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Eavesdropping on Hitler’s Reich<br />
in späterer Zeit erfahren, und ich glaube, das, wenn wir später das<br />
Schicksal der unglücklichen Leute die verurteilt sind, nachdem der<br />
Ehrenhof nicht mehr existierte einmal erfahren, und das vergleichen<br />
mit dem Schicksal der anderen, von denen ja nicht alle gerettet werden<br />
konnten – das war nicht möglich wenn es nachgewiesen war und sie es<br />
eingestanden hatten, dass sie an dem Komplott beteiligt waren, dann<br />
konnte man sie. ja nicht retten, Aber ich habe drei Sitzungen mitgemacht.<br />
In jeder Sitzung wurden mehrere freigesprochen und in jeder<br />
Sitzung war mindestens einer, der nicht so bestraft wurde, wie Keitel<br />
es bei der Eröffnung sagte: „ Der Führer ist orientiert und glaubt, das<br />
sie schuldig sind, oder will nicht, das sie dem Volksgerichtshof vorgeführt<br />
werden.”<br />
Ich will Ihnen nun schildern das letzte Verfahren [des Ehrenhofes<br />
des Heeres am 6. Oktober 1944] gegen den General Speidel, den Chef<br />
des Stabes von Generalfeldmarschall Rommel. Es wurde uns bei der<br />
Eröffnung dieses Verfahrens auch gesagt, das nach <strong>An</strong>sicht des Führers<br />
doch eine Untersuchung vor denn Volksgerichtshof stattfinden müßte,<br />
weil er sich mindestens einer fahrlässigen Unterlassung schuldig<br />
gemacht hätte. Damals war der Ehrenhof zusammengesetzt folgendermaßen:<br />
Keitel, Rundstedt, Guderian, dann war ich da, Kriebel. Der<br />
jüngste mußte sich zuerst äußern, ich mußte mich als erster äußern. Ich<br />
sagte: „Der Herr General hat seinem nächsten Vorgesetzten Meldung<br />
erstattet, bei einer Persönlichkeit wie die des Generalfeldmarschall<br />
Rommel konnte er nicht daran zweifeln, das die Meldung weitergegeben<br />
wurde, also nicht schuldig, nicht verdächtig.” Da wurde gesagt:<br />
„Aber er mußte doch wissen als Chef des Stabes, das diese Meldung<br />
nicht weitergegangen ist.”<br />
Ich sagte, „Ja, der Generalfeldmarschall bei seinen Verbindungen<br />
zum Führer kann das ja auch in einem Privatbrief weitergemeldet<br />
haben.”<br />
Das Urteil lautete nachher – es ist ja zweifellos: juristisch nicht ganz<br />
haltbar, denn zumindestens als Chef des Stabes mußte er Bescheid<br />
wissen, mindestens eine Fahrlässigkeit – das Urteil lautete: Nicht<br />
schuldig! Aber da er wissen mußte, das die Meldung nicht weitergegeben<br />
ist, ums doch eine Untersuchung erfolgen, damit er von jedem<br />
Verdacht gereinigt wird. Deshalb wird ein zeitweises Ausscheiden aus<br />
dem Heere für nötig erachtet, aber der Ehrenhof fügt hinzu, das der<br />
Ehrenhof hofft und erwartet, daß er nach kurzer Zeit mit allen Ehren<br />
wieder in das Heer eintritt. Ich glaube, mehr konnte man in dieser