Gesellschaftsvertrag für eine GroÃe Transformation - Erfolgsfaktoren ...
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Zehn Maßnahmenbündel mit großer strategischer Hebelwirkung 7.3<br />
Förderbanken etabliert werden. Ein Teil der Kreditvergabe<br />
der Green Investment Banks in Industrieländern<br />
sollte zur Finanzierung von Projekten in Entwicklungsländern<br />
reserviert sein, wie derzeit im globalen Klimaschutzfonds<br />
der KfW.<br />
Ergänzend zu den staatlichen Mitteln in den Fördertöpfen<br />
solcher Green Investment Banks könnten insbesondere<br />
institutionelle Investoren wie Pensionskassen<br />
und Versicherer in die Finanzierung der <strong>Transformation</strong><br />
eingebunden werden. Sie verfügen über entsprechendes<br />
Kapital und <strong>eine</strong>n langfristigen Anlagehorizont.<br />
Ihre Einlagen in den Fonds der Green Investment<br />
Banks könnten ähnlich wie die „Klimaanleihen“ der EU<br />
oder der Weltbank mit <strong>eine</strong>r festen Verzinsung vergütet<br />
werden. Mithilfe solcher halb staatlich, halb privat<br />
gespeister Fonds würde institutionellen Investoren <strong>eine</strong><br />
Möglichkeit zur risikoarmen Kapitalanlage mit stetiger<br />
Verzinsung geboten, die gleichzeitig Investitionen in<br />
<strong>eine</strong> klimaverträgliche Zukunft ermöglicht. Außerdem<br />
könnte so der Umfang der Unterstützungsleistungen<br />
durch die nationalen Green Investment Banks erhöht<br />
werden.<br />
Risiko- und Beteiligungskapitalmärkte stärken<br />
Eine weitere wichtige Komponente, um private Investitionen<br />
insbesondere in neue und wenig erprobte klimaverträgliche<br />
Technologien zu erleichtern ist die Stärkung<br />
von Risiko- und Beteiligungskapitalmärkten, da<br />
diese für kl<strong>eine</strong>re Firmen mit innovativen Produkten<br />
und Technologien wichtige Startfinanzierungen bereitstellen<br />
können. Dies kann etwa dadurch geschehen,<br />
dass die steuerlichen Bedingungen für private Risikound<br />
Beteiligungskapitalgeber verbessert werden. Eine<br />
weitere Möglichkeit besteht darin, staatliches und privates<br />
Risikokapital in Venture Capital Funds zu bündeln,<br />
wie es beispielsweise im UK Carbon Trust Venture<br />
Capital Fund oder im California Clean Energy Fund<br />
gemacht wird. Ein Venture Capital Fonds könnte ebenfalls<br />
unter dem Dach <strong>eine</strong>r nationalen Green Investment<br />
Bank ins Leben gerufen werden.<br />
Katalysatorfunktion von Entwicklungsbanken sowie<br />
Mikrofinanzierung nutzen<br />
Zur Finanzierung der <strong>Transformation</strong> in Entwicklungsländern<br />
kommt den Entwicklungsbanken <strong>eine</strong> besonders<br />
wichtige Rolle zu. Diese sollten ihre reguläre Kreditvergabe<br />
im Bereich der erneuerbaren Energien und<br />
Energieeffizienz sowie durch den gemeinsam getragenen<br />
Climate Investment Funds (CIF) entsprechend<br />
ausweiten. Die Themenschwerpunkte der Kreditprogramme<br />
der Entwicklungsbanken sollten in den Bereichen<br />
Energieinfrastruktur, Zugang zu nachhaltiger<br />
Energie, Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz<br />
sowie klimaverträgliche urbane Infrastrukturen<br />
und nachhaltige Landnutzung gesetzt werden. Über<br />
Finanzierungsmechanismen der Entwicklungsbanken<br />
können private Finanzintermediäre in Entwicklungsländern<br />
in die Lage versetzt werden, selbst Kredite<br />
zu vergeben. Wenn dadurch weitere Mittel von privaten<br />
Investoren eingeworben werden können, stellt sich<br />
<strong>eine</strong> Katalysatorwirkung ein. Das technische Wissen<br />
von Energy Service Companies (ESCO) und Entwicklungsbanken<br />
in Form von begleitenden Beratungsleistungen<br />
sollte in Finanzierungslösungen fest integriert<br />
werden.<br />
Für die Energietransformation in Entwicklungsländern<br />
und gerade in ländlichen Regionen kommt außerdem<br />
der Mikrofinanzierung bei der Bereitstellung<br />
dezentraler Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen<br />
<strong>eine</strong> bedeutende Rolle zu. Sie leistet <strong>eine</strong>n wesentlichen<br />
Beitrag zur Überwindung der Energiearmut mit<br />
Hilfe erneuerbarer Energien. Bestehende Ansätze in der<br />
deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollten verstärkt<br />
werden.<br />
Potenziale <strong>eine</strong>s reformierten internationalen<br />
Kohlenstoffmarktes ausschöpfen<br />
Die Rolle des internationalen Kohlenstoffmarktes für<br />
Entwicklungsländer bleibt aufgrund der Unklarheit<br />
über die Zukunft des Kioto-Protokolls unsicher. Der<br />
WBGU rät von <strong>eine</strong>r Weiterführung des CDM-Mechanismus<br />
in s<strong>eine</strong>r gegenwärtigen Form ab, da dieser<br />
<strong>eine</strong>rseits die Minderungsziele der Industrieländer verwässern<br />
kann und in s<strong>eine</strong>r derzeitigen Ausgestaltung<br />
die ursprüngliche Intention <strong>eine</strong>r Förderung klimaverträglicher<br />
Entwicklung nicht erfüllt hat (Kap. 4.5). Aus<br />
Sicht des WBGU sollte der CDM zukünftig auf die am<br />
wenigsten entwickelten Länder (LDC) beschränkt werden.<br />
Gleichzeitig sollte der Entwicklungsaspekt des<br />
CDM gestärkt und der Mechanismus auf sektorale<br />
Maßnahmen – ähnlich zum programmbasierten CDM<br />
– erweitert werden. Diese Reform würde beispielsweise<br />
die gebündelte Finanzierung vieler kl<strong>eine</strong>r und<br />
gestreuter Effizienzpotenziale in Kleinstunternehmen<br />
und Haushalten ermöglichen, indem z. B. mit Biomasse<br />
betriebene Herde oder Kleinanlagen zur solaren Wassererwärmung<br />
in privaten Haushalten finanziert werden.<br />
Ein programmbasierter oder sektoraler CDM könnte<br />
deshalb auch <strong>eine</strong>n entscheidenden Beitrag zur Verringerung<br />
der Energiearmut leisten.<br />
Die Weiterführung des CDM nur in LDC müsste allerdings<br />
mit deutlich ambitionierteren Re duktionszielen<br />
der Annex-I-Länder sowie Reformen bei der Anrechenbarkeit<br />
von Emissionsgutschriften, z. B. aus HFC-23-<br />
Projekten, einhergehen. Zur Förderung der <strong>Transformation</strong><br />
in weniger armen Entwicklungsländern sowie<br />
in Schwellenländern sollte kein Mechanismus herangezogen<br />
werden, der auf der Anrechnung von dort<br />
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