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Eine Chronologie zum Idsteiner Hallenbad - FWG Idstein

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693Dass es höchste Eisenbahn in Sachen Schadensbehebung sein müsse,geht aus dem Schreiben der Oberbank an Tournesol hervor, datiert vonMontag, 27. August. In einer Antwort an Geschäftsleiter Hermann Pacher,der der Oberbank die Schäden geschildert haben muss, weist dieOberbank darauf hin, dass bei dieser möglichen Gefahr im Verzugbefürchtet werden müsse, dass bei Bruch der Scheiben Personen- undandere Schäden entstehen.„Wir müssen Sie daher auch aus diesem Grund dringend ersuchen, denPublikumsverkehr in den möglicherweise betroffenen Bereichen des Badessofort einzustellen und diese Bereiche zu sperren, um solche Gefahrenauszuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durchNichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen“, heißt es im Oberbank-Schreiben an die Tournesol-Geschäftsleitung. Die Oberbank stelltgegenüber Tournesol unmissverständlich fest, dass die alleinigeVerantwortung für eventuelle weitere Schäden bei Tournesol als Betreiberdes Bades liege, wobei die Oberbank auch von einer persönlichenVerantwortlichkeit der für den Betrieb zuständigen Personen ausgehe.Gleichzeitig gibt die Oberbank Tournesol den Hinweis, den für die Mängelverantwortlichen Subunternehmer aufzufordern, diese Schädenunverzüglich zu beheben. Die Oberbank stellt in diesem Zusammenhangfest: „Für uns stellt sich die Sachlage also so dar, dass Ihr Unternehmenden Besitz am Bad ohne Recht <strong>zum</strong> Besitz - somit widerrechtlich - ausübt.Schon aus diesem Grund müssen wir Sie nochmals auffordern, jedenPublikumsverkehr im Bad einzustellen und das Bad unverzüglich zuräumen“, heißt es wörtlich im Brief.Bedeuten die Schäden an der Kuppel des <strong><strong>Idstein</strong>er</strong> Tournesol-Bades eine Gefahr fürBadegäste? Streit gibt es jedenfalls darüber, wer zuständig ist. Archivfoto: privat

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