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Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation - Erfolgsfaktoren ...

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Zehn Maßnahmenbündel mit großer strategischer Hebelwirkung 7.3<br />

Förderbanken etabliert werden. Ein Teil der Kreditvergabe<br />

der Green Investment Banks in Industrieländern<br />

sollte zur Finanzierung von Projekten in Entwicklungsländern<br />

reserviert sein, wie derzeit im globalen Klimaschutzfonds<br />

der KfW.<br />

Ergänzend zu den staatlichen Mitteln in den Fördertöpfen<br />

solcher Green Investment Banks könnten insbesondere<br />

institutionelle Investoren wie Pensionskassen<br />

und Versicherer in die Finanzierung der <strong>Transformation</strong><br />

eingebunden werden. Sie verfügen über entsprechendes<br />

Kapital und <strong>eine</strong>n langfristigen Anlagehorizont.<br />

Ihre Einlagen in den Fonds der Green Investment<br />

Banks könnten ähnlich wie die „Klimaanleihen“ der EU<br />

oder der Weltbank mit <strong>eine</strong>r festen Verzinsung vergütet<br />

werden. Mithilfe solcher halb staatlich, halb privat<br />

gespeister Fonds würde institutionellen Investoren <strong>eine</strong><br />

Möglichkeit zur risikoarmen Kapitalanlage mit stetiger<br />

Verzinsung geboten, die gleichzeitig Investitionen in<br />

<strong>eine</strong> klimaverträgliche Zukunft ermöglicht. Außerdem<br />

könnte so der Umfang der Unterstützungsleistungen<br />

durch die nationalen Green Investment Banks erhöht<br />

werden.<br />

Risiko- und Beteiligungskapitalmärkte stärken<br />

Eine weitere wichtige Komponente, um private Investitionen<br />

insbesondere in neue und wenig erprobte klimaverträgliche<br />

Technologien zu erleichtern ist die Stärkung<br />

von Risiko- und Beteiligungskapitalmärkten, da<br />

diese für kl<strong>eine</strong>re Firmen mit innovativen Produkten<br />

und Technologien wichtige Startfinanzierungen bereitstellen<br />

können. Dies kann etwa dadurch geschehen,<br />

dass die steuerlichen Bedingungen für private Risikound<br />

Beteiligungskapitalgeber verbessert werden. Eine<br />

weitere Möglichkeit besteht darin, staatliches und privates<br />

Risikokapital in Venture Capital Funds zu bündeln,<br />

wie es beispielsweise im UK Carbon Trust Venture<br />

Capital Fund oder im California Clean Energy Fund<br />

gemacht wird. Ein Venture Capital Fonds könnte ebenfalls<br />

unter dem Dach <strong>eine</strong>r nationalen Green Investment<br />

Bank ins Leben gerufen werden.<br />

Katalysatorfunktion von Entwicklungsbanken sowie<br />

Mikrofinanzierung nutzen<br />

Zur Finanzierung der <strong>Transformation</strong> in Entwicklungsländern<br />

kommt den Entwicklungsbanken <strong>eine</strong> besonders<br />

wichtige Rolle zu. Diese sollten ihre reguläre Kreditvergabe<br />

im Bereich der erneuerbaren Energien und<br />

Energieeffizienz sowie durch den gemeinsam getragenen<br />

Climate Investment Funds (CIF) entsprechend<br />

ausweiten. Die Themenschwerpunkte der Kreditprogramme<br />

der Entwicklungsbanken sollten in den Bereichen<br />

Energieinfrastruktur, Zugang zu nachhaltiger<br />

Energie, Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz<br />

sowie klimaverträgliche urbane Infrastrukturen<br />

und nachhaltige Landnutzung gesetzt werden. Über<br />

Finanzierungsmechanismen der Entwicklungsbanken<br />

können private Finanzintermediäre in Entwicklungsländern<br />

in die Lage versetzt werden, selbst Kredite<br />

zu vergeben. Wenn dadurch weitere Mittel von privaten<br />

Investoren eingeworben werden können, stellt sich<br />

<strong>eine</strong> Katalysatorwirkung ein. Das technische Wissen<br />

von Energy Service Companies (ESCO) und Entwicklungsbanken<br />

in Form von begleitenden Beratungsleistungen<br />

sollte in Finanzierungslösungen fest integriert<br />

werden.<br />

Für die Energietransformation in Entwicklungsländern<br />

und gerade in ländlichen Regionen kommt außerdem<br />

der Mikrofinanzierung bei der Bereitstellung<br />

dezentraler Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen<br />

<strong>eine</strong> bedeutende Rolle zu. Sie leistet <strong>eine</strong>n wesentlichen<br />

Beitrag zur Überwindung der Energiearmut mit<br />

Hilfe erneuerbarer Energien. Bestehende Ansätze in der<br />

deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollten verstärkt<br />

werden.<br />

Potenziale <strong>eine</strong>s reformierten internationalen<br />

Kohlenstoffmarktes ausschöpfen<br />

Die Rolle des internationalen Kohlenstoffmarktes für<br />

Entwicklungsländer bleibt aufgrund der Unklarheit<br />

über die Zukunft des Kioto-Protokolls unsicher. Der<br />

WBGU rät von <strong>eine</strong>r Weiterführung des CDM-Mechanismus<br />

in s<strong>eine</strong>r gegenwärtigen Form ab, da dieser<br />

<strong>eine</strong>rseits die Minderungsziele der Industrieländer verwässern<br />

kann und in s<strong>eine</strong>r derzeitigen Ausgestaltung<br />

die ursprüngliche Intention <strong>eine</strong>r Förderung klimaverträglicher<br />

Entwicklung nicht erfüllt hat (Kap. 4.5). Aus<br />

Sicht des WBGU sollte der CDM zukünftig auf die am<br />

wenigsten entwickelten Länder (LDC) beschränkt werden.<br />

Gleichzeitig sollte der Entwicklungsaspekt des<br />

CDM gestärkt und der Mechanismus auf sektorale<br />

Maßnahmen – ähnlich zum programmbasierten CDM<br />

– erweitert werden. Diese Reform würde beispielsweise<br />

die gebündelte Finanzierung vieler kl<strong>eine</strong>r und<br />

gestreuter Effizienzpotenziale in Kleinstunternehmen<br />

und Haushalten ermöglichen, indem z. B. mit Biomasse<br />

betriebene Herde oder Kleinanlagen zur solaren Wassererwärmung<br />

in privaten Haushalten finanziert werden.<br />

Ein programmbasierter oder sektoraler CDM könnte<br />

deshalb auch <strong>eine</strong>n entscheidenden Beitrag zur Verringerung<br />

der Energiearmut leisten.<br />

Die Weiterführung des CDM nur in LDC müsste allerdings<br />

mit deutlich ambitionierteren Re duktionszielen<br />

der Annex-I-Länder sowie Reformen bei der Anrechenbarkeit<br />

von Emissionsgutschriften, z. B. aus HFC-23-<br />

Projekten, einhergehen. Zur Förderung der <strong>Transformation</strong><br />

in weniger armen Entwicklungsländern sowie<br />

in Schwellenländern sollte kein Mechanismus herangezogen<br />

werden, der auf der Anrechnung von dort<br />

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