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Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen

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SYSTEMATISCHE ANNÄHERUNGEN<br />

35<br />

Berufsausbildungen nach bundes-/ landesrechtlichen Berufsgesetzen in NRW 23<br />

Ausbildungen für Berufe im <strong>Gesundheit</strong>swesen, die nicht in das Berufsbildungsgesetz<br />

aufgenommen sind, werden nach Bundes- und/ oder Landesrecht durchgeführt und an<br />

Berufsfachschulen / Fachschulen vermittelt. Für die Ausbildung der jeweiligen Berufe und<br />

somit für die organisatorische Einbindung der Fachschulen gelten entsprechend der Berufs-<br />

und Schulgesetze sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen, und auch bei bundeseinheitlichen<br />

Berufsgesetzen haben die Länder noch einen recht großen Gestaltungsspielraum.<br />

Die <strong>Gesundheit</strong>s- und (Kinder)Krankenpflegeausbildung zum Beispiel, die in NRW<br />

an Pflegefachschulen angesiedelt ist, wird in anderen Bundesländern an Berufsfachschulen<br />

vermittelt und liegt im Zuständigkeitsbereich des Schulrechts; in einigen Bundesländern<br />

ist es zudem möglich, mit der Pflegeausbildung auch die Fachhochschulreife zu erlangen. 24<br />

Diese Vielfalt, die weder selbsterklärend noch ausschließlich fachlichen Aspekten geschuldet<br />

ist, macht es notwendig, einen Überblick darüber zu geben, wo in NRW die Zuständigkeiten<br />

für die Fachschulen und die an diesen angesiedelten Berufsausbildungen angesiedelt<br />

sind.<br />

Heilerziehungspflege, Heilerziehungshelfer /-in sowie Sozialhelfer /-in<br />

Die schulische Ausbildung dieser Berufe wird über das Schulgesetz NRW geregelt und<br />

von Berufsfachschulen / Fachschulen für Sozialwesen angeboten, die in Berufskollegs<br />

eingebunden sind. 25 Die berufspraktische Ausbildung erfolgt während der schulischen Ausbildung<br />

in Fachpraktika sowie für die Heilerziehungspflege während des einjährigen Berufspraktikums.<br />

Altenpflege und Altenpflegehilfe<br />

Die Ausbildung zur Altenpflege ist bundeseinheitlich geregelt, wohingegen die Altenpflegehilfe<br />

der landesrechtlichen Regelung unterliegt. Die Zuständigkeit für diese Berufe liegt<br />

auf Bundes- und Landesebene bei den jeweiligen Ministerien, denen die Bereiche Soziales<br />

/ Familien / Senioren zugeordnet sind. Die Bezirksregierungen (Zuordnung: Sozialwesen)<br />

haben die Fachaufsicht über die Fachseminare, genehmigen die Zahl der Schulplätze,<br />

führen den Vorsitz bei den Abschlussprüfungen und stellen die Erlaubnisurkunde zur Führung<br />

der Berufsbezeichnung aus. Die Ausbildung für beide Berufe findet in NRW an staatlich<br />

anerkannten Fachseminaren für Altenpflege statt, die meist in privater Trägerschaft<br />

z.B. der Wohlfahrtsverbände oder privater Anbieter sind. Einstellungsträger der Auszubildenden<br />

sind mit den Fachseminaren kooperierende stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen,<br />

bei denen der überwiegende Anteil der berufspraktischen Ausbildung erfolgt.<br />

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt das Fachseminar.<br />

23 Die zugrundeliegenden Berufsgesetze und Verordnungen der jeweiligen Berufe sind dem Gesetzesverzeichnis<br />

im Anhang zu entnehmen.<br />

24 Deutsches Krankenhausinstitut (2011), S. 43<br />

25 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK

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