Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
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12,7 bis 11,4 ha. Die Unterschreitung ist bis<br />
zu 20 % zulässig, jedoch im darauf folgenden<br />
Jahr durch Mehreinschlag auszugleichen.<br />
<strong>Der</strong> Mittelwaldcharakter mit lichten Strukturen<br />
und geringer Oberholzdeckung ist<br />
während <strong>der</strong> Vertragslaufzeit zu erhalten.<br />
Eine Unterpflanzung <strong>der</strong> Bestände, mit dem<br />
Ziel einer Umwandlung zu Hochwald, ist<br />
nicht gestattet. Die Erhaltung und För<strong>der</strong>ung<br />
des lichten Waldcharakters hat Priorität,<br />
vorhandene Lichtungen und Blößen sind<br />
offen zu halten (d. h. Verzicht auf Holzertrag<br />
auf diesen Flächen).<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> jährlichen Einschlagsfläche<br />
ist das Maßnahmenkonzept (Anlage<br />
<strong>zum</strong> Vertrag) zu beachten. Bereiche mit<br />
nicht mehr trennbarem Ober- und Unterholz<br />
sind vorrangig einzuschlagen. <strong>Der</strong> Hieb<br />
selbst ist (nach <strong>der</strong> Waldordnung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Ergersheim) ordnungsgemäß durchzuführen.<br />
Die Abholzung darf nur vom<br />
11.11. (Martini) bis 24.2. (Matthias) des<br />
Jahres erfolgen. Die Holz und Reisigabfuhr<br />
muss bis Ende April beendet sein.<br />
Oberholz: Es ist eine möglichst artenreiche<br />
Oberholzschicht geringer Deckung (5–<br />
30 %) mit För<strong>der</strong>ung beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> seltenen<br />
Baumarten (Speierling, Elsbeere, Wildobst)<br />
und mit einem hohen Alter anzustreben<br />
bzw. zu erhalten. Kleinflächige Feuchtbereiche<br />
sollen auf unter 20 % Deckung<br />
freigestellt werden. Das Oberholz wird durch<br />
Laßreitel 2 nachgezüchtet, durch Naturverjüngung<br />
und ergänzend durch Pflanzung<br />
– in Bereichen mit niedriger Deckung i. d. R.<br />
nur in <strong>der</strong> Anzahl, wie Bäume im Oberholz<br />
entnommen werden. Die Auszeichnung des<br />
Hiebs wird vom Forstamt durchgeführt. Nach<br />
Abtrieb des Unterholzes wird eingeschlagen,<br />
bis Ende April des gleichen Jahres<br />
muss abtransportiert werden, soweit das Holz<br />
nicht auf <strong>der</strong> Schlagfläche verbleibt<br />
(Hirschkäferholz).<br />
Die „Umtriebszeit“ im Oberholz ist zu erhöhen.<br />
Altbäume von mehr als 40 cm Brusthöhendurchmesser<br />
(BHD) sollen in möglichst<br />
gleichmäßiger Verteilung ungenutzt<br />
bleiben, jedoch ist <strong>der</strong> lichte Waldcharakter<br />
zu beachten. Bereiche mit höherer Oberholzdeckung<br />
sind aufzulichten.<br />
Alteichen und Altaspen über 50 cm BHD<br />
sollen als „Biotopbäume“ erhalten werden.<br />
Solitäreichen im lichten Stand mit über 60<br />
cm BHD sowie Höhlen- und Horstbäume<br />
sind generell zu erhalten. Die Bäume sind<br />
dauerhaft zu markieren und per GPS ein<strong>zum</strong>essen.<br />
Totholz: Stehendes und liegendes Totholz<br />
über 25 cm BHD sowie absterbende und<br />
vorgeschädigte Eichen sind generell auf <strong>der</strong><br />
Hiebsfläche bzw. im Wald zu belassen.<br />
Pflegehieb: In <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Umtriebszeit ist<br />
unter Anleitung des Forstamtes ein Pflegedurchgang<br />
im 14- bis 15-jährigen Unterholz<br />
durchzuführen. Die Pflegefläche entspricht<br />
<strong>der</strong> jährlichen Einschlagsfläche (11,4 bis<br />
12,7 ha). Nach forst- und naturschutzfachlichen<br />
Vorgaben sind folgende Arbeiten<br />
durchzuführen: Bei <strong>der</strong> Durchreiserung<br />
sind zu dicht stehende Stockausschläge zur<br />
Lodenvermin<strong>der</strong>ung/Läuterung zu entnehmen.<br />
Künftige Oberhölzer und Heister sollen<br />
freigeschnitten und auf das Freistellen<br />
beim nächsten Hieb vorbereitet werden. Auf<br />
vorhandenen Lichtungen und Blößen sind<br />
vorrückende Gehölze wie Aspen und Birkenanflug<br />
zu entfernen. Seltene Baum- und<br />
Straucharten sollen geför<strong>der</strong>t und ungünstige<br />
Eschenbestände durch Auflichten, Aufden-Stock-Setzen<br />
gepflegt werden (Eiablage<br />
des Maivogels). Die Arbeiten sind<br />
spätestens bis <strong>zum</strong> 15. April durchzuführen.<br />
Nachpflanzungen: Verarmte Bestände und<br />
vergraste Fehlstellen können im Einvernehmen<br />
mit Forstamt und Unterer Naturschutzbehörde<br />
(UNB) mit standortgerechten Laubhölzern<br />
angereichert werden, <strong>der</strong> lichte<br />
Waldcharakter ist jedoch zu erhalten. Neue<br />
und nicht mittelwaldtypische Baumarten<br />
dürfen nicht eingebracht werden. Aufkommende<br />
Naturverjüngung dieser Arten ist in<br />
Abstimmung mit dem Forstamt zu unterbinden.<br />
Zäunungen: Die Einzäunung von Schlagflächen<br />
im größeren Umfang soll unterbleiben.<br />
In beson<strong>der</strong>en Fällen können hinter<br />
Kleinzäunen Jungeschen zur Eiablage des<br />
Maivogels in warm-feuchten Mikroklima<br />
99<br />
Frische Hiebsfläche in Ergersheim, direkt nach dem Auf-den-Stock-Setzen des Unterholzes, mit<br />
locker verteilten Laßreiteln, die das Oberholz bilden (Foto: R. Bärnthol).<br />
sowie die Naturverjüngung seltener Baumarten<br />
geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Hirschkäferholz: Zur För<strong>der</strong>ung des Hirschkäfers<br />
sollen pro Hektar Hiebsfläche zwei<br />
(bis zehn) Festmeter stärkeres Eichenholz<br />
sonnenständig auf <strong>der</strong> Fläche gezielt belassen<br />
werden.<br />
Lichte, starke und tiefwüchsige Schlehengebüsche<br />
und an<strong>der</strong>e Dornsträucher unter<br />
sehr lichtem Oberholz und in warm-feuchten<br />
Mikroklima, sollen bevorzugt im Bereich<br />
von Lichtungen und „inneren“ Waldrän<strong>der</strong>n<br />
im angemessenen Anteil erhalten<br />
und geför<strong>der</strong>t werden (För<strong>der</strong>ung von<br />
Eriogaster catax - Heckenwollafter).<br />
3 Chancen und Grenzen des<br />
Vertragsnaturschutzes im Wald<br />
<strong>Der</strong> kooperative Ansatz des Vertragsnaturschutzes<br />
im Wald nutzt in erster Linie<br />
den angestrebten naturschutzfachlichen Zielen,<br />
führt aber auch – wie beim Beispiel<br />
Mittelwald – zu einem „Bewusstwerden“<br />
<strong>der</strong> naturschutzfachlichen Bedeutung einer<br />
traditionellen extensiven Bewirtschaftungsform<br />
bei den Waldbesitzern und dadurch zu<br />
einer noch engeren Bindung an den eigenen<br />
Wald bzw. an das eigene Lebensumfeld.<br />
Trotz dieser unverkennbaren Vorzüge gibt<br />
es auch Grenzen des Ansatzes:<br />
Dies ist z. B. <strong>der</strong> Fall, wenn es aus organisatorischer/inhaltlicher<br />
Sicht nicht gelingt,<br />
2 Laßreitel o<strong>der</strong> auch Hegreiser sind einzelne<br />
Stämme, die belassen werden, um später das<br />
stärkere Oberholz zu bilden.