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Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen

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SCHULEN DES GESUNDHEITSWESENS – RETTUNGSASSISTENTEN<br />

139<br />

Infos im Überblick<br />

Berufsbild<br />

Voraussetzungen<br />

Ausbildungsdauer<br />

Kosten<br />

Ausbildungsvergütung<br />

„Rettungsassistenten und -assistentinnen leisten Erste Hilfe am Notfallort<br />

und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Zu ihren Aufgaben<br />

gehören außerdem Patiententransporte.<br />

Rettungsassistenten und -assistentinnen arbeiten in erster Linie bei Krankentransport-<br />

und Rettungsdiensten. Ebenso sind sie z.B. bei Blutspendediensten<br />

oder städtischen Feuerwehren beschäftigt. Darüber hinaus<br />

können sie auch bei Katastrophenhilfswerken oder kommunal organisierten<br />

Rettungswachen tätig sein.“ (BERUFENET)<br />

Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss<br />

<strong>Gesundheit</strong>s- und (Kinder)- Krankenpfleger /-innen können mit einem<br />

Ergänzungslehrgang von 300 Stunden zur Prüfung zugelassen werden.<br />

Für Sanitätsunteroffiziere und Sanitätsbeamte der Polizei kann die Lehrgangsdauer<br />

um 6 Monate (600 Stunden) verkürzt werden. .<br />

2 Jahre – Ein Jahr Theoretische Ausbildung sowie Praktika und ein Anerkennungsjahr.<br />

An privaten Schulen im Einzugsgebiet des <strong>Kreis</strong>es: rund 300€ / mntl.<br />

Während der schulischen Ausbildung: keine<br />

Im Anerkennungsjahr kann eine Vergütung erfolgen, wenn der Einsatz in<br />

einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes / Wohlfahrtspflege geleistet<br />

wird (mntl.: 1.229 €).<br />

Verdienstmöglichkeiten Wenn Anlehnung an den TVöD: Gehaltgruppe 5, Stufe 3 bis 6<br />

Monatsbruttoentgelt: 2.191 bis 2.424 €.<br />

Aufstiegsmöglichkeiten,<br />

Weiterbildung<br />

Weitere Informationen<br />

Aufstiegsweiterbildungen zu „Lehrrettungsassistent/in“ oder „Fach- und<br />

Betriebswirte/ -wirtinnen, Fachkaufleute“<br />

Zulassung zu dreijährigen Berufsausbildungen, für die ein mittlerer Bildungsabschluss<br />

oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener<br />

mindestens zweijähriger Berufsausbildung erforderlich ist.<br />

Die Berufsausbildung führt nicht zu einem höheren schulischen Bildungsabschluss.<br />

Bei Vorliegen der (Fach) - Hochschulreife kann ein akademischer<br />

Beruf des <strong>Gesundheit</strong>swesens angestrebt werden. Innerhalb des<br />

Rettungsdienstes bietet sich das Fachhochschulstudium „Ingenieur/in -<br />

Rettungswesen“ an.<br />

http://www.bvrd.org/

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