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Archaeology and Heinrich Schliemann 2012

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166 Hans <strong>Schliemann</strong>Abb. 1. <strong>Schliemann</strong>’sches Wappen (1673) an der Wange desKirchenstuhles des Joachim Gröning und s. G. Anna Margarete,geb. <strong>Schliemann</strong>, in der Georgenkirche zu Wismar.tung der Bevölkerung in den damaligen Hansestädtenund auf unsere Familiengeschichte einzugehen.Es gab in den Städten früher drei soziale Schichtenoder Stände:Die oberste Schicht war die der Patrizier, Geschlechteroder wie sie sonst genannt wurden. DiesemSt<strong>and</strong> gehörten in den Hansestädten die Kaufleute,im modernen Sinn eine Mischung von Großkaufleutenund Reedern (Schiffseigentümern), ferner dieBrauer und die Gew<strong>and</strong>schneider (Großhändler vonTuchen) an. Nur die Angehörigen dieses St<strong>and</strong>eswaren ratsfähig, d.h. Bürgermeister und Ratsherren(Senatoren) kamen grundsätzlich aus diesem St<strong>and</strong>e.Die meisten von ihnen studierten in ihrer Jugend, oftan ausländischen Universitäten, und waren vielfachauch im Ausl<strong>and</strong> berufstätig, bevor sie sich in einerStadt niederließen – meist in ihrer Heimatstadt –,wobei sie das Bürgerrecht erwerben mussten. FürstlicheVerwaltungs– und Justizbeamte, sowie Geistlicheund Mediziner wurden mit zu diesem St<strong>and</strong>e gerechnet,erwarben aber nur in Ausnahmefällen das Bürgerrecht.Mit der Zunahme der politischen Bedeutungder Städte war innerhalb dieses St<strong>and</strong>es die Gewohnheitaufgekommen, sich ein Wappen zuzulegen. Bisdahin führten nur Glieder des Adels ein solches.Der zweite St<strong>and</strong> best<strong>and</strong> aus den H<strong>and</strong>werkern:den Bäckern, Schustern usw., die in Zünften organisiertwaren. Hierher gehörten auch die eigentlichenKaufleute, die die Waren direkt an den Verbraucherweiter verkauften und damals Krämer oder Häkerhießen. Auch die Angehörigen dieses St<strong>and</strong>es musstenbei der Niederlassung in einer Stadt das Bürgerrechterwerben. Sie führten kein Wappen, aber vielfachHausmarken zur Bezeichnung ihres Besitzes und ihrerWaren.Der letzte St<strong>and</strong> setzte sich aus den für Tagelohnarbeitenden, also nicht selbständigen Stadteinwohnernzusammen, die nur in seltenen Fällen Bürgerwurden.Selbstverständlich gab es Rangunterschiede zwischenden gleichen Schichten verschiedener Städte, jenach der politischen und wirtschaftlichen Bedeutungder letzteren. Es war z.B. etwas <strong>and</strong>eres, zu den PatriziernLübecks zu zählen, die überdies meist adeligwaren, als zu denen einer Stadt wie etwa Wismar.Unsere Familie lässt sich nun urkundlich aufAnna <strong>Schliemann</strong> zurückführen, die 1609 als jungeWitwe mit ihrem kleinen einzigen Sohn Hans nachWismar zieht und dort das Bürgerrecht erwirbt. 7 Um1620 heiratet sie in zweiter Ehe den aus Solingenstammenden Brauer Engelbrecht Priem, 8 der schon1635 kinderlos stirbt. Anne <strong>Schliemann</strong> ist zumindestnach dem Tode ihres zweiten Mannes nicht unvermögend.Sie erwirbt Häuser und macht geistliche7. Dass eine Frau das Bürgerrecht erwirbt, ist äußerst ungewöhnlich.Mir ist nur ein einziger weiterer Fall bekanntund zwar im Rostocker Bürgerbuch unter dem 4.10.1694.8. Von ihm stammt also der in unserer Familie vielfachübliche Vorname Engelbrecht. Im Spornitzer Ast war esbis vor kurzem Sitte, jedem Erstgeborenen einer Familiezumindest als Zweitnamen den Namen Engelbrecht zugeben. Leider ist diese Sitte in der jüngeren Generationunterblieben.

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