Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen
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SYSTEMATISCHE ANNÄHERUNGEN<br />
35<br />
Berufsausbildungen nach bundes-/ landesrechtlichen Berufsgesetzen in NRW 23<br />
Ausbildungen für Berufe im <strong>Gesundheit</strong>swesen, die nicht in das Berufsbildungsgesetz<br />
aufgenommen sind, werden nach Bundes- und/ oder Landesrecht durchgeführt und an<br />
Berufsfachschulen / Fachschulen vermittelt. Für die Ausbildung der jeweiligen Berufe und<br />
somit für die organisatorische Einbindung der Fachschulen gelten entsprechend der Berufs-<br />
und Schulgesetze sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen, und auch bei bundeseinheitlichen<br />
Berufsgesetzen haben die Länder noch einen recht großen Gestaltungsspielraum.<br />
Die <strong>Gesundheit</strong>s- und (Kinder)Krankenpflegeausbildung zum Beispiel, die in NRW<br />
an Pflegefachschulen angesiedelt ist, wird in anderen Bundesländern an Berufsfachschulen<br />
vermittelt und liegt im Zuständigkeitsbereich des Schulrechts; in einigen Bundesländern<br />
ist es zudem möglich, mit der Pflegeausbildung auch die Fachhochschulreife zu erlangen. 24<br />
Diese Vielfalt, die weder selbsterklärend noch ausschließlich fachlichen Aspekten geschuldet<br />
ist, macht es notwendig, einen Überblick darüber zu geben, wo in NRW die Zuständigkeiten<br />
für die Fachschulen und die an diesen angesiedelten Berufsausbildungen angesiedelt<br />
sind.<br />
Heilerziehungspflege, Heilerziehungshelfer /-in sowie Sozialhelfer /-in<br />
Die schulische Ausbildung dieser Berufe wird über das Schulgesetz NRW geregelt und<br />
von Berufsfachschulen / Fachschulen für Sozialwesen angeboten, die in Berufskollegs<br />
eingebunden sind. 25 Die berufspraktische Ausbildung erfolgt während der schulischen Ausbildung<br />
in Fachpraktika sowie für die Heilerziehungspflege während des einjährigen Berufspraktikums.<br />
Altenpflege und Altenpflegehilfe<br />
Die Ausbildung zur Altenpflege ist bundeseinheitlich geregelt, wohingegen die Altenpflegehilfe<br />
der landesrechtlichen Regelung unterliegt. Die Zuständigkeit für diese Berufe liegt<br />
auf Bundes- und Landesebene bei den jeweiligen Ministerien, denen die Bereiche Soziales<br />
/ Familien / Senioren zugeordnet sind. Die Bezirksregierungen (Zuordnung: Sozialwesen)<br />
haben die Fachaufsicht über die Fachseminare, genehmigen die Zahl der Schulplätze,<br />
führen den Vorsitz bei den Abschlussprüfungen und stellen die Erlaubnisurkunde zur Führung<br />
der Berufsbezeichnung aus. Die Ausbildung für beide Berufe findet in NRW an staatlich<br />
anerkannten Fachseminaren für Altenpflege statt, die meist in privater Trägerschaft<br />
z.B. der Wohlfahrtsverbände oder privater Anbieter sind. Einstellungsträger der Auszubildenden<br />
sind mit den Fachseminaren kooperierende stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen,<br />
bei denen der überwiegende Anteil der berufspraktischen Ausbildung erfolgt.<br />
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt das Fachseminar.<br />
23 Die zugrundeliegenden Berufsgesetze und Verordnungen der jeweiligen Berufe sind dem Gesetzesverzeichnis<br />
im Anhang zu entnehmen.<br />
24 Deutsches Krankenhausinstitut (2011), S. 43<br />
25 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK