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Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen

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SYSTEMATISCHE ANNÄHERUNGEN<br />

37<br />

<strong>Gesundheit</strong>s- und (Kinder)Krankenpflege, Hebammen und Entbindungspfleger sowie<br />

<strong>Gesundheit</strong>s- und Krankenpflegeassistenz<br />

Die Ausbildungen zur <strong>Gesundheit</strong>s- und (Kinder)Krankenpflege 26 sowie für Hebammen<br />

und Entbindungspfleger sind bundeseinheitlich geregelt; die Ausbildung der <strong>Gesundheit</strong>sund<br />

Krankenpflegeassistenz untersteht der Länderregelung. Die Zuständigkeit für diese<br />

Berufe liegt auf Bundes- und Landesebene bei den jeweiligen Ministerien für das <strong>Gesundheit</strong>swesen.<br />

Die unteren <strong>Gesundheit</strong>sbehörden / <strong>Gesundheit</strong>sämter haben die Fachaufsicht<br />

über die Ausbildungen, führen den Prüfungsvorsitz und erteilen die Erlaubnis zur Führung<br />

der Berufsbezeichnung. Die Bezirksregierungen (Zuordnung: <strong>Gesundheit</strong>swesen) erteilen<br />

den Schulen die staatliche Anerkennung, sind zuständig für die Qualitätsprüfungen sowie<br />

für die Genehmigung der Ausbildungsplatzkapazität. Die Ausbildung muss an staatlich<br />

anerkannten Fachschulen erfolgen, die in der Trägerschaft von Krankenhäusern stehen<br />

oder mit Krankenhäusern verbunden sind. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt bei dem<br />

Einstellungsträger, jedoch liegt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung bei den Fachschulen.<br />

Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Orthoptik, MTA, Diätassistenten<br />

Die Ausbildungen sind bundeseinheitlich geregelt und werden an staatlich anerkannten<br />

Fachschulen durchgeführt, die sich in privater oder in staatlicher Trägerschaft befinden<br />

können. Sofern sie nicht an eine Klinik angeschlossen sind, müssen sie über Kooperationsverträge<br />

mit jeweils geeigneten Einrichtungen die berufspraktische Ausbildung sicher<br />

stellen. Die Zuständigkeit für diese Berufe liegt auf Bundes- und Landesebene bei den jeweiligen<br />

Ministerien für das <strong>Gesundheit</strong>swesen. Die unteren <strong>Gesundheit</strong>sbehörden / <strong>Gesundheit</strong>sämter<br />

haben die Fachaufsicht über die Ausbildungen, führen den Prüfungsvorsitz<br />

und erteilen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Die Bezirksregierungen<br />

(Zuordnung: <strong>Gesundheit</strong>swesen) erteilen den Schulen die staatliche Anerkennung, sind<br />

zuständig für die Qualitätsprüfungen sowie für die Genehmigung der Ausbildungsplatzkapazität.<br />

PTA, Rettungsassistenz, Masseur- und medizinische Bademeister<br />

Die Ausbildungen sind bundeseinheitlich geregelt und werden an staatlich anerkannten<br />

Fachschulen durchgeführt, die sich in privater oder staatlicher Trägerschaft befinden können.<br />

Die Schulen müssen mit Einrichtungen zusammen arbeiten, in denen die berufspraktischen<br />

Einsätze durchgeführt werden. Pharmazeutisch-technische Assistenten und Rettungsassistenten<br />

müssen nach der schulischen Ausbildung ein Berufspraktikum mit abschließender<br />

Prüfung absolvieren, um den anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Die<br />

Zuständigkeit für diese Berufe liegt auf Bundes- und Landesebene bei den jeweiligen Ministerien<br />

für das <strong>Gesundheit</strong>swesen. Die untere <strong>Gesundheit</strong>sbehörden / <strong>Gesundheit</strong>sämter<br />

haben die Fachaufsicht über die Ausbildungen, führen den Prüfungsvorsitz und erteilen die<br />

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Die Bezirksregierungen (Zuordnung: <strong>Gesundheit</strong>swesen)<br />

erteilen den Schulen die staatliche Anerkennung, sind zuständig für die<br />

Qualitätsprüfungen sowie für die Genehmigung der Ausbildungsplatzkapazität.<br />

26 Deutsches Krankenhausinstitut (2011) bietet einen sehr umfassenden Überblick über die Struktur der<br />

Pflegeausbildungen

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