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Eine Chronologie zum Idsteiner Hallenbad - FWG Idstein

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"Die entstandene Situation ist unbefriedigend und gefährlich für dieStadt", warnt Clemenz, der die Vertragsgestaltung als zu aufwändig undverschachtelt ansieht. Risiken würden von den Beteiligten auf Seiten derStadt zwar gesehen, aber heruntergespielt, egal ob im Verfahren oder beiZahlungsverzug oder Insolvenz. "Hier wird versucht, mit allen Mitteln dasZiel Badbau zu sichern, um jeden Preis und mit extrem hohem Risiko",sagt Clemenz. Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern sei gut, aberwenn eine Bank das steuerliche Risiko ihres eigenen Vertragsgestaltungs-Vorschlages nicht tragen wolle oder könne, stelle sich die Frage, weshalbder Vertragspartner - hier die Stadt - für alles im Hintergrund haften solle.Aus juristischen Gründen habe die FDP-Fraktion diesemVertragskonglomerat nicht zustimmen können.Im Haupt- und Finanzausschuss habe der Vertreter der Bank mitgeteilt,dass man alles auch ohne Einbeziehen der Stadt abwickeln könne.Insbesondere sei die Stadt als Haftender im Hintergrund nicht erforderlich.Angesichts dieser Aussage sei es für die FDP unverständlich, weshalb dieStadt so tief einsteigen wolle und sich sogar vertraglich verpflichte, beiProblemen den Pachtvertrag zu übernehmen. "Wir verschenken dieGrundstücksnutzung im Rahmen eines Erbpachtvertrages für einensymbolischen Betrag über 40 Jahre und zahlen jedes Jahr mehr als 500000 Euro, ohne genau zu wissen, was damit konkret gesichert ist. Wer ineinen Vertrag eintritt, muss normalerweise auch für Altverbindlichkeiteneinstehen", gibt Clemenz zu bedenken.Die vertragliche Gestaltung stehe und falle mit der Teilung, Vermessungund Eigentumsumschreibung des Grundstücks vom LWV auf die Stadt<strong>Idstein</strong>, die bis heute nicht gesichert sei, fügt Clemenz hinzu. Dabei gehees nicht nur um Ziegen der Wiesbadener Jugendwerkstatt, die dasGrundstück bislang nutzt, sondern auch um die formale Abwicklung, dieMonate dauere, bis die Stadt als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenwerde. Davon aber hänge der Ablauf vieler Fristen ab. Für Clemenz ist esdeshalb unverständlich, dass in dem Pachtvertrag eine Übergabe imDezember 2007 festgeschrieben und gleichzeitig dem Pächter das Rechtzugebilligt worden sei, bei einer Verzögerung von mehr als sechs Monatenvom Vertrag zurückzutreten. In Anbetracht dieser Situation sei es nichtunwahrscheinlich, dass der Rücktrittsfall eintreten könne, warnt Clemenz.152

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