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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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Winfried Duffner<br />

Vorbemerkung<br />

<strong>Der</strong> Autor argumentiert zwar aus <strong>der</strong> Sicht<br />

des Privatwaldes, insofern als hier eine konsequent<br />

ökonomisch, erwerbswirtschaftlich<br />

ausgerichtete Forstwirtschaft betrieben werden<br />

sollte, glaubt aber auch generell <strong>für</strong><br />

ökonomisch geführten Waldbesitz zu sprechen,<br />

vielleicht sogar <strong>für</strong> Staat und Kommunen,<br />

die ihre Forstbetriebe nicht mehr nur<br />

als Biotope, Habitate und Freizeitarenen <strong>für</strong><br />

die Städter subventionieren können. Alle<br />

Waldbesitzarten werden künftig vermehrt<br />

auf finanzielle Deckungsbeiträge achten<br />

müssen, was bedeutet, dass ökologische<br />

Ziele unter verstärkten ökonomischen Zwängen<br />

erreicht werden müssen.<br />

Bei „Ökonomie“ ist nicht ausschließlich an<br />

kurzfristige pekuniäre Ziele zu denken, vielmehr<br />

an Methoden, um Ziele – wie immer<br />

diese definiert werden – nach ökonomischen<br />

Prinzipien zu verfolgen: mit minimalem<br />

Aufwand und optimaler Allokation begrenzter<br />

Ressourcen. Ziele können im landläufigen<br />

Sinne „materiell“ sein o<strong>der</strong> „immateriell“.<br />

Die immateriellen Ziele werden aber<br />

durch ihre Relevanz <strong>für</strong> das Wohlbefinden<br />

und die Gesundheit <strong>der</strong> Menschen sehr wohl<br />

„materiell“. Bei diesem Ökonomieverständnis<br />

löst sich <strong>der</strong> Konflikt von Ökonomie<br />

und Ökologie teilweise auf: Ökologie<br />

wird <strong>zum</strong> umfassenden Begriff <strong>für</strong> Ökonomie<br />

auf lange Sicht. Naturschutzziele,<br />

darunter auch die Biotopvernetzung, werden<br />

zu Problemen, die mit dem Instrumentarium<br />

<strong>der</strong> Ökonomie angegangen werden<br />

müssen. Das bedeutet es sollte eine Ökonomie<br />

<strong>der</strong> Ökologie entwickelt werden (vgl.<br />

RÖPKE 1979).<br />

Ökologische Zielsysteme<br />

Am Anfang ökonomischer Problemlösungen<br />

stehen Ziele – besser gesagt Zielsysteme<br />

o<strong>der</strong> Zielhierarchien, denn die einzelnen<br />

Ziele im Rahmen des weiten Feldes von<br />

Natur- und Umweltschutz sind k<strong>eines</strong>wegs<br />

alle kompatibel, son<strong>der</strong>n vielfach konkurrierend,<br />

z. T. sich gegenseitig ausschließend.<br />

Daraus muss man konsequenterweise<br />

folgern: Ziele müssen nach ihrer Relevanz<br />

gewichtet und eventuell mit Abstrichen vom<br />

optimalen Zielerfüllungsgrad kompatibel in<br />

ein Zielsystem integriert werden. Abstriche<br />

Schr.-R. d. Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege (2004), Heft 76, S. 45-48<br />

Beiträge des Privatwaldes <strong>zum</strong> <strong>Aufbau</strong> <strong>eines</strong> Biotopverbundes<br />

vom Optimum <strong>für</strong> die Teilziele verursachen<br />

Opportunitätskosten, d. h. Verzicht auf den<br />

optimalen Nutzen im Sinne des Teilziels.<br />

Das Problem, dass wir hier keine einheitliche<br />

Währung haben, son<strong>der</strong>n Nutzen und<br />

Nutzenentgang individuell unterschiedlich<br />

bewerten, darf nicht dazu verleiten, Nutzenüberlegungen<br />

gar nicht erst anzustellen.<br />

Ein solches Zielsystem <strong>für</strong> die Ziele des<br />

Natur- und Umweltschutzes vermisst man<br />

bis heute. Entwe<strong>der</strong> wurde diese Hausaufgabe<br />

nicht gemacht o<strong>der</strong> nicht kommuniziert.<br />

Darin liegt ein Grund des Akzeptanzdefizits<br />

<strong>der</strong> Ökonomen dem Naturschutz<br />

gegenüber.<br />

Dass <strong>der</strong> Naturschutz mit Akzeptanzproblemen<br />

zu kämpfen hat, wurde bei <strong>der</strong><br />

Tagung des Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege<br />

im Jahr 2002 von OTT (2002) und<br />

BROGGI (2002) eingehend behandelt. <strong>Der</strong>en<br />

Ursachenanalysen kann man weitgehend<br />

zustimmen. Bei Privatwaldbesitzern<br />

und ökonomisch denkenden Forstkollegen<br />

kann man folgende spezifische Akzeptanzprobleme<br />

ausmachen, die es zu überwinden<br />

gilt, wenn man auch im Biotopschutz im<br />

Wald anhaltenden Erfolg haben will.<br />

Akzeptanzdefizite: Ja zu den Zielen<br />

– Vorbehalte gegenüber den<br />

Methoden<br />

Die Opposition gilt nicht in erster Linie den<br />

Zielen des Natur- und Umweltschutzes, vielmehr<br />

dessen Methoden, <strong>der</strong> Konzentration<br />

auf ordnungsrechtliche Maßnahmen, Naturschutz<br />

durch Ver- und Gebote durchsetzen<br />

zu wollen. Die Unbestimmtheit <strong>der</strong><br />

meisten Gesetze und Verordnungen, selbst<br />

wenn sie sich harmlos anhören und vielleicht<br />

sogar harmlos gemeint sind, bietet Spielraum<br />

<strong>für</strong> Interpretationen durch fachfremde<br />

Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte<br />

sowie ideologisierte Gutachter fundamentalistischer<br />

Provenienz. Deswegen<br />

empfiehlt sich Wi<strong>der</strong>stand schon bei <strong>der</strong><br />

Biotopkartierung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausweisung von<br />

FFH- und Vogelschutzgebieten, weil man<br />

<strong>der</strong>en Konsequenz nicht abschätzen kann.<br />

Es gibt eine Reihe von absurden bürokratischen<br />

naturschutzrechtlichen Verfügungen<br />

von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichtsurteilen<br />

ohne jede naturschutzfachliche<br />

Relevanz, die viel Ärger und un-<br />

45<br />

nötige Verfügungsbeschränkungen <strong>für</strong> das<br />

Eigentum verursacht haben. Einige Beispiele<br />

aus dem Alltag <strong>eines</strong> forstlichen Betriebsleiters<br />

mögen dies verdeutlichen:<br />

Nach einem völlig normalen kleineren Holzeinschlag<br />

flatterte dem Autor eine Strafanzeige<br />

<strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde ins<br />

Haus wegen „Ablagerung von Hiebsabfällen<br />

in einem Landschaftsschutzgebiet“. Die Strafe<br />

konnte mit anwaltlicher Hilfe durch Hinweis<br />

auf Bestimmungen <strong>der</strong> Abfallgesetzgebung<br />

abgewendet werden, die „Beseitigung<br />

von Schlagabraum auf <strong>der</strong> Schlagfläche<br />

durch Verrotten“ erlauben.<br />

Eine zweite Strafandrohung <strong>der</strong>selben Behörde<br />

wegen (Jahre zurückliegen<strong>der</strong>) angeblich<br />

nicht genehmigter Aufforstungen<br />

konnte durch Vorlage <strong>der</strong> Genehmigungsbescheide<br />

<strong>der</strong>selben Behörde abgewendet<br />

werden.<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Wegeunterhaltung durch<br />

Überkiesen vorhandener, befestigter Wege<br />

in einem Landschaftsschutzgebiet wurden<br />

von <strong>der</strong> Naturschutzbehörde regelmäßig als<br />

genehmigungspflichtige Wegebauten betrachtet.<br />

Die Beanstandungen wurden jedes<br />

Mal erst nach längerer Korrespondenz und<br />

Ortsterminen zurückgenommen.<br />

Die Genehmigung <strong>für</strong> die Aufforstung einer<br />

von einer artenarmen Ru<strong>der</strong>alflora bewachsenen<br />

ehemaligen Weiherfläche mit einem<br />

dort natürlichen Laubmischwald wurde im<br />

Verwaltungsverfahren verweigert. Das<br />

Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung<br />

und führte in <strong>der</strong> Urteilsbegründung<br />

aus: Auf einen floristischen Qualitätsvergleich<br />

vor und nach <strong>der</strong> Aufforstung<br />

komme es nicht an, da das Naturschutzrecht<br />

grundsätzlich jeden Eingriff in einem Feuchtgebiet<br />

untersage.<br />

Die Ablehnung <strong>eines</strong> an<strong>der</strong>en Aufforstungsgesuchs<br />

begründete <strong>der</strong> Naturschutzbeauftragte<br />

<strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />

wie folgt: Aus Naturschutzsicht hätte man<br />

keine Bedenken gegen die Aufforstung gehabt,<br />

man hätte dem Landwirtschaftsamt,<br />

das die Aufforstung im Interesse des Pächters<br />

ablehnte, einen Gefallen tun wollen,<br />

nachdem man in <strong>der</strong> Vergangenheit öfter<br />

Konflikte mit <strong>der</strong> Landwirtschaft auszufechten<br />

gehabt habe. Im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />

wurde die Aufforstungsgenehmigung<br />

schließlich erteilt.<br />

Die Ziele von NATURA 2000 werden von<br />

<strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Forstleute durchaus ak-

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