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Prozessorientierte Organisationsentwicklung in einem KMU

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Konzeptionelle Grundlagen<br />

Während der Stammhauskonzern konkreten E<strong>in</strong>fluss auf das Tagesgeschäft der<br />

Tochtergesellschaft nimmt, so gibt es bei den Hold<strong>in</strong>gtypen (b) und (c) ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>griffe<br />

<strong>in</strong> die operativen Geschäfte der Tochtergesellschaften. Bei Hold<strong>in</strong>gtyp (a) gibt es<br />

ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die Geschäftstätigkeit der Töchter.<br />

Die Def<strong>in</strong>itionen (a) bis (f) werden für die Arbeit übernommen. Die Def<strong>in</strong>ition (g) wird<br />

unter oben genannten Erweiterungen übernommen. Für Def<strong>in</strong>ition (h) werden die<br />

Merkmale des Hold<strong>in</strong>gtyps (a) übernommen: „Die Unternehmensleitung unterliegt<br />

ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>schränkungen seitens der Muttergesellschaft. Ke<strong>in</strong>es der Merkmale gilt als<br />

Ausschlusskriterium.<br />

2.1.2. Quantitative Abgrenzung<br />

Die quantitative Abgrenzung von <strong>KMU</strong> wird <strong>in</strong> der Regel mit der Anzahl Beschäftigten<br />

(Vollzeitäquivalente) und betriebwirtschaftlichen Daten wie Bilanzsumme und Umsatz<br />

vorgenommen (vgl. Demb<strong>in</strong>ski 2004: 18 ff.). E<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong> gültige Def<strong>in</strong>ition von<br />

<strong>KMU</strong> f<strong>in</strong>det sich allerd<strong>in</strong>gs nicht.<br />

Es wird folgend die Def<strong>in</strong>ition von <strong>KMU</strong> der Europäischen Union und des<br />

Bundesamtes für Statistik dargestellt.<br />

2.1.2.1. Def<strong>in</strong>ition von <strong>KMU</strong> <strong>in</strong> der Europäischen Union<br />

Seit 1. Januar 2005 ist <strong>in</strong> der EU die von der EU-Kommission am 3. Juni 2003<br />

angenommene neue Def<strong>in</strong>ition der <strong>KMU</strong> 2003/361/EG <strong>in</strong> Kraft (vgl. Europäische<br />

Kommission 2003: L107:36 ff.). Sie ersetzt die Def<strong>in</strong>ition der Empfehlung 96/280/EG<br />

aus dem Jahre 1996 (vgl. Europäische Kommission 1996: L107/4 ff.) und<br />

berücksichtigt die zwischenzeitlichen wirtschaftlichen Entwicklungen und<br />

Erfahrungen. Sie soll im Folgenden kurz dargestellt werden.<br />

Die EU unterteilt <strong>KMU</strong> wie folgt <strong>in</strong> mittlere, kle<strong>in</strong>e und kle<strong>in</strong>ste Unternehmungen:<br />

Mittlere<br />

Unternehmung<br />

Anzahl<br />

Mitarbeiter<br />

Max.<br />

Jahresumsatz<br />

Max.<br />

Jahresumsatz<br />

bisher<br />

Max.<br />

Bilanzsumme<br />

Max.<br />

Bilanzsumme<br />

bisher<br />

250 50 Mio. Euro 40 Mio. Euro 43 Mio. Euro 27 Mio. Euro<br />

Kle<strong>in</strong>e<br />

Unternehmung<br />

50 10 Mio. Euro 7 Mio. Euro 10 Mio. Euro 5 Mio. Euro<br />

Kle<strong>in</strong>stunternehmung<br />

10 2 Mio. Euro nicht def<strong>in</strong>iert 2 Mio. Euro nicht def<strong>in</strong>iert<br />

10

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