Adel im Pfälzer rAum - Historischer Verein der Pfalz
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dominiert, wie dies sonst nur noch in den fränkischen Bistümern <strong>der</strong> Fall war.<br />
Die speyrer und wormser Domherren entstammten in <strong>der</strong> ersten hälfte des 17.<br />
jahr hun<strong>der</strong>ts zu etwa zwei Dritteln <strong>der</strong> rheinischen reichsritterschaft, die restlichen<br />
überwiegend dem landsässigen adel aus dem nie<strong>der</strong>rheinischwestfälischen<br />
raum. Das Mainzer Domkapitel hatte sich schon seit langem überhaupt gegen<br />
die aufnahme von angehörigen des nie<strong>der</strong>adels außerhalb <strong>der</strong> reichsritterschaft<br />
gesträubt und sich deshalb 1579 sogar erfolgreich mit dem Papst angelegt. etwa<br />
neunzig Prozent <strong>der</strong> Mainzer Domherren entstammten <strong>der</strong> reichsritterschaft, ganz<br />
überwiegend <strong>der</strong> rheinischen, <strong>der</strong> rest kam aus dem hochadel. 5 unter diesen umständen<br />
verwun<strong>der</strong>t es nicht, dass <strong>im</strong> genannten zeitraum auch sämtliche inhaber<br />
dieser drei Bischofsstühle von <strong>der</strong> rheinischen reichsritterschaft gestellt wurden –<br />
sicher <strong>der</strong> wirksamste hebel <strong>der</strong> reichsritterschaft bei <strong>der</strong> entfaltung eines politischen<br />
Einflusses von überregionaler, ja sogar europäischer Tragweite.<br />
Die Beschlüsse des schon erwähnten reichstags von speyer 1542 standen am<br />
anfang des aufbaus einer inneren Organisation <strong>der</strong> reichsritterschaft. Diese wurde<br />
notwendig, weil <strong>der</strong> reichstag die heranziehung auch <strong>der</strong> reichsritter schaft<br />
zur türkenhilfe für den Kaiser durchgesetzt hatte. aufgrund <strong>der</strong> tatsache, dass die<br />
reichsritterschaft außerhalb <strong>der</strong> reichskreise und damit des reichssteu ersystems<br />
stand, geschah dies in gestalt <strong>der</strong> – zunächst als freiwillig deklarierten – charitativsubsidien<br />
für den Kaiser. Die erhebung dieser charitativsubsidien machte den<br />
aufbau einer Organisation notwendig, vor allem auch die erstellung von Matrikeln,<br />
um sich darüber klar zu werden, wer eigentlich zum Kreis <strong>der</strong> reichsritterschaft<br />
gehörte und mit steuern zu veranlagen war. Diese Organisation entstand in<br />
<strong>der</strong> zweiten hälfte des 16. jahrhun<strong>der</strong>ts, wobei den größeren rahmen die drei regionen<br />
schwaben, Franken und rheinstrom bildeten, eine einteilung, die noch auf<br />
die spätmittelalterlichen ritter und turniergesellschaften zurück ging. innerhalb<br />
dieser drei ritterkreise bildeten sich kleinere Organisationsein heiten, die ritterorte,<br />
später auch als ritterkantone bezeichnet. 6<br />
nachdem die schwaben und Franken darin vorangegangen waren, versammelten<br />
sich 1576 in Frankfurt auch die rheinischen reichsritter, um über eine entsprechende<br />
einteilung innerhalb ihres Kreises zu beraten. Das dort verabschiedete<br />
Konzept sah vier rheinische ritterorte vor, die sich jeweils um eine „legstadt“<br />
gruppieren sollten, in <strong>der</strong> die Verwaltung des betreffenden Orts mit <strong>der</strong> Kasse und<br />
dem archiv ihren sitz haben sollte: den ritterort hunsrück und Mosel mit <strong>der</strong><br />
legstadt Koblenz, den ritterort wetterau, westerwald und rheingau mit <strong>der</strong> legstadt<br />
Friedberg, den ritterort wasgau mit <strong>der</strong> legstadt Kaiserslautern und den<br />
ritterort gau mit <strong>der</strong> legstadt worms. nur wenige tage später aber beschloss ein<br />
gemeinsamer Konvent <strong>der</strong> beiden letztgenannten Orte, <strong>der</strong> in worms zusammen<br />
5 zur stellung <strong>der</strong> reichsritterschaft in den Domkapiteln vgl. ninness, Bündnisoptionen (wie anm. 2)<br />
s. 464466; zahlen nach Peter hersche, Die deutschen Domkapitel <strong>im</strong> 17. und 18. jahr hun<strong>der</strong>t, 2 Bde.,<br />
Bern 1984.<br />
6 Volker Press, reichsritterschaft, in: handwörterbuch zur deutschen rechtsgeschichte, Bd. 4, Berlin<br />
1990, sp. 743748.<br />
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