Adel im Pfälzer rAum - Historischer Verein der Pfalz
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ter und ratspositionen am fürstenhof rang. 33 allerdings liegen hierzu noch kaum<br />
forschungsergebnisse vor. 34<br />
Selbstverständlich waren nie sämtliche nachgewiesene räte an einem fürstenhof<br />
gleichzeitig anwesend. Wir treffen hier auf das eingangs erwähnte phänomen<br />
von einem engeren und weiteren fürstenhof. einige räte weilten mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
ständig be<strong>im</strong> fürsten, an<strong>der</strong>e wurden nur bei best<strong>im</strong>mten Gelegenheiten herangezogen.<br />
an einigen Höfen gab es auch die unterscheidung zwischen räten<br />
und räten von Haus aus, die nur auf beson<strong>der</strong>e anfor<strong>der</strong>ung an den Hof kamen,<br />
an sonsten aber auf ihrem ansitz blieben. 35 <strong>im</strong> alltag scharte sich deshalb nur ein<br />
kleiner Kreis von räten um den fürsten. Von den 434 räten, die beispielsweise für<br />
den König beziehungsweise Kaiser friedrich iii. in den 53 Jahren seiner re gierung<br />
namhaft gemacht werden können, wurden nur vier bis sechs vom Herr scher zu den<br />
täglichen ratssitzungen herangezogen. 36 an den fürstenhöfen scheint die zahl <strong>der</strong><br />
täglichen räte nicht viel größer gewesen zu sein. 37<br />
die Hofordnungen des 16. Jahrhun<strong>der</strong>ts lassen einen geregelten Geschäftsgang<br />
des rats erkennen, <strong>der</strong> <strong>im</strong> Sommer um sechs uhr und <strong>im</strong> Winter um sieben uhr<br />
morgens seinen dienst aufnahm, ihn für das bereits zwischen 10 und 12 uhr eingenommene<br />
Mittagessen unterbrach und danach bis 16 uhr fortsetzte. <strong>der</strong> rat<br />
besaß einen gewissen ermessensspielraum, da <strong>der</strong> fürst ihm die entscheidung<br />
darüber anhe<strong>im</strong>stellte, welche Sachen ohne o<strong>der</strong> mit seiner anwesenheit zu verhandeln<br />
seien. 38 allerdings hing es vom persönlichen Stil des Herrschers ab, ob er<br />
dem rat relativ freie Hand ließ o<strong>der</strong> nicht. 39<br />
auf jeden fall hatte <strong>der</strong> rat am Hof eine beson<strong>der</strong>e Vertrauensstellung. Je<strong>der</strong><br />
fürstenspiegel wies den Herrscher auf die schwierige aufgabe hin, für seinen rat<br />
33 Streich (wie anm. 20), S. 154f.; frhr. von Brandenstein (wie anm. 29), S. 213f. zur integration<br />
<strong>der</strong> Grafen und Herren in den fürstlichen Hof vgl. Karl-Heinz Spieß, Grafen und Herren aus dem<br />
rhein-Main-Gebiet zwischen Königtum und fürstlicher Hegemonie <strong>im</strong> Spätmittelalter, in: Blätter für<br />
deutsche landesgeschichte 136 (2000), S. 135-163; <strong>der</strong>s., zwischen König und fürsten. das politische<br />
Beziehungssystem südwestdeutscher Grafen und Herren <strong>im</strong> späten Mittelalter, in: an<strong>der</strong>mann /<br />
Joos (wie anm. 17), S. 13-34.<br />
34 zu fragen wäre in diesem Kontext, ob <strong>der</strong> soziale rang und die funktion eines Grafen o<strong>der</strong> Herrn am<br />
fürstenhof deckungsgleich waren. <strong>der</strong> Vorrang des nichtfürstlichen Hochadels wurde am wettinischen<br />
Hof <strong>im</strong> alltag erkennbar, weil vier Grafen und Herren mit dem fürsten an einem Tisch speisten. erst<br />
wenn ein platz wegen <strong>der</strong>en abwesenheit leer blieb, durften die am zweiten Tisch plazierten räte nachrücken.<br />
Vgl. reinhardt Butz, die Stellung <strong>der</strong> wettinischen Hofräte nach ausweis <strong>der</strong> Hofordnungen<br />
des ausgehenden Mittelalters, in: Holger Kruse und Werner paravicini (Hgg.), Höfe und Hofordnungen<br />
(1200-1600) (residenzenforschung 10), Sigmaringen 1999, S. 321-336, hier S. 328.<br />
35 Kothe (wie anm. 26), S. 20.<br />
36 Heinig (wie anm. 15), S. 150f.; Spieß, fürsten (wie anm. 8), S. 126.<br />
37 in Württemberg belief sich die zahl <strong>der</strong> täglich anwesenden räte auf zwei bis vier; Kothe (wie anm.<br />
26), S. 27; Gabriel zeilinger, dienst und Gunst. <strong>der</strong> uracher Hof Graf eberhards <strong>im</strong> Bart zwischen<br />
alltag und festtag, in: peter rückert (Hg.), <strong>der</strong> württembergische Hof <strong>im</strong> 15. Jahrhun<strong>der</strong>t. Beiträge<br />
einer Vortragsreihe des arbeitskreises für landes- und ortsgeschichte, Stuttgart (Veröffentlichungen<br />
<strong>der</strong> Kommission für geschichtliche landeskunde in Baden-Württemberg B 167), Stuttgart 2006, S. 115-<br />
148, hier S. 129.<br />
38 die Hofordnung Kurfürst Joach<strong>im</strong>s ii. von Brandenburg, neu hg. und durch untersuchungen über Hofhalt<br />
und Verwaltung unter Joach<strong>im</strong> ii. erläutert von Martin Hass (Historische Studien 87), Berlin 1910,<br />
S. 31f.; arthur Kern (Hg.), deutsche Hofordnungen des 16. und 17. Jahrhun<strong>der</strong>ts (denkmäler <strong>der</strong><br />
deutschen Kulturgeschichte, abt. 2), 2 Bde., Berlin 1905-1907.<br />
39 friedrich iii. beharrte offenbar auf seiner anwesenheit; vgl. Spieß, fürsten (wie anm. 8), S. 126.<br />
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