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Ausbildungsberufe Gesundheit - Kreis Recklinghausen

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54<br />

KOSTEN UND VERGÜTUNG<br />

Kosten für Lehrmaterial, Berufskleidung sowie Anmelde- und Prüfungsgebühren anfallen.<br />

Sind Kliniken Träger der Fachschule, sind die Ausbildungsplatzkosten entsprechend dem<br />

Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanzierbar (KHG §2; §17), so dass die Schüler /-<br />

innen kein Schulgeld bezahlen müssen. Jedoch können auch hier Kosten für Lehrmaterial,<br />

Berufskleidung sowie Anmelde- und Prüfungsgebühren erhoben werden.<br />

PTA, Rettungsassistenz, Masseur- und medizinische Bademeister<br />

Für diese Ausbildungen besteht<br />

Schulgeldpflicht, sofern die Fachschulen<br />

nicht in öffentlicher Trägerschaft<br />

stehen. Eine Ausbildungsvergütung<br />

wird nicht gezahlt, wohl zahlen die<br />

Einstellungsträger für das Berufspraktikum<br />

ein Praktikumsentgelt.<br />

Durchschnittliche Höhe des Schulgeldes für die<br />

gesamte Ausbildung an den Fachschulen im <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Recklinghausen</strong><br />

PTA<br />

Masseur/m ed. Bademeister<br />

-10.000 € -8.000 € -6.000 € -4.000 € -2.000 € - €<br />

Einkommensperspektiven 41<br />

Die Einkommensperspektiven nach der Ausbildung unterliegen trotz tariflicher Vereinbarungen<br />

einer erheblichen Streuung, die nicht nur durch qualifizierende Weiterbildungen,<br />

Spezialisierungen oder unterschiedliche Verantwortungsbereiche erklärt werden können.<br />

Besonders in selbständigen Betrieben sowie in therapeutischen Praxen treten deutliche<br />

Gehaltsabweichungen nach oben und nach unten auf, aber auch öffentliche Arbeitgeber<br />

sowie Wohlfahrtverbände können bei der Eingruppierung Gestaltungsspielräume nutzen.<br />

Von daher dienen die nachfolgenden Zusammenstellungen der Orientierung, in welchem<br />

Einkommensrahmen sich Angestellte der jeweiligen Berufsgruppen bewegen, sofern sie<br />

keine Position bekleiden, die mit einer höheren personellen oder fachlichen Verantwortung<br />

verbunden ist. Die Tarifvereinbarungen der freien Berufe sowie des öffentlichen Dienstes<br />

sehen Staffelungen des Einkommens nach Berufsjahren vor, die in den entsprechenden<br />

Grafiken berücksichtigt werden. Für den öffentlichen Dienst sind die Tariftabellen für Kommunen<br />

berücksichtigt, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen können hiervon leicht abweichen.<br />

Abgebildet ist das monatliche Bruttogehalt bei vollem Stellenumfang, Sondervergütungen<br />

sowie Zulagen, z.B. für Nacht- oder Wochenenddienst sowie evtl. eine Erschwerniszulage,<br />

können nicht berücksichtigt werden. Die Angaben zur Eingruppierung<br />

sind der Bundesagentur für Arbeit, den Tariftabellen für den öffentlichen Dienst (Kommunen)<br />

sowie den Tarifverträgen der jeweiligen Kammern entnommen.<br />

41 Datengrundlage: Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. BERUFENET<br />

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/

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