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Eine Chronologie zum Idsteiner Hallenbad - FWG Idstein

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593Veränderung der Schulträgerschaft in Gang zu bringen, müsste derKreistag den Kreisausschuss mit Verhandlungen über eine unentgeltlicheÜbertragung der Grundschulen samt Verbindlichkeiten beauftragen. ImPlanentwurf 2012 sind rund 2,5 Millionen Euro als Ausgaben fürGrundschulen veranschlagt.Einnahmen könnten vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) in dieKreiskasse fließen. Die Bilanz des Eigenbetriebs <strong>zum</strong> Ende 2009 weistEigenkapital in Höhe von 6,5 Millionen Euro aus. Der Entwurf desKreishaushalts geht von einer vierprozentigen Verzinsung aus undveranschlagt 262 000 Euro als Einnahme. Im Konsolidierungskonzeptheißt es: Mit der Betriebsleistung des EAW seien Verhandlungen zu führenmit dem Ziel „eine angemessene Eigenkapitalverzinsung an den RTK zuzahlen“.Bereits jetzt hat der Kreisausschuss für das Haushaltsjahr 2012beschlossen, alle im Etatentwurf veranschlagten Ausgaben, für die eskeine gesetzlichen Grundlagen oder vertraglichen Bindungen („freiwilligeAusgaben“) gibt, mit einer Haushaltssperre zu versehen. Wie hoch dieSumme sein wird, wird die Verwaltung bis zur Kreistagssitzung sagen, imvergangenen Jahr waren es rund 5,5 Millionen Euro.Der Regierungspräsident fordert vom Kreis, alles zu verklaufen, was ernicht braucht, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören <strong>zum</strong> Beispieldie <strong>zum</strong> Teil kreditfinanzierten Süwag-Aktien, deren aktuellerVerkaufserlös mit 16 Millionen beziffert wird, und die Anteile an derKommunalen Wohnungsbau GmbH Rheingau-Taunus (KWB) mit einemBuchwert von rund 11, 2 Millionen Euro. Mit der KWB und den beteiligtenKommunen soll weiter darüber verhandelt werden, die Anteile des Kreises<strong>zum</strong> Buchwert zu veräußern.Neu kalkuliert werden sollen die Benutzungsgebühren im Bereich derZentralen Rettungsleitstelle. Als Konsolidierungspotenzial werden 200 000Euro angesetzt.Um richtig viel Geld geht es bei den Pensionsrückstellungen des Rheingau-Taunus-Kreises. Sie summieren sich auf 30,6 Millionen Euro. Mit Blick aufneuere Rechtsprechung ist es fraglich, ob der Kreis sie überhaupt bildenmuss - denn der Kreis ist Mitglied in einer Versorungskasse. DieKreisverwaltung empfiehlt deshalb dem Kreistag, eineWirtschaftsgesellschaft prüfen zu lassen, ob eine Auslösung derPensionsrückstellung infrage kommt.

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