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Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation - Erfolgsfaktoren ...

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Zehn Maßnahmenbündel mit großer strategischer Hebelwirkung 7.3<br />

nigt als auch für das Erreichen <strong>eine</strong>r nahezu vollständigen<br />

Versorgung Europas mit erneuerbaren Energien bis<br />

2050 (Kap. 4.4) die insgesamt effizienteste Option ist.<br />

Der WBGU regt deshalb an, das Ziel <strong>eine</strong>r europaweiten<br />

Einspeisevergütung ab dem Jahr 2020 bewusst<br />

anzustreben und die europäische Energiepolitik bis<br />

2020 entsprechend auszurichten (Kap. 5.4.3, 7.3.3).<br />

Zwingende Voraussetzung für <strong>eine</strong> einheitliche Einspeisevergütung<br />

ist der verstärkte Ausbau der Netze und<br />

Übertragungskapazitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten<br />

sowie die Bereitstellung neuer Infrastrukturen<br />

für den Umgang mit Fluktuation (Kap. 7.3.3). Eine<br />

sofortige europaweit einheitliche Einspeisevergütung<br />

würde absehbar in einigen Regionen, insbesondere in<br />

Deutschland, den Ausbau erneuerbarer Energien bremsen,<br />

ohne dass ausreichend erneuerbarer Strom importiert<br />

werden kann. Ein Ausweichen auf weniger nachhaltige<br />

Energieformen wäre ohne entsprechende Infrastruktur<br />

wahrscheinlich.<br />

Ein rascher grenzüberschreitender Infrastrukturausbau<br />

bedarf <strong>eine</strong>r Harmonisierung der Planungsvorschriften<br />

in den EU-Mitgliedstaaten und der Koordinierung<br />

der Planungsverfahren im Energiebereich, etwa<br />

durch <strong>eine</strong>n unionsweiten Bedarfsplan. Dies erfordert<br />

die Übertragung entsprechender Rechtsetzungskompetenzen<br />

auf die EU seitens der Mitgliedstaaten. Weiter<br />

sollte durch die Schaffung unabhängiger Netzbetreiber<br />

der freie Netzzugang gesichert werden. Gleichzeitig<br />

müssten die rechtlichen Voraussetzungen für <strong>eine</strong>n EUweiten<br />

Stromabsatz gegeben sein (Kap. 7.3.3).<br />

Die Schaffung dieser Voraussetzungen kann aus Sicht<br />

des WBGU binnen <strong>eine</strong>r Dekade gelingen. Während dieser<br />

Zeit sollten die nationalen Fördersätze schrittweise<br />

und unter Berücksichtigung der Fortschritte beim Netzausbau<br />

soweit angenähert werden, dass beim Übergang<br />

zum EU-Fördersystem k<strong>eine</strong> unverhältnismäßigen Brüche<br />

in den Fördersätzen für bestimmte Technologien<br />

entstehen. Um <strong>eine</strong> Periode der Investitionsunsicherheit<br />

zu vermeiden, bedarf es <strong>eine</strong>r den Bestandsschutz<br />

vorhandener Anlagen berücksichtigenden Übergangsphase<br />

– so wie momentan in Deutschland: Bis zu <strong>eine</strong>m<br />

bestimmten Stichtag gebaute Anlagen sollten noch den<br />

nationalen Regelungen unterliegen, welche parallel<br />

während <strong>eine</strong>r Übergangszeit weiterlaufen könnten.<br />

Das Ziel <strong>eine</strong>r harmonisierten Einspeisevergütung darf<br />

aus Sicht des WBGU außerdem nicht als Argument herangezogen<br />

werden, die nationalen Einspeisevergütungen<br />

zu beschneiden, bevor die Voraussetzungen für<br />

<strong>eine</strong> effektive und effiziente unionsweite Lösung gegeben<br />

sind.<br />

Eine weitere wichtige Komponente in <strong>eine</strong>m EUweiten<br />

System müsste die bevorzugte Netzeinspeisung<br />

für erneuerbare Energien sein. Zudem wäre zu<br />

prüfen, wie ein Ausgleich zwischen der Förderung der<br />

günstigsten Potenziale bei gleichzeitiger Netzstabilisierung<br />

erreicht werden kann. Bei behutsamer Wahl<br />

von europaweit harmonisierten Einspeisetarifen und<br />

deren dynamischer Anpassung an die Fortschritte bei<br />

der Kostendegression einzelner Technologien kann die<br />

Gefahr <strong>eine</strong>r Überförderung in Gunstregionen aus Sicht<br />

des WBGU minimiert werden. Im Falle <strong>eine</strong>r dynamischen<br />

Anpassung der Förderhöhe für Neuanlagen würden<br />

die Gunststandorte zunächst bevorzugt, während<br />

weniger geeignete Regionen erst folgen würden, sobald<br />

sich deren wirtschaftliche Nutzung durch Fortschritte<br />

bei der Kostendegression ergibt. Die Vergütungshöhe<br />

sollte im Lauf der Zeit <strong>eine</strong>r Degression unterliegen, die<br />

sich ändernde Marktbedingungen (u. a. Gestehungskosten,<br />

CO 2 -Preis) berücksichtigt, wie das beim deutschen<br />

EEG schon der Fall ist. Aufgrund der dort gewonnenen<br />

Erfahrung mit den unterschiedlichen Marktdynamiken<br />

sollte die Degression der Einspeisevergütungen jedoch<br />

nicht an <strong>eine</strong> Jahreszahl, sondern an die kumulative<br />

installierte Leistung der jeweiligen Technologie gekoppelt<br />

werden. So können Anreize zu Kostensenkungen<br />

verstärkt und die Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien<br />

schneller erhöht werden.<br />

Die europaweite Einspeisevergütung sollte den optimierten<br />

Zubau von erneuerbaren Energien und deren<br />

weitere Kostensenkungen als Ziel haben. Diesen übergeordneten<br />

Zielen sind aus Sicht des WBGU nationale<br />

Ausbaustrategien und damit verbundene industriepolitische<br />

Interessen unterzuordnen. Der WBGU geht<br />

davon aus, dass die verschiedenen Technologien (Solarthermie,<br />

Photovoltaik, Windkraft, Bioenergie) im Allgem<strong>eine</strong>n<br />

ab dem Erreichen <strong>eine</strong>r weltweiten Kapazität<br />

von 5.000 TWh pro Jahr auch ohne Förderung wettbewerbsfähig<br />

sein werden, so dass das EU-Fördersystem<br />

für Windenergie schon etwa 2025 und für die Solarenergienutzung<br />

bis etwa Mitte des Jahrhunderts auslaufen<br />

könnte.<br />

Hohes Ambitionsniveau: Einbezug Nordafrikas in<br />

ein europäisches Fördersystem prüfen<br />

Um die <strong>Transformation</strong>swirkung <strong>eine</strong>s einheitlichen<br />

europäischen Strommarktes mit harmonisierten Einspeisevergütungen<br />

weiter zu erhöhen, sollten frühzeitig<br />

Optionen geprüft werden, inwieweit Nordafrika<br />

in ein System europäischer Einspeisetarife eingebunden<br />

werden könnte. Die aus rechtlicher Sicht<br />

erforderliche (Außen-)Kompetenz der EU zur verbindlichen<br />

Einbeziehung Nordafrikas in ein europäisches<br />

Einspeise-Tarifsystem liegt bereits vor (Kap. 5.4.3).<br />

Durch die geographische Lage Nordafrikas könnten<br />

weitere Potenziale erschlossen werden, insbesondere<br />

im Bereich der Wind- und Solarenergie. Gleichzeitig<br />

könnte so auch die Energiewende in den Maghreb-<br />

Staaten unterstützt und in <strong>eine</strong>m weiteren Schritt die<br />

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