Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
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SYSTEMATISCHE ANNÄHERUNGEN<br />
Berufsaufbauende Studiengänge für Aufgaben in der Leitung und Lehre<br />
Qualifizierende Weiterbildungen für die hauptberufliche Tätigkeit in der theoretischen<br />
Ausbildung oder der Personalführung waren seit jeher für pflegerische und therapeutische<br />
Berufe sowie für Hebammen verpflichtend. In der Regel waren dies zweijährige fachpädagogische<br />
Weiterbildungen in Vollzeitform (Teilzeitform: 4 Jahre), für die eine mit mindestens<br />
gutem Erfolg abgeschlossene Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung vorausgesetzt<br />
wurden. Analog zu dem pädagogischen Weiterbildungssystem bestand besonders<br />
im Pflegebereich ein abgestuftes System der beruflichen Qualifizierung von der Stationsleitung<br />
bis zur Pflegedienstleitung. Die Ausbildungen wurden in der Regel von privaten Bildungsträgern<br />
angeboten und waren schulgeldpflichtig.<br />
Im Zuge der Akademisierung für Lehr- und Leitungsaufgaben in den <strong>Gesundheit</strong>sfachberufen<br />
sowie der Notwendigkeit, die Ausbildung an europäische Standards anzugleichen,<br />
wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten zunehmend Studiengänge für den Bereich<br />
der Leitung / des Managements, der Lehre und der Forschung eingerichtet. Zugleich haben<br />
Anforderungen an die akademische Ausbildung der Unterrichtskräfte Eingang in die jeweiligen<br />
Berufsgesetze gefunden. Wer heute in der Pflege, der Hebammenkunde oder in therapeutischen<br />
Berufen lehren möchte, benötigt in der Regel neben der beruflichen Ausbildung<br />
eine abgeschlossene Hochschulausbildung, die für den theoretischen und praktischen<br />
Unterricht qualifiziert. 33 Analog hierzu verläuft die Entwicklung für Leitungs- und<br />
Managementaufgaben im Pflegedienst: Zumindest Träger größerer Einrichtungen setzen in<br />
ihrem Stellenprofil eine akademische Ausbildung voraus.<br />
Eigen ist diesem System, dass der Weg zu einer Lehr- oder Leitungsaufgabe sehr langwierig<br />
und kostenaufwändig ist: Es bedarf der dreijährigen grundständigen Ausbildung an<br />
einer Fachschule des <strong>Gesundheit</strong>swesen, die unter Umständen schulgeldpflichtig ist. Nur<br />
diejenigen, die im allgemeinen Schulsektor eine Studienberechtigung erworben haben,<br />
können nach mehrjähriger Berufserfahrung ein Studium absolvieren.<br />
Grundständige / primärqualifizierende Studiengänge für <strong>Gesundheit</strong>sfachberufe<br />
Über berufsgesetzliche Modellklauseln (2003 für <strong>Gesundheit</strong>s- und Krankenpflege; 2009<br />
für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Hebammenwesen) 34 ist es möglich, dass<br />
die genannten <strong>Gesundheit</strong>sberufe als grundständige und primärqualifizierende Studiengänge<br />
angeboten werden können. Diese Modellklauseln gelten zunächst bis zum Jahr<br />
2017. Die Studierenden erhalten nach Abschluss den akademischen Grad des Bachelor<br />
sowie die staatliche Anerkennung, die für die Führung der Berufsbezeichnung notwendig<br />
ist. Prominentes Beispiel für diese Modellstudiengänge ist die Hochschule für <strong>Gesundheit</strong> –<br />
<strong>Gesundheit</strong>scampus Bochum. Für die Pflegeberufe wird dieses grundständige Studium als<br />
generalistisches Studium, das heißt ohne die Differenzierung in Altenpflege, <strong>Gesundheit</strong>sund<br />
Krankenpflege, <strong>Gesundheit</strong>s- und Kinderkrankenpflege durchgeführt. Diese Studiengänge<br />
ermöglichen in einem weiteren Schritt den Erwerb des Masterabschlusses, der Voraussetzung<br />
für die Arbeit an einer Fachschule des <strong>Gesundheit</strong>swesens (<strong>Gesundheit</strong>s-<br />
/Pflegepädagogik) oder für eine wissenschaftliche Laufbahn (Pflegewissenschaften) ist.<br />
33 Die Standards für die Lehrkräfte der jeweiligen Ausbildungseinrichtungen sind in den entsprechenden<br />
Berufsgesetzten festgelegt.<br />
34 Entwürfe und Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Modellklauseln sind im Dokumentations- und<br />
Informationssystem des Deutschen Bundestags einzusehen:<br />
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/136/13624.html