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Eine Chronologie zum Idsteiner Hallenbad - FWG Idstein

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677Insolvenzforderung nicht ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht“,heißt es in der Begründung für die Ablehnung.Oberbank ist SchuldnerIm Klartext heißt das in der Begründung weiter, dass die Bescheide fürdas zu zahlende offene Wassergeld für das Tournesol-Bad zwar perAdresse an die Tournesol-Betriebs GmbH gehen, Schuldner alsErbbauberechtiger aber die Oberbank sei. Das Gericht legt weiter dar,dass dieser Fakt auch dann Bestand hat, wenn eine Regelung zwischenOberbank und <strong>Idstein</strong> existiere, nach der die Wasser- undAbwassergebühren direkt mit der Tournesol-Betriebs GmbH abgerechnetwürden.„Hieraus ergibt sich indessen kein Verwaltungsakt gegen dieAntragsgegnerin (die Tournesol-Betriebs GmbH, die Red.), sondern einsolcher gegen die Oberbank <strong>Idstein</strong>, sodass die Bescheide wederbestandskräftig gegen die Antragsgegnerin werden konnten, noch einenVollstreckungstitel gegen diese darstellen können“, heißt es wörtlich in derBegründung. <strong>Eine</strong> abweichende Wertung hätte sich laut Gericht nurergeben könne, wenn die städtischen Bescheide ausschließlich an dieTournesol-Betriebs GmbH gerichtet gewesen wären. Da dies nicht der Fallsei, wären die Bescheide zur Überzeugung des Gerichtes nicht geeignet,Forderungen der Stadt <strong>Idstein</strong> gegen die Tournesol-Betriebs GmbHglaubhaft zu machen.Stadt geht vor LandgerichtDie Ablehnung unseres Insolvenzantrages und die Begründung desWiesbadener Amtsgerichtes sind nicht zutreffend. Deshalb werden wirjetzt in die nächste Instanz gehen. Die Vorbereitungen für den Gang vordas Landgericht sind bereits in vollem Gange, denn wir als Stadt müssennatürlich auf diesen Beschluss sofort reagieren“, sagte <strong>Idstein</strong>sBürgermeister Gerhard Krum auf Anfrage der <strong><strong>Idstein</strong>er</strong> Zeitung amvergangenen Samstag.Nach seiner Einschätzung wird sich auch das Landgericht ähnlich zügig mitder Thematik auseinandersetzen, wie das Amtsgericht Wiesbaden. „Wirhaben natür lich mit der Möglichkeit einer Ablehnung durch dasAmtsgericht gerechnet. Da auch die Oberbank einen Insolvenzantraggegen die Tournesol-Betriebs GmbH gestellt hat, bleibt der Ausgangdieses Vorganges noch abzuwarten. Nach meiner Kenntnis ist hier der

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