong>-Anwaltstelefon für gewerbliche Rechtsfragen (2.17.2).<br />

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