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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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12,7 bis 11,4 ha. Die Unterschreitung ist bis<br />

zu 20 % zulässig, jedoch im darauf folgenden<br />

Jahr durch Mehreinschlag auszugleichen.<br />

<strong>Der</strong> Mittelwaldcharakter mit lichten Strukturen<br />

und geringer Oberholzdeckung ist<br />

während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit zu erhalten.<br />

Eine Unterpflanzung <strong>der</strong> Bestände, mit dem<br />

Ziel einer Umwandlung zu Hochwald, ist<br />

nicht gestattet. Die Erhaltung und För<strong>der</strong>ung<br />

des lichten Waldcharakters hat Priorität,<br />

vorhandene Lichtungen und Blößen sind<br />

offen zu halten (d. h. Verzicht auf Holzertrag<br />

auf diesen Flächen).<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> jährlichen Einschlagsfläche<br />

ist das Maßnahmenkonzept (Anlage<br />

<strong>zum</strong> Vertrag) zu beachten. Bereiche mit<br />

nicht mehr trennbarem Ober- und Unterholz<br />

sind vorrangig einzuschlagen. <strong>Der</strong> Hieb<br />

selbst ist (nach <strong>der</strong> Waldordnung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Ergersheim) ordnungsgemäß durchzuführen.<br />

Die Abholzung darf nur vom<br />

11.11. (Martini) bis 24.2. (Matthias) des<br />

Jahres erfolgen. Die Holz und Reisigabfuhr<br />

muss bis Ende April beendet sein.<br />

Oberholz: Es ist eine möglichst artenreiche<br />

Oberholzschicht geringer Deckung (5–<br />

30 %) mit För<strong>der</strong>ung beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> seltenen<br />

Baumarten (Speierling, Elsbeere, Wildobst)<br />

und mit einem hohen Alter anzustreben<br />

bzw. zu erhalten. Kleinflächige Feuchtbereiche<br />

sollen auf unter 20 % Deckung<br />

freigestellt werden. Das Oberholz wird durch<br />

Laßreitel 2 nachgezüchtet, durch Naturverjüngung<br />

und ergänzend durch Pflanzung<br />

– in Bereichen mit niedriger Deckung i. d. R.<br />

nur in <strong>der</strong> Anzahl, wie Bäume im Oberholz<br />

entnommen werden. Die Auszeichnung des<br />

Hiebs wird vom Forstamt durchgeführt. Nach<br />

Abtrieb des Unterholzes wird eingeschlagen,<br />

bis Ende April des gleichen Jahres<br />

muss abtransportiert werden, soweit das Holz<br />

nicht auf <strong>der</strong> Schlagfläche verbleibt<br />

(Hirschkäferholz).<br />

Die „Umtriebszeit“ im Oberholz ist zu erhöhen.<br />

Altbäume von mehr als 40 cm Brusthöhendurchmesser<br />

(BHD) sollen in möglichst<br />

gleichmäßiger Verteilung ungenutzt<br />

bleiben, jedoch ist <strong>der</strong> lichte Waldcharakter<br />

zu beachten. Bereiche mit höherer Oberholzdeckung<br />

sind aufzulichten.<br />

Alteichen und Altaspen über 50 cm BHD<br />

sollen als „Biotopbäume“ erhalten werden.<br />

Solitäreichen im lichten Stand mit über 60<br />

cm BHD sowie Höhlen- und Horstbäume<br />

sind generell zu erhalten. Die Bäume sind<br />

dauerhaft zu markieren und per GPS ein<strong>zum</strong>essen.<br />

Totholz: Stehendes und liegendes Totholz<br />

über 25 cm BHD sowie absterbende und<br />

vorgeschädigte Eichen sind generell auf <strong>der</strong><br />

Hiebsfläche bzw. im Wald zu belassen.<br />

Pflegehieb: In <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Umtriebszeit ist<br />

unter Anleitung des Forstamtes ein Pflegedurchgang<br />

im 14- bis 15-jährigen Unterholz<br />

durchzuführen. Die Pflegefläche entspricht<br />

<strong>der</strong> jährlichen Einschlagsfläche (11,4 bis<br />

12,7 ha). Nach forst- und naturschutzfachlichen<br />

Vorgaben sind folgende Arbeiten<br />

durchzuführen: Bei <strong>der</strong> Durchreiserung<br />

sind zu dicht stehende Stockausschläge zur<br />

Lodenvermin<strong>der</strong>ung/Läuterung zu entnehmen.<br />

Künftige Oberhölzer und Heister sollen<br />

freigeschnitten und auf das Freistellen<br />

beim nächsten Hieb vorbereitet werden. Auf<br />

vorhandenen Lichtungen und Blößen sind<br />

vorrückende Gehölze wie Aspen und Birkenanflug<br />

zu entfernen. Seltene Baum- und<br />

Straucharten sollen geför<strong>der</strong>t und ungünstige<br />

Eschenbestände durch Auflichten, Aufden-Stock-Setzen<br />

gepflegt werden (Eiablage<br />

des Maivogels). Die Arbeiten sind<br />

spätestens bis <strong>zum</strong> 15. April durchzuführen.<br />

Nachpflanzungen: Verarmte Bestände und<br />

vergraste Fehlstellen können im Einvernehmen<br />

mit Forstamt und Unterer Naturschutzbehörde<br />

(UNB) mit standortgerechten Laubhölzern<br />

angereichert werden, <strong>der</strong> lichte<br />

Waldcharakter ist jedoch zu erhalten. Neue<br />

und nicht mittelwaldtypische Baumarten<br />

dürfen nicht eingebracht werden. Aufkommende<br />

Naturverjüngung dieser Arten ist in<br />

Abstimmung mit dem Forstamt zu unterbinden.<br />

Zäunungen: Die Einzäunung von Schlagflächen<br />

im größeren Umfang soll unterbleiben.<br />

In beson<strong>der</strong>en Fällen können hinter<br />

Kleinzäunen Jungeschen zur Eiablage des<br />

Maivogels in warm-feuchten Mikroklima<br />

99<br />

Frische Hiebsfläche in Ergersheim, direkt nach dem Auf-den-Stock-Setzen des Unterholzes, mit<br />

locker verteilten Laßreiteln, die das Oberholz bilden (Foto: R. Bärnthol).<br />

sowie die Naturverjüngung seltener Baumarten<br />

geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Hirschkäferholz: Zur För<strong>der</strong>ung des Hirschkäfers<br />

sollen pro Hektar Hiebsfläche zwei<br />

(bis zehn) Festmeter stärkeres Eichenholz<br />

sonnenständig auf <strong>der</strong> Fläche gezielt belassen<br />

werden.<br />

Lichte, starke und tiefwüchsige Schlehengebüsche<br />

und an<strong>der</strong>e Dornsträucher unter<br />

sehr lichtem Oberholz und in warm-feuchten<br />

Mikroklima, sollen bevorzugt im Bereich<br />

von Lichtungen und „inneren“ Waldrän<strong>der</strong>n<br />

im angemessenen Anteil erhalten<br />

und geför<strong>der</strong>t werden (För<strong>der</strong>ung von<br />

Eriogaster catax - Heckenwollafter).<br />

3 Chancen und Grenzen des<br />

Vertragsnaturschutzes im Wald<br />

<strong>Der</strong> kooperative Ansatz des Vertragsnaturschutzes<br />

im Wald nutzt in erster Linie<br />

den angestrebten naturschutzfachlichen Zielen,<br />

führt aber auch – wie beim Beispiel<br />

Mittelwald – zu einem „Bewusstwerden“<br />

<strong>der</strong> naturschutzfachlichen Bedeutung einer<br />

traditionellen extensiven Bewirtschaftungsform<br />

bei den Waldbesitzern und dadurch zu<br />

einer noch engeren Bindung an den eigenen<br />

Wald bzw. an das eigene Lebensumfeld.<br />

Trotz dieser unverkennbaren Vorzüge gibt<br />

es auch Grenzen des Ansatzes:<br />

Dies ist z. B. <strong>der</strong> Fall, wenn es aus organisatorischer/inhaltlicher<br />

Sicht nicht gelingt,<br />

2 Laßreitel o<strong>der</strong> auch Hegreiser sind einzelne<br />

Stämme, die belassen werden, um später das<br />

stärkere Oberholz zu bilden.

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