Gesellschaftsvertrag für eine GroÃe Transformation - Erfolgsfaktoren ...
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Zehn Maßnahmenbündel mit großer strategischer Hebelwirkung 7.3<br />
Kasten 7.3-1<br />
<strong>Transformation</strong> der Energienutzung I:<br />
Dekarbonisierung der Energiesysteme<br />
Der zentrale Ansatzpunkt für die <strong>Transformation</strong> zur klimaverträglichen<br />
Gesellschaft ist die Reduktion der CO 2 -Emissionen<br />
aus der Nutzung fossiler Energieträger. Verschiedene Analysen<br />
zeigen, dass <strong>eine</strong> globale Dekarbonisierung der Energiesysteme<br />
technisch und wirtschaftlich möglich ist (Kap. 4).<br />
Die langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten <strong>eine</strong>r solchen<br />
<strong>Transformation</strong> liegen bei wenigen Prozent des globalen BIP.<br />
Für den Erfolg der <strong>Transformation</strong> ist <strong>eine</strong> stark beschleunigte<br />
Senkung der CO 2 -Intensität der globalen Wirtschaftsleistung<br />
unbedingt notwendig. Um bei <strong>eine</strong>m Wirtschaftswachstum<br />
von 2–3 % <strong>eine</strong>n Emissionspfad einzuschlagen, bei dem bis<br />
2050 nicht mehr als 750 Mrd. t CO 2 aus fossilen Quellen emittiert<br />
werden, müsste die CO 2 -Intensität der globalen Wirtschaftsleistung<br />
in den nächsten Jahren mindestens doppelt<br />
so schnell sinken wie in der Vergangenheit.<br />
Das Technologieportfolio für die Dekarbonisierung der<br />
Energiesysteme unterscheidet sich in den Analysen erheblich,<br />
es gibt also nicht nur <strong>eine</strong> einzige Möglichkeit der <strong>Transformation</strong><br />
der Energiesysteme in Richtung Klimaschutz. Der<br />
konkrete Energiepfad wird, abhängig von politischen, technologischen<br />
und kulturellen Umständen und Präferenzen<br />
sowie den geographischen Besonderheiten, zwischen Staaten<br />
und Regionen unterschiedlich verlaufen. Insbesondere<br />
die Nutzung von Kernenergie und die Bedeutung von CCS<br />
(Carbon Dioxide Capture and Storage) könnten sich regional<br />
und national vor allem durch politische Entscheidungen sehr<br />
unterschiedlich entwickeln. Der WBGU rät von der Kernenergienutzung<br />
ab, insbesondere wegen des Risikos schwerster<br />
Schadensfälle, der ungeklärten Endlagerungsproblematik und<br />
dem Risiko unkontrollierter Proliferation. CCS ist <strong>eine</strong> notwendige<br />
Vermeidungsoption für Länder, die weiterhin fossile<br />
Energien einsetzen wollen, wenn die Klimaschutzleitplanke<br />
von 2 °C eingehalten werden soll. CCS in Verbindung mit<br />
Bioenergienutzung könnte zudem später <strong>eine</strong> Rolle spielen,<br />
um der Atmosphäre aktiv CO 2 zu entziehen. Der WBGU konzentriert<br />
sich in s<strong>eine</strong>n Empfehlungen jedoch auf Entwicklungspfade,<br />
die diesen beiden Technologien nur <strong>eine</strong> geringe<br />
Rolle zumessen. Vielmehr empfiehlt er <strong>eine</strong> Strategie, die primär<br />
auf den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien<br />
setzt, mit dem perspektivischen Ziel <strong>eine</strong>r Vollversorgung mit<br />
erneuerbaren Energien.<br />
Ein Blick auf transformative Szenarien (Kap. 4) legt aus<br />
Sicht des WBGU nahe, dass die globale Endenergienachfrage<br />
bis 2050 auf nicht mehr als 400–500 EJ pro Jahr steigen<br />
sollte, wenn die <strong>Transformation</strong> gelingen soll. Die globale<br />
Endenergienachfrage liegt derzeit bei ca. 350 EJ pro Jahr.<br />
Ohne politische Richtungsänderung könnte sich die Endenergienachfrage<br />
mehr als verdoppeln. Die Begrenzung der<br />
Endenergienachfrage ist daher insbesondere in Industrieländern<br />
sowie in den schnell wachsenden Schwellenländern <strong>eine</strong><br />
große Herausforderung und entsprechende Strategien sind<br />
von hoher Bedeutung.<br />
Neben der Dekarbonisierung ist das zweite Ziel <strong>eine</strong>s<br />
Umbaus der Energiesysteme, die Energiearmut zu überwinden<br />
(Kasten 7.3-2).<br />
setzen, ähnlich wie die Europäische Gemeinschaft für<br />
Kohle und Stahl (Montanunion) auf Grundlage fossiler<br />
Energien politische Identität begründet hat. Eine<br />
gemeinsame europäische Energiepolitik könnte den<br />
Weg in ein neues Zeitalter der Energieversorgung weisen<br />
und die Machbarkeit <strong>eine</strong>r kontinentweiten nachhaltigen<br />
Energieversorgung weltweit demonstrieren.<br />
Momentan werden wichtige Weichen für die Weiterentwicklung<br />
des europäischen Energiemarktes und insbesondere<br />
für die Regulierung des Netzzugangs gestellt<br />
(Entwurf des vierten Energiebinnenmarktpakets). Es<br />
gilt, diese Entwicklungen in Richtung <strong>eine</strong>r Dekarbonisierung<br />
der Energieversorgung auf Basis erneuerbarer<br />
Energien voranzutreiben.<br />
7.3.3.2<br />
Niedriges Ambitionsniveau: Stärkung der<br />
Zielsetzung Klimaschutz und Fortschreibung<br />
bestehender energiepolitischer Maßnahmen<br />
Mit den bestehenden energiepolitischen Ansätzen hat<br />
die EU bereits den Grundstein für die Dekarbonisierung<br />
des europäischen Energiesystems gelegt. Die Klimaschutzziele<br />
des EU-Klima- und -Energiepakets bilden<br />
<strong>eine</strong>n wichtigen Orientierungsrahmen für die Dynamik<br />
des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Steigerung<br />
der Energieeffizienz. Insbesondere die 2009 eingeführte<br />
Erneuerbare-Energien-Richtlinie versucht, mit<br />
bis zum Jahr 2020 festgelegten Zielen für den Anteil<br />
erneuerbarer Energien im Endenergieverbrauch und<br />
im Verkehrssektor, den Ausbau erneuerbarer Energieträger<br />
zu beschleunigen und den schrittweisen Ausstieg<br />
aus der Nutzung fossiler Energieträger zu ermöglichen.<br />
Allerdings greifen diese vorhandenen moderaten<br />
Ansätze zur Förderung erneuerbarer Energien<br />
innerhalb der EU und die einzelnen Förderprogramme<br />
der Mitgliedstaaten noch zu kurz. Die EU sollte daher<br />
durch die Fortschreibung der bereits bestehenden energiepolitischen<br />
Maßnahmen weiter Anreize setzen und<br />
Ziele vorgeben: Über die (Gesamt-)Zielfestlegungen<br />
der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie bis zum Jahr<br />
2020 hinaus bedarf es weiterer ambitionierter Zielfestlegungen<br />
bis 2050. Klimaschutzziele müssen weiter<br />
entwickelt und verpflichtende Energieeffizienzziele<br />
vereinbart werden. Mittelfristige Ziele erlauben <strong>eine</strong><br />
Überprüfung der Ausbauziele und gegebenenfalls ihre<br />
Anpassung an neue wissenschaftliche und technologische<br />
Erkenntnisse. Flankiert werden sollten diese materiellen<br />
Vorgaben prozedural durch Kontrollmöglichkeiten<br />
wie etwa <strong>eine</strong>r zu etablierenden europäischen Verbandsklage.<br />
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