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Eine Chronologie zum Idsteiner Hallenbad - FWG Idstein

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50Wie der Landrat berichtete, waren in den letzten Wochen rund 420000 Euro beim Rheingaubad investiert worden – und das nur, umSicherheitsauflagen zu erfüllen und die Zwangsschließung des Badeszu verhindern. Weitere Investitionen würden jetzt aber gestoppt, bisKlarheit über die Zukunft und einen möglichen privaten Investorbesteht.<strong><strong>Idstein</strong>er</strong> Zeitung vom 21. Oktober 2004<strong>Idstein</strong> gibt Bäder-Zuschuss nicht verlorenGroße Besorgnis bei Stadtverordneten und in der Verwaltungüber Sperrvermerk beim KreisBesorgt sind <strong>Idstein</strong>s Kommunalpolitiker darüber, dass der Kreistagden Sperrvermerk bezüglich des Zuschusses an die Stadt <strong>Idstein</strong> zurKreisbeteiligung an den <strong>Hallenbad</strong>-Betriebskosten bisher nichtaufgehoben hat.Rund 320 000 Euro sind es, die als Einnahmeposten im <strong><strong>Idstein</strong>er</strong>Haushalt „auf der Kippe stehen“. Lange Jahre hatten die <strong><strong>Idstein</strong>er</strong> umeine Gleichbehandlung mit dem Rheingau-Bad in Geisenheimgekämpft und nach zähem Ringen im letzten Jahr den Durchbrucherzielt, doch jetzt sehen sie ihre Felle wieder davonschwimmen, solltenicht rechtzeitig der Sperrvermerk imKreis-Etat aufgehoben werden. Bei ihren Beratungen über einen CDU-Antrag <strong>zum</strong> Thema <strong>Hallenbad</strong>zuschuss nahm <strong>Idstein</strong>s Haupt- undFinanzausschuss (HFA) Kenntnis von einem wenige Tage zuvorverfassten Schreiben des Bürgermeisters an den Landrat, in demGerhard Krum die Sorge über das drohende Ausbleiben desZuschusses ausdrückt. Krum erinnert in dem Brief an dieBedingungen, die an die Zahlung geknüpft sind – unter anderem dieVorgabe, dass der Kreis eine Einflussmöglichkeit auf dieKostenentwicklung und die Betriebsführung des Bades erhalte. DieBedingungen, so Krum, seien erfüllt.Bis über die Betriebsführung der Bäder in Geisenheim und <strong>Idstein</strong>neue Entscheidungen – <strong>zum</strong> Beispiel über die Beteiligung privaterPartner – getroffen würden, sollte das GleichbehandlungsprinzipBestand haben, der Zuschuss also weiter gezahlt werden, andernfallsaber oder der zugrunde liegende Kreistagsbeschluss aufgehobenwerden. „Das hätte dann allerdings eine Initiative der Stadt zur Folge,eine Kürzung des Kreisumlagebetrages zu erreichen, da es sich beim<strong>Hallenbad</strong> ja – wie in Geisenheim – um eine Infrastruktureinrichtungvon überörtlicher Bedeutung handelt.“ <strong>Eine</strong> Diskussion über dieUngleichheit der Höhe der Kreisinvestitionen in den Kreisteilen solltenach Krums Ansicht aber vermieden werden.

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