Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
92<br />
SCHULEN DES GESUNDHEITSWESENS - PFLEGEBERUFE<br />
ALTENPFLEGE<br />
NRW hat 1969 als erstes Bundesland die examinierte Altenpflegeausbildung eingeführt,<br />
und auch wenn die anderen Bundesländer sich diesem Weg recht bald angeschlossen<br />
haben, war die Ausbildung für die Altenpflege bis 2003 ausschließlich auf Landesebene<br />
geregelt. Kaum ein anderer <strong>Gesundheit</strong>sberuf hat in diesem recht kurzen Zeitraum so gravierende<br />
Veränderungen in der Ausbildungsordnung erfahren:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
1969: NRW führt eine zweijährige staatlich anerkannte Ausbildung zur Altenpflege<br />
ein. Für die schulische Ausbildung wird ein Schulgeld erhoben, während des Anerkennungsjahres<br />
erhalten die Auszubildenden von ihren Einstellungsträgern ein Praktikantengehalt.<br />
1988: NRW erhöht als erstes Bundesland die Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre. In<br />
den folgenden Jahren erfolgt die Umstellung von einer Ausbildung mit Anerkennungsjahr<br />
auf eine vollschulische Ausbildung mit Praxiseinsätzen.<br />
Ebenfalls in den 1990er Jahren hebt NRW als eines der ersten Länder die Schulgeldpflicht<br />
auf, zudem wird eine Ausbildungsvergütung eingeführt.<br />
2003: Die dreijährige Ausbildung wird bundeseinheitlich geregelt. Eine EU-<br />
Anerkennung ist jedoch weiterhin nicht möglich, da die Ausbildung in dieser Form<br />
ausschließlich in Deutschland durchgeführt wird.<br />
−<br />
2012: Die Planungen für eine generalistischen Pflegeausbildung werden zunehmend<br />
konkreter.<br />
Mit Einführung der bundeseinheitlichen Ausbildung ist eine geteilte Verantwortung von<br />
Fachseminaren und Einrichtungen der Altenpflege festgeschrieben: Die Einrichtungen der<br />
Altenpflege sind Einstellungsträger der Auszubildenden, wenngleich die Gesamtverantwortung<br />
für die Ausbildung weiterhin bei den Fachseminaren für Altenpflege liegt. Sofern die<br />
Auszubildenden keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit haben, erhalten<br />
sie von ihrem Einstellungsträger die Ausbildungsvergütung. Die Einrichtungen der<br />
Altenpflege machten die Kosten für die Auszubildenden bei den Pflegesatzverhandlungen<br />
geltend, was zur Folge hatte, dass die Pflegesätze in den ausbildenden Einrichtungen höher<br />
waren als in jenen, die keine Ausbildungsplätze zur Verfügung stellten. Eine Situation,<br />
die immer wieder zu Unmut geführt und die Suche nach ausbildungsbereiten Einrichtungen<br />
erschwert hat.<br />
Eine weitere Problematik bestand auch darin, dass die Förderdauer für Umschüler /-<br />
innen auf zwei Jahre begrenzt war, so dass die dreijährige Ausbildung zur Altenpflege vom<br />
Prinzip her nicht mehr förderungsfähig war. Wohl hat NRW als eines der wenigen Ländern<br />
das dritte Ausbildungsjahr aus Landesmitteln finanziert, jedoch konnte die reduzierte SGB<br />
III-Förderung nicht in vollem Umfang kompensiert werden.<br />
Diese strukturell verankerten wirtschaftlichen Unsicherheiten in der Finanzierung der<br />
Ausbildung haben zu einem Rückgang der Ausbildungskapazitäten geführt, so dass angesichts<br />
der demographischen Veränderungen in den vergangenen Jahren deutlich unter<br />
Bedarf ausgebildet wurde. Die Berechnungen des Landesberichtes <strong>Gesundheit</strong>sberufe<br />
weisen bereits für 2010 für die Altenpflege einen nicht zu deckenden Bedarf von rund 2.500<br />
Fachkräften aus. 50<br />
50 Landesberichterstattung <strong>Gesundheit</strong>sberufe Nordrhein Westfalen (2010), S. 72 ff