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Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen

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SCHULEN DES GESUNDHEITSWESENS - PFLEGEBERUFE<br />

ALTENPFLEGE<br />

NRW hat 1969 als erstes Bundesland die examinierte Altenpflegeausbildung eingeführt,<br />

und auch wenn die anderen Bundesländer sich diesem Weg recht bald angeschlossen<br />

haben, war die Ausbildung für die Altenpflege bis 2003 ausschließlich auf Landesebene<br />

geregelt. Kaum ein anderer <strong>Gesundheit</strong>sberuf hat in diesem recht kurzen Zeitraum so gravierende<br />

Veränderungen in der Ausbildungsordnung erfahren:<br />

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1969: NRW führt eine zweijährige staatlich anerkannte Ausbildung zur Altenpflege<br />

ein. Für die schulische Ausbildung wird ein Schulgeld erhoben, während des Anerkennungsjahres<br />

erhalten die Auszubildenden von ihren Einstellungsträgern ein Praktikantengehalt.<br />

1988: NRW erhöht als erstes Bundesland die Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre. In<br />

den folgenden Jahren erfolgt die Umstellung von einer Ausbildung mit Anerkennungsjahr<br />

auf eine vollschulische Ausbildung mit Praxiseinsätzen.<br />

Ebenfalls in den 1990er Jahren hebt NRW als eines der ersten Länder die Schulgeldpflicht<br />

auf, zudem wird eine Ausbildungsvergütung eingeführt.<br />

2003: Die dreijährige Ausbildung wird bundeseinheitlich geregelt. Eine EU-<br />

Anerkennung ist jedoch weiterhin nicht möglich, da die Ausbildung in dieser Form<br />

ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird.<br />

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2012: Die Planungen für eine generalistischen Pflegeausbildung werden zunehmend<br />

konkreter.<br />

Mit Einführung der bundeseinheitlichen Ausbildung ist eine geteilte Verantwortung von<br />

Fachseminaren und Einrichtungen der Altenpflege festgeschrieben: Die Einrichtungen der<br />

Altenpflege sind Einstellungsträger der Auszubildenden, wenngleich die Gesamtverantwortung<br />

für die Ausbildung weiterhin bei den Fachseminaren für Altenpflege liegt. Sofern die<br />

Auszubildenden keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit haben, erhalten<br />

sie von ihrem Einstellungsträger die Ausbildungsvergütung. Die Einrichtungen der<br />

Altenpflege machten die Kosten für die Auszubildenden bei den Pflegesatzverhandlungen<br />

geltend, was zur Folge hatte, dass die Pflegesätze in den ausbildenden Einrichtungen höher<br />

waren als in jenen, die keine Ausbildungsplätze zur Verfügung stellten. Eine Situation,<br />

die immer wieder zu Unmut geführt und die Suche nach ausbildungsbereiten Einrichtungen<br />

erschwert hat.<br />

Eine weitere Problematik bestand auch darin, dass die Förderdauer für Umschüler /-<br />

innen auf zwei Jahre begrenzt war, so dass die dreijährige Ausbildung zur Altenpflege vom<br />

Prinzip her nicht mehr förderungsfähig war. Wohl hat NRW als eines der wenigen Ländern<br />

das dritte Ausbildungsjahr aus Landesmitteln finanziert, jedoch konnte die reduzierte SGB<br />

III-Förderung nicht in vollem Umfang kompensiert werden.<br />

Diese strukturell verankerten wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Finanzierung der<br />

Ausbildung haben zu einem Rückgang der Ausbildungskapazitäten geführt, so dass angesichts<br />

der demographischen Veränderungen in den vergangenen Jahren deutlich unter<br />

Bedarf ausgebildet wurde. Die Berechnungen des Landesberichtes <strong>Gesundheit</strong>sberufe<br />

weisen bereits für 2010 für die Altenpflege einen nicht zu deckenden Bedarf von rund 2.500<br />

Fachkräften aus. 50<br />

50 Landesberichterstattung <strong>Gesundheit</strong>sberufe Nordrhein Westfalen (2010), S. 72 ff

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