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Adel im Pfälzer rAum - Historischer Verein der Pfalz

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1685 und in seinem Gefolge die entstehung eines neuen katholischen dienstadels<br />

am heidelberger beziehungsweise mannhe<strong>im</strong>er hof. 86<br />

Vii<br />

abschließend sollen die ergebnisse thesenhaft zusammengefasst wer den:<br />

1. das Verhältnis des ritterschaftlichen adels zur kirche am Vorabend <strong>der</strong><br />

reformation war geprägt einerseits von einer beeindruckenden Frömmigkeit<br />

und religiosität, ande rerseits von <strong>der</strong> instrumentalisierung als Pfründen- und<br />

Versor gungsanstalt.<br />

2. individuelle, frühe, spontane entscheidung für die lehre luthers in <strong>der</strong> anfangsphase<br />

<strong>der</strong> reformation blieb die – freilich in prominenten bespielen wie<br />

dem Franz von sickingens vertretene – ausnahme; weiter verbreitet war eine<br />

ab wartende, indifferente haltung.<br />

3. die meisten konfessionsentscheidungen – <strong>im</strong> untersuchungsraum ganz<br />

überwiegend für das neue bekenntnis – erfolgten in den 1540/50er Jah ren, oft<br />

nach langer unentschiedenheit, und wurden zunächst eher diskret und in den<br />

Quellen schwer fassbar vollzogen.<br />

4. ideelle motive, das christliche Gewissen, waren be<strong>im</strong> übergang zur refor mation<br />

oft untrennbar verbunden mit wirtschaftlichen, auf das kirchengut spekulierenden<br />

absichten und vor allem mit politi schen, auf die adlige autonomie<br />

ge richteten überlegungen.<br />

5. rechtssicherheit für die individuelle Glaubensentscheidung gab erst <strong>der</strong><br />

augsburger religionsfriede von 1555 mit <strong>der</strong> reichsrechtlichen anerkennung<br />

<strong>der</strong> ritterschaftlichen entscheidungsgewalt, <strong>der</strong> ermöglichung <strong>der</strong> Wahl<br />

zwischen katholischem und augsburgischem respektive lutherischem<br />

bekenntnis einerseits und <strong>der</strong> Zuer kennung des ius reformandi auch an die<br />

nie<strong>der</strong>adligen herr schaftsträger.<br />

6. auf <strong>der</strong> Grundlage des augsburger religionsfriedens sowie <strong>der</strong> trienter<br />

konzilsdekrete von 1563 bekannten sich die ritter vermehrt öffentlich zu<br />

ihrer Glaubensentscheidung, wobei <strong>der</strong> adel in den weltlichen terri torien oft<br />

86 Vgl. den beitrag von harald stockert in diesem band. dass <strong>der</strong> konfessionswechsel nach dem herrschaftsantritt<br />

<strong>der</strong> katholischen linie <strong>Pfalz</strong>-neuburg auch zur abwan<strong>der</strong>ung alteingesessener pfälzischer<br />

Familien führen konnte, hat an<strong>der</strong>mann, mauern (wie anm. 81) s. 128 f., am bei spiel <strong>der</strong> kolb von<br />

Wartenberg gezeigt. Johann cas<strong>im</strong>ir kolb von Wartenberg aus diesem seit 1375 in kurpfälzischen diensten<br />

stehenden Geschlecht aus <strong>der</strong> nordpfalz trat bereits 1688 in bran denburgisch-preußische dienste<br />

über, durchlief eine steile karriere am hof des reformierten kur fürsten Friedrich iii. und erreichte dort<br />

die Positionen eines preußischen Premierministers und Generalerbpostmeisters. 1699 stieg er in den<br />

reichsgrafenstand mit sitz und st<strong>im</strong>me auf <strong>der</strong> bank <strong>der</strong> wetterauischen Grafen auf und war maßgeblich<br />

an den Verhandlungen am kaiserhof in Wien beteiligt, die seinem herrn 1701 die königskrone in<br />

Preußen eintrugen; vgl. auch Friedrich Wil helm Weber, das pfälzische adelsgeschlecht <strong>der</strong> kolbe von<br />

Wartenberg. abstammung, besitz und herrschaftsrechte in nachmittelalterlicher Zeit, kaiserslautern<br />

1955; Friedrich Wilhelm Weber, Graf ludwig, <strong>der</strong> letzte kolb von Wartenberg, otterbach 1988, s.<br />

15-18.<br />

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