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Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen

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SYSTEMATISCHE ANNÄHERUNGEN<br />

Berufsaufbauende Studiengänge für Aufgaben in der Leitung und Lehre<br />

Qualifizierende Weiterbildungen für die hauptberufliche Tätigkeit in der theoretischen<br />

Ausbildung oder der Personalführung waren seit jeher für pflegerische und therapeutische<br />

Berufe sowie für Hebammen verpflichtend. In der Regel waren dies zweijährige fachpädagogische<br />

Weiterbildungen in Vollzeitform (Teilzeitform: 4 Jahre), für die eine mit mindestens<br />

gutem Erfolg abgeschlossene Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt<br />

wurden. Analog zu dem pädagogischen Weiterbildungssystem bestand besonders<br />

im Pflegebereich ein abgestuftes System der beruflichen Qualifizierung von der Stationsleitung<br />

bis zur Pflegedienstleitung. Die Ausbildungen wurden in der Regel von privaten Bildungsträgern<br />

angeboten und waren schulgeldpflichtig.<br />

Im Zuge der Akademisierung für Lehr- und Leitungsaufgaben in den <strong>Gesundheit</strong>sfachberufen<br />

sowie der Notwendigkeit, die Ausbildung an europäische Standards anzugleichen,<br />

wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten zunehmend Studiengänge für den Bereich<br />

der Leitung / des Managements, der Lehre und der Forschung eingerichtet. Zugleich haben<br />

Anforderungen an die akademische Ausbildung der Unterrichtskräfte Eingang in die jeweiligen<br />

Berufsgesetze gefunden. Wer heute in der Pflege, der Hebammenkunde oder in therapeutischen<br />

Berufen lehren möchte, benötigt in der Regel neben der beruflichen Ausbildung<br />

eine abgeschlossene Hochschulausbildung, die für den theoretischen und praktischen<br />

Unterricht qualifiziert. 33 Analog hierzu verläuft die Entwicklung für Leitungs- und<br />

Managementaufgaben im Pflegedienst: Zumindest Träger größerer Einrichtungen setzen in<br />

ihrem Stellenprofil eine akademische Ausbildung voraus.<br />

Eigen ist diesem System, dass der Weg zu einer Lehr- oder Leitungsaufgabe sehr langwierig<br />

und kostenaufwändig ist: Es bedarf der dreijährigen grundständigen Ausbildung an<br />

einer Fachschule des <strong>Gesundheit</strong>swesen, die unter Umständen schulgeldpflichtig ist. Nur<br />

diejenigen, die im allgemeinen Schulsektor eine Studienberechtigung erworben haben,<br />

können nach mehrjähriger Berufserfahrung ein Studium absolvieren.<br />

Grundständige / primärqualifizierende Studiengänge für <strong>Gesundheit</strong>sfachberufe<br />

Über berufsgesetzliche Modellklauseln (2003 für <strong>Gesundheit</strong>s- und Krankenpflege; 2009<br />

für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Hebammenwesen) 34 ist es möglich, dass<br />

die genannten <strong>Gesundheit</strong>sberufe als grundständige und primärqualifizierende Studiengänge<br />

angeboten werden können. Diese Modellklauseln gelten zunächst bis zum Jahr<br />

2017. Die Studierenden erhalten nach Abschluss den akademischen Grad des Bachelor<br />

sowie die staatliche Anerkennung, die für die Führung der Berufsbezeichnung notwendig<br />

ist. Prominentes Beispiel für diese Modellstudiengänge ist die Hochschule für <strong>Gesundheit</strong> –<br />

<strong>Gesundheit</strong>scampus Bochum. Für die Pflegeberufe wird dieses grundständige Studium als<br />

generalistisches Studium, das heißt ohne die Differenzierung in Altenpflege, <strong>Gesundheit</strong>sund<br />

Krankenpflege, <strong>Gesundheit</strong>s- und Kinderkrankenpflege durchgeführt. Diese Studiengänge<br />

ermöglichen in einem weiteren Schritt den Erwerb des Masterabschlusses, der Voraussetzung<br />

für die Arbeit an einer Fachschule des <strong>Gesundheit</strong>swesens (<strong>Gesundheit</strong>s-<br />

/Pflegepädagogik) oder für eine wissenschaftliche Laufbahn (Pflegewissenschaften) ist.<br />

33 Die Standards für die Lehrkräfte der jeweiligen Ausbildungseinrichtungen sind in den entsprechenden<br />

Berufsgesetzten festgelegt.<br />

34 Entwürfe und Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Modellklauseln sind im Dokumentations- und<br />

Informationssystem des Deutschen Bundestags einzusehen:<br />

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/136/13624.html

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