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Adel im Pfälzer rAum - Historischer Verein der Pfalz

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dominiert, wie dies sonst nur noch in den fränkischen Bistümern <strong>der</strong> Fall war.<br />

Die speyrer und wormser Domherren entstammten in <strong>der</strong> ersten hälfte des 17.<br />

jahr hun<strong>der</strong>ts zu etwa zwei Dritteln <strong>der</strong> rheinischen reichsritterschaft, die restlichen<br />

überwiegend dem landsässigen adel aus dem nie<strong>der</strong>rheinisch­westfälischen<br />

raum. Das Mainzer Domkapitel hatte sich schon seit langem überhaupt gegen<br />

die aufnahme von angehörigen des nie<strong>der</strong>adels außerhalb <strong>der</strong> reichsritterschaft<br />

gesträubt und sich deshalb 1579 sogar erfolgreich mit dem Papst angelegt. etwa<br />

neunzig Prozent <strong>der</strong> Mainzer Domherren entstammten <strong>der</strong> reichsritterschaft, ganz<br />

überwiegend <strong>der</strong> rheinischen, <strong>der</strong> rest kam aus dem hochadel. 5 unter diesen umständen<br />

verwun<strong>der</strong>t es nicht, dass <strong>im</strong> genannten zeitraum auch sämtliche inhaber<br />

dieser drei Bischofsstühle von <strong>der</strong> rheinischen reichsritterschaft gestellt wurden –<br />

sicher <strong>der</strong> wirksamste hebel <strong>der</strong> reichsritterschaft bei <strong>der</strong> entfaltung eines politischen<br />

Einflusses von überregionaler, ja sogar europäischer Tragweite.<br />

Die Beschlüsse des schon erwähnten reichstags von speyer 1542 standen am<br />

anfang des aufbaus einer inneren Organisation <strong>der</strong> reichsritterschaft. Diese wurde<br />

notwendig, weil <strong>der</strong> reichstag die heranziehung auch <strong>der</strong> reichsritter schaft<br />

zur türkenhilfe für den Kaiser durchgesetzt hatte. aufgrund <strong>der</strong> tatsache, dass die<br />

reichsritterschaft außerhalb <strong>der</strong> reichskreise und damit des reichssteu ersystems<br />

stand, geschah dies in gestalt <strong>der</strong> – zunächst als freiwillig deklarierten – charitativsubsidien<br />

für den Kaiser. Die erhebung dieser charitativsubsidien machte den<br />

aufbau einer Organisation notwendig, vor allem auch die erstellung von Matrikeln,<br />

um sich darüber klar zu werden, wer eigentlich zum Kreis <strong>der</strong> reichsritterschaft<br />

gehörte und mit steuern zu veranlagen war. Diese Organisation entstand in<br />

<strong>der</strong> zweiten hälfte des 16. jahrhun<strong>der</strong>ts, wobei den größeren rahmen die drei regionen<br />

schwaben, Franken und rheinstrom bildeten, eine einteilung, die noch auf<br />

die spätmittelalterlichen ritter­ und turniergesellschaften zurück ging. innerhalb<br />

dieser drei ritterkreise bildeten sich kleinere Organisationsein heiten, die ritterorte,<br />

später auch als ritterkantone bezeichnet. 6<br />

nachdem die schwaben und Franken darin vorangegangen waren, versammelten<br />

sich 1576 in Frankfurt auch die rheinischen reichsritter, um über eine entsprechende<br />

einteilung innerhalb ihres Kreises zu beraten. Das dort verabschiedete<br />

Konzept sah vier rheinische ritterorte vor, die sich jeweils um eine „legstadt“<br />

gruppieren sollten, in <strong>der</strong> die Verwaltung des betreffenden Orts mit <strong>der</strong> Kasse und<br />

dem archiv ihren sitz haben sollte: den ritterort hunsrück und Mosel mit <strong>der</strong><br />

legstadt Koblenz, den ritterort wetterau, westerwald und rheingau mit <strong>der</strong> legstadt<br />

Friedberg, den ritterort wasgau mit <strong>der</strong> legstadt Kaiserslautern und den<br />

ritterort gau mit <strong>der</strong> legstadt worms. nur wenige tage später aber beschloss ein<br />

gemeinsamer Konvent <strong>der</strong> beiden letztgenannten Orte, <strong>der</strong> in worms zusammen­<br />

5 zur stellung <strong>der</strong> reichsritterschaft in den Domkapiteln vgl. ninness, Bündnisoptionen (wie anm. 2)<br />

s. 464­466; zahlen nach Peter hersche, Die deutschen Domkapitel <strong>im</strong> 17. und 18. jahr hun<strong>der</strong>t, 2 Bde.,<br />

Bern 1984.<br />

6 Volker Press, reichsritterschaft, in: handwörterbuch zur deutschen rechtsgeschichte, Bd. 4, Berlin<br />

1990, sp. 743­748.<br />

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