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Migration und Gesundheit - BITV-Test

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Ges<strong>und</strong>heitliche Lage <strong>und</strong> migrationsspezifische Belastungen <strong>Migration</strong> <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit 63<br />

können sexuelle Misshandlungen oder Verwicklungen<br />

in illegalen Drogenkonsum gehören, mit<br />

potenziell erheblichen ges<strong>und</strong>heitsrelevanten Folgen<br />

[102, 103].<br />

Die ges<strong>und</strong>heitliche Versorgung von Menschen<br />

ohne legalen Aufenthaltsstatus ist in den<br />

einzelnen B<strong>und</strong>esländern unterschiedlich geregelt.<br />

Sie ist meist von Ausführungsverordnungen<br />

der Länder sowie von privaten <strong>und</strong> meist örtlich<br />

begrenzten Hilfsinitiativen abhängig [102] (siehe<br />

Unterkapitel 6.5). Menschen ohne rechtlich gültigen<br />

Aufenthaltsstatus wenden sich im Falle des<br />

Hilfebedarfs u. a. an Beratungsstellen für Menschen<br />

ohne Krankenversicherung. Die Statistik<br />

einer solchen Beratungsstelle in Berlin weist aus,<br />

dass 80 % der Hilfesuchenden keinen legalen Aufenthaltsstatus<br />

haben. An erster Stelle der Gründe<br />

für einen Beratungsbedarf stehen Schwangerschaften,<br />

gefolgt von internistischen Problemen,<br />

darunter auch chronische Krankheiten wie Hepatitis<br />

B/C, Diabetes mellitus oder Hypertonie sowie<br />

Zahnerkrankungen [104]. Als besonders drängende<br />

Ges<strong>und</strong>heitsprobleme werden in der Fachöffentlichkeit<br />

die folgenden Punkte diskutiert:<br />

▶ Eine Schwangerschaftsvorsorge ist auf Gr<strong>und</strong><br />

der unsicheren Aufenthaltssituation in der<br />

Regel nicht möglich. Medizinische Gefahrensituationen<br />

<strong>und</strong> Risiken für Mutter <strong>und</strong> Kind<br />

können daher nicht diagnostiziert <strong>und</strong> behandelt<br />

werden. Darüber hinaus besteht eine<br />

zusätzliche psychosoziale Belastung durch die<br />

Unsicherheit, die Angst vor Abschiebung <strong>und</strong><br />

die materiell schwierige Lebenssituation [103].<br />

Eine Schwangerschaft in der Illegalität ist daher<br />

als Risikoschwangerschaft zu betrachten,<br />

die einer besonders sorgfältigen Betreuung<br />

durch Ärztinnen bzw. Ärzte <strong>und</strong> Hebammen<br />

bedarf [105].<br />

▶ Darüber hinaus stellt die Beantragung einer<br />

Geburtsurk<strong>und</strong>e ein Problem dar, da Menschen<br />

ohne legalen Aufenthaltstatus dabei ihre<br />

Illegalität preisgeben müssen. Ohne Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

kann bei einem Aufgreifen nicht bewiesen<br />

werden, dass es sich tatsächlich um das<br />

eigene Kind handelt, somit entsteht zusätzlich<br />

die Gefahr der Trennung von Mutter <strong>und</strong> Kind<br />

[106, 107].<br />

▶ Da allgemein der Zugang zu medizinischer<br />

Versorgung für Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />

schwierig ist, wird oft erst bei<br />

ernsten oder schon chronischen Beschwerden<br />

medizinische Hilfe gesucht [103]. Akute Erkrankungen<br />

<strong>und</strong> Verletzungen sind dann oft<br />

weiter fortgeschritten <strong>und</strong> schlechter behandelbar,<br />

als sie es in einem früheren Stadium<br />

gewesen wären. Die Behandlung wird dadurch<br />

aufwändiger <strong>und</strong> teurer.<br />

▶ Chronische Krankheiten wie HIV/AIDS oder<br />

Hepatitis B/C stellen sowohl wegen der hohen<br />

Kosten für die Therapie als auch wegen der<br />

ungesicherten Behandlungskontinuität auch<br />

engagierte Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte vor große Probleme.<br />

Im Falle einer Tuberkuloseerkrankung<br />

oder sexuell übertragbarer Krankheiten bieten<br />

die meisten Ges<strong>und</strong>heitsämter Beratung <strong>und</strong><br />

Untersuchung an. Die Kosten einer Behandlung<br />

müssen bei »Nachweis eines (finanziellen)<br />

Unvermögens (der Person) ...« von den<br />

Ges<strong>und</strong>heitsämtern getragen werden (§ 19 Abs.<br />

2 Infektionsschutzgesetz). Die Praxis bezüglich<br />

der Datenübermittlung an die jeweiligen Ausländerbehörden<br />

durch die Ges<strong>und</strong>heitsämter<br />

gemäß § 87 AufenthG ist in den B<strong>und</strong>esländern<br />

unterschiedlich. In der Regel hat die Datenübermittlung<br />

jedoch die Abschiebung zur<br />

Folge [103, 108].<br />

Insgesamt gibt es für diese schwer zugängliche<br />

Personengruppe zurzeit keine gesicherte <strong>und</strong><br />

deutschlandweit verfügbare Ges<strong>und</strong>heitsversorgung.<br />

Medizinische Hilfe für Menschen ohne<br />

legalen Aufenthaltsstatus wird bisher oft nur durch<br />

das Engagement einzelner Personen <strong>und</strong> Organisationen<br />

ermöglicht (siehe Unterkapitel 6.5).

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