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Gesellschaftsvertrag für eine Große Transformation - Erfolgsfaktoren ...

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7 Handlungsempfehlungen<br />

306<br />

reiz zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien<br />

(Kasten. 5.2-4). Doch nur durch die Installation neuer<br />

Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen<br />

können Kostensenkungen durch Lerneffekte erzielt<br />

werden, so dass der weitere Ausbau der erneuerbaren<br />

Energien schneller und kostengünstiger als bisher<br />

erreicht werden kann. Die gezielte Förderung erneuerbarer<br />

Energien ist deshalb <strong>eine</strong> wichtige ergänzende<br />

Komponente innerhalb <strong>eine</strong>s Maßnahmenkatalogs zur<br />

<strong>Transformation</strong>. Nur auf der Basis des raschen und verstärkten<br />

Einsatzes erneuerbarer Energien kann die für<br />

den Emissionsrückgang erforderliche <strong>Transformation</strong>sgeschwindigkeit<br />

erreicht werden. Auf diese Weise können<br />

außerdem die drohenden Pfadabhängigkeiten fossiler<br />

Energietechnologien begrenzt werden.<br />

Einspeisevergütungen (Feed-in Tariffs, FiT) haben<br />

sich bisher als die effektivsten und – insbesondere im<br />

Anfangsstadium der Technologiediffusion – gleichzeitig<br />

auch effizientesten Instrumente zur Förderung erneuerbarer<br />

Energien erwiesen. Sie verschaffen Investoren<br />

langfristige Planungssicherheit und reduzieren dadurch<br />

Investitionsbarrieren (Kap. 7.3.8). Zudem ermöglichen<br />

technologiespezifische Einspeisevergütungen die parallele<br />

Förderung verschiedener erneuerbarer Energien,<br />

wodurch vielfältige Optionen zur künftigen Energiebereitstellung<br />

eröffnet werden. Die höhere Investitionssicherheit<br />

sowie die Möglichkeit der technologiespezifischen<br />

Förderung sind für den WBGU die wichtigsten<br />

Argumente für Einspeisevergütungen im Vergleich zu<br />

<strong>eine</strong>r Förderung durch Quoten bzw. handelbare Zertifikate<br />

für erneuerbare Energien (Kasten 5.2-4).<br />

Der WBGU empfiehlt daher der Bundesregierung,<br />

sich sowohl auf Ebene der Europäischen Union als<br />

auch im globalen Rahmen für die weitere Verbreitung<br />

des Instruments der Einspeisevergütungen einzusetzen.<br />

Die wichtigste begleitende Maßnahme, die erst<br />

die Voraussetzungen für <strong>eine</strong>n so beschleunigten Ausbau<br />

erneuerbarer Energien schafft, ist der Infrastrukturausbau,<br />

allen voran die Schaffung leistungsfähiger<br />

Übertragungsnetze und Speicher. Gleichzeitig sollte<br />

dies mit <strong>eine</strong>m politischen Prozess zum Auslaufen von<br />

Subventionen für fossile Energieträger verbunden sein,<br />

da derzeit die staatlichen Ausgaben für die Förderung<br />

fossiler Energieträger global um mehr als ein Fünffaches<br />

höher sind als die entsprechenden Ausgaben für<br />

die Förderung erneuerbarer Energieträger. Dieses Verhältnis<br />

sollte nun rasch umgekehrt werden.<br />

7.3.4.1<br />

Einspeisevergütungen in Europa: Effizienzgewinne<br />

durch schrittweise Harmonisierung der<br />

Fördersysteme ausschöpfen<br />

Niedriges Ambitionsniveau:<br />

Einspeisevergütungssysteme innerhalb Europas<br />

besser aufeinander abstimmen<br />

Bisher existieren Einspeisevergütungen bzw. -prämien<br />

in 21 Mitgliedstaaten der EU. Die Bundesregierung<br />

sollte sich dafür einsetzen, dass das Instrument<br />

der Einspeisevergütung in weiteren EU-Mitgliedstaaten<br />

Anwendung findet und die existierenden Fördersysteme<br />

stärker aufeinander abgestimmt werden. Dazu<br />

sollte in der EU <strong>eine</strong> verbindliche Übereinkunft zur Einführung<br />

von Einspeisevergütungen in allen Mitgliedstaaten<br />

und zur schrittweisen Angleichung der nationalen<br />

Einspeisetarife, den koordinierten, raschen Ausbau<br />

der Netzinfrastruktur sowie den Aufbau von Speicherkapazitäten<br />

angestrebt werden. Eine verbesserte<br />

Abstimmung würde die Gefahr der Überförderung<br />

bestimmter Technologien an weniger günstigen Standorten<br />

reduzieren und könnte stattdessen deren Förderung<br />

in den für die Energieerzeugung geeignetsten<br />

Regionen anderer Länder weiter beschleunigen.<br />

Momentan findet <strong>eine</strong> solche Abstimmung der nationalen<br />

Fördersysteme für erneuerbare Energien innerhalb<br />

Europas nicht statt. Eine staatenübergreifende<br />

Kooperation bei der Förderung erneuerbarer Energien<br />

wäre zwar gemäß der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie<br />

aus dem Jahr 2009 im Sinne der Zielflexibilität möglich,<br />

wurde jedoch bisher nicht genutzt (Kap. 7.3.3). Eine<br />

stärkere Abstimmung der Fördersysteme und -sätze<br />

würde die Kosten der Förderung europaweit reduzieren<br />

und wäre ein wichtiger Schritt hin zu <strong>eine</strong>r unionsrechtlichen<br />

Vollharmonisierung der Förderung, wie sie<br />

aus Sicht des WBGU mittelfristig angestrebt werden<br />

sollte. Diese Umsetzung lässt sich jedoch nicht unmittelbar<br />

realisieren, da die Transportkapazitäten der elektrischen<br />

Netze durch die europäischen Mitgliedsländer<br />

noch bei weitem nicht ausreichen (Kap. 7.3.3). Nach<br />

der Installation dieser Netze ist jedoch <strong>eine</strong> Harmonisierung<br />

der Einspeisevergütungen anzustreben.<br />

Mittleres Ambitionsniveau: Einheitliches<br />

europäisches Fördersystem vorantreiben<br />

Eine EU-weit einheitliche Einspeisevergütung würde<br />

die Effizienz der Förderung erneuerbarer Energien prinzipiell<br />

erhöhen. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />

Quellen könnte dann an den vorteilhaftesten Standorten<br />

zu den geringsten Kosten erfolgen. Der WBGU<br />

geht davon aus, dass <strong>eine</strong> EU-weite Einspeisevergütung<br />

sowohl die <strong>Transformation</strong> der Energieerzeugung in<br />

Richtung Klimaverträglichkeit entscheidend beschleu-

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