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Eine Chronologie zum Idsteiner Hallenbad - FWG Idstein

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704Andere hessische Kommunen werden für besonders gutes Wirtschaftenausgezeichnet. Und unsere „Führungscrew“ übertrifft das Negativzielrekordverdächtig um über 75% ins Rote!Bitte konzertieren Sie Ihren Ärger – möglicherweise mit konstruktivenVorschlägen – dorthin. Allerdings ist man dort unbestechlich und darfnicht mal Vernunft annehmen, wie die eigene Erfahrung lehrt.Hubertus Winter<strong><strong>Idstein</strong>er</strong> Zeitung vom 04. Oktober 2012<strong>Idstein</strong>Verwaltungsgericht weist Anträge der Stadt <strong>Idstein</strong> undder Oberbank gegen Tournesol ab04.10.2012 - IDSTEINVon Volker StavenowMit Urteil hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Antrag der Stadt<strong>Idstein</strong> auf Vollstreckung der Wassergebühren im Tournesolbadzurückgewiesen und festgestellt, dass die Gebühren demErbbauberechtigten, der Oberbank, vorzuschreiben sind. „Es folgte somitin allen Punkten unserer mehrfach vorgetragenen Argumentation. Esbestehen damit auch seitens Tournesol keine offenen Posten gegenüberder Stadt und es ist nun möglich, die Wassergebühren gegenüber derOberbank mit den bereits getätigten Ausgaben für dringend zu behebendeMängel gegenzurechnen“, sagt nach dem Urteil Tournesol-GeschäftsführerMichael Beck.Auch die Insolvenzanträge der Oberbank gegen die Tournesol <strong>Idstein</strong>Verwaltungs GmbH (TIVG) und die Tournesol Verwaltungs- und EnergieGmbH&CoKG (TVEG), Leasingnehmer und Verpächter der Freizeitanlage,seien abgelehnt worden.

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