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Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation - Erfolgsfaktoren ...

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Neue Staatlichkeit im Mehrebenensystem 5.4<br />

haltige Entwicklung im Bundeskanzleramt werden.<br />

Zudem sollte die Rolle dieses Staatssekretärsausschusses<br />

als eigenständiges Gremium gestärkt werden. Alle<br />

Bundesministerien sollten Strategien für die klimaverträgliche<br />

<strong>Transformation</strong> entwickeln. Dadurch soll die<br />

klimapolitische Verantwortung des Staates in der Verwaltungsorganisation<br />

und im Verwaltungsverfahren<br />

systematisch festgesetzt werden.<br />

Mit Blick auf die Stärkung des Themas <strong>Transformation</strong><br />

in der deutschen Außenpolitik könnte die Schaffung<br />

der Funktion <strong>eine</strong>s Staatsministers im Auswärtigen<br />

Amt zielführend sein, der für globale Nachhaltigkeitsfragen,<br />

Dekarbonisierung und Rohstoffdiplomatie<br />

zuständig ist.<br />

Klimaschutz, die Erhaltung von Biodiversität und<br />

nachhaltige Raumplanung sind heute thematisch in den<br />

Verwaltungen besser repräsentiert und höher gewichtet<br />

als in der Ursprungsphase der Umweltpolitik. Allerdings<br />

können die Themen im momentanen Ressortzuschnitt<br />

kaum das Gewicht erlangen, das sie auch im<br />

Blick auf die postindustrielle Zukunftsgestaltung <strong>eine</strong>r<br />

nachhaltigen Wirtschaft nach Auffassung des WBGU<br />

haben sollten. Langfristig sollte daher ein partieller<br />

Umbau des derzeitigen Ressortzuschnitts, etwa durch<br />

Bildung <strong>eine</strong>s Umwelt-, Klima- und Energieministeriums,<br />

geprüft werden.<br />

Eine weitere Form des klimapolitischen Mainstreaming<br />

der Exekutive kann darin bestehen, das Wissen<br />

um die globalen Zusammenhänge von Politik zu erhöhen.<br />

Ein Mittel zum Zweck „globaler Aufklärung“ kann<br />

die „Internationalisierung“ der ministeriellen Ressorts<br />

sein, etwa indem Referate in Ministerien zukünftig zu<br />

10–15 % mit Personal aus anderen OECD-Nationen<br />

sowie Entwicklungs- und Schwellenländern besetzt<br />

werden und dort wiederum der Aufbau ausreichender<br />

Kapazitäten unterstützt bzw. intensiviert wird. Auf<br />

diese Weise können nationale Interessen und Sichtweisen<br />

von vornherein besser mit internationalen Perspektiven<br />

und Diskursen abgestimmt, wechselseitige Lernprozesse<br />

beschleunigt und multilaterales Vertrauen<br />

generiert werden. Als konkreter Schritt in diese Richtung<br />

böten sich beispielsweise Austauschprogramme<br />

für Fachreferenten an, vergleichbar den einschlägigen<br />

DAAD-Programmen im Bereich der Wissenschaft.<br />

Zusätzlich zur bestehenden administrativen Gesetzesfolgenprüfung<br />

für Nachhaltigkeit sollten Möglichkeiten<br />

zur Stärkung der Rolle des Parlaments geprüft<br />

werden. Durch <strong>eine</strong> Aufwertung des Parlamentarischen<br />

Beirats für nachhaltige Entwicklung (Kasten 5.4-3) zu<br />

<strong>eine</strong>m eigenen Ausschuss im Bundestag kann dessen<br />

Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit im Parlament<br />

verbessert und die klimapolitische Rolle des Parlaments<br />

gestärkt werden. Nachfolgend wird die Aufnahme von<br />

„Zukunftsquoren“ bzw. Zukunftskammern zur besseren<br />

Repräsentation der Bürgerschaft erörtert und<br />

begründet.<br />

5.4.2.4<br />

Zur besseren Repräsentation von<br />

Zukunftsinteressen: Wahlrechtsreform und<br />

Loskammern<br />

Eine offene, unter demokratietheoretischen wie verfassungspolitischen<br />

Gesichtspunkten aufzurollende Frage<br />

ist, ob in <strong>eine</strong>m gestaltenden Staat mit erweiterter Partizipation<br />

durch die Aufnahme von „Zukunftsquoren“<br />

die Repräsentation der Bürgerschaft verändert werden<br />

darf und soll. Darunter kann man alle Instrumente<br />

zusammenfassen, die vermutete Interessenlagen künftiger<br />

Generationen (unterstellt: an mehr Nachhaltigkeit<br />

heutiger Politik) in konsultativen Gremien oder zusätzlichen<br />

Kammern im laufenden Entscheidungsprozess<br />

antizipieren und ihnen <strong>eine</strong> (virtuelle oder vikarische)<br />

Stimme geben sollen.<br />

Das tangiert die Grundidee der Repräsentativität,<br />

die seit dem europäischen Mittelalter <strong>eine</strong> Kernfrage<br />

politisch-administrativer Ordnungen darstellt: Wie<br />

lässt sich jenseits <strong>eine</strong>r zahlenmäßig und in ihrem Problemanfall<br />

überschaubaren Polis oder Stadtgemeinde<br />

<strong>eine</strong> Gesamtheit von Personen (das Volk) gerecht und<br />

angemessen durch <strong>eine</strong> Versammlung vertreten, deren<br />

Mitglieder ernannt, ausgelost oder vorzugsweise in allgem<strong>eine</strong>n,<br />

gleichen und fairen Verfahren gewählt worden<br />

sind<br />

Kasten 5.4-3<br />

Parlamentarische Begleitung der<br />

<strong>Transformation</strong><br />

Zu den wichtigen „Anwaltsaufgaben“ des Parlamentarischen<br />

Beirats für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages<br />

gehört die Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung im parlamentarischen<br />

Gesetzgebungsverfahren. Der Parlamentarische<br />

Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich am 21. Januar<br />

2010 konstituiert, nachdem der Bundestag am 17. Dezember<br />

2009 s<strong>eine</strong> Einsetzung beschlossen hatte (BT-Drucksache<br />

17/245). Der Beirat hat 22 Mitglieder: neun von CDU/<br />

CSU, fünf von der SPD, je drei von der FDP und der Linken<br />

sowie zwei Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen. Vorsitzender<br />

ist Andreas Jung (CDU/CSU), Stellvertreterin Gabriele<br />

Lösekrug-Möller (SPD). Der Beirat soll die nationale Nachhaltigkeitsstrategie<br />

der Bundesregierung und die europäische<br />

Nachhaltigkeitsstrategie parlamentarisch begleiten und Empfehlungen<br />

abgeben.<br />

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