Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
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SCHULEN DES GESUNDHEITSWESENS – RETTUNGSASSISTENTEN<br />
139<br />
Infos im Überblick<br />
Berufsbild<br />
Voraussetzungen<br />
Ausbildungsdauer<br />
Kosten<br />
Ausbildungsvergütung<br />
„Rettungsassistenten und -assistentinnen leisten Erste Hilfe am Notfallort<br />
und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Zu ihren Aufgaben<br />
gehören außerdem Patiententransporte.<br />
Rettungsassistenten und -assistentinnen arbeiten in erster Linie bei Krankentransport-<br />
und Rettungsdiensten. Ebenso sind sie z.B. bei Blutspendediensten<br />
oder städtischen Feuerwehren beschäftigt. Darüber hinaus<br />
können sie auch bei Katastrophenhilfswerken oder kommunal organisierten<br />
Rettungswachen tätig sein.“ (BERUFENET)<br />
Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss<br />
<strong>Gesundheit</strong>s- und (Kinder)- Krankenpfleger /-innen können mit einem<br />
Ergänzungslehrgang von 300 Stunden zur Prüfung zugelassen werden.<br />
Für Sanitätsunteroffiziere und Sanitätsbeamte der Polizei kann die Lehrgangsdauer<br />
um 6 Monate (600 Stunden) verkürzt werden. .<br />
2 Jahre – Ein Jahr Theoretische Ausbildung sowie Praktika und ein Anerkennungsjahr.<br />
An privaten Schulen im Einzugsgebiet des <strong>Kreis</strong>es: rund 300€ / mntl.<br />
Während der schulischen Ausbildung: keine<br />
Im Anerkennungsjahr kann eine Vergütung erfolgen, wenn der Einsatz in<br />
einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes / Wohlfahrtspflege geleistet<br />
wird (mntl.: 1.229 €).<br />
Verdienstmöglichkeiten Wenn Anlehnung an den TVöD: Gehaltgruppe 5, Stufe 3 bis 6<br />
Monatsbruttoentgelt: 2.191 bis 2.424 €.<br />
Aufstiegsmöglichkeiten,<br />
Weiterbildung<br />
Weitere Informationen<br />
Aufstiegsweiterbildungen zu „Lehrrettungsassistent/in“ oder „Fach- und<br />
Betriebswirte/ -wirtinnen, Fachkaufleute“<br />
Zulassung zu dreijährigen Berufsausbildungen, für die ein mittlerer Bildungsabschluss<br />
oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener<br />
mindestens zweijähriger Berufsausbildung erforderlich ist.<br />
Die Berufsausbildung führt nicht zu einem höheren schulischen Bildungsabschluss.<br />
Bei Vorliegen der (Fach) - Hochschulreife kann ein akademischer<br />
Beruf des <strong>Gesundheit</strong>swesens angestrebt werden. Innerhalb des<br />
Rettungsdienstes bietet sich das Fachhochschulstudium „Ingenieur/in -<br />
Rettungswesen“ an.<br />
http://www.bvrd.org/