Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
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Winfried Duffner<br />
Vorbemerkung<br />
<strong>Der</strong> Autor argumentiert zwar aus <strong>der</strong> Sicht<br />
des Privatwaldes, insofern als hier eine konsequent<br />
ökonomisch, erwerbswirtschaftlich<br />
ausgerichtete Forstwirtschaft betrieben werden<br />
sollte, glaubt aber auch generell <strong>für</strong><br />
ökonomisch geführten Waldbesitz zu sprechen,<br />
vielleicht sogar <strong>für</strong> Staat und Kommunen,<br />
die ihre Forstbetriebe nicht mehr nur<br />
als Biotope, Habitate und Freizeitarenen <strong>für</strong><br />
die Städter subventionieren können. Alle<br />
Waldbesitzarten werden künftig vermehrt<br />
auf finanzielle Deckungsbeiträge achten<br />
müssen, was bedeutet, dass ökologische<br />
Ziele unter verstärkten ökonomischen Zwängen<br />
erreicht werden müssen.<br />
Bei „Ökonomie“ ist nicht ausschließlich an<br />
kurzfristige pekuniäre Ziele zu denken, vielmehr<br />
an Methoden, um Ziele – wie immer<br />
diese definiert werden – nach ökonomischen<br />
Prinzipien zu verfolgen: mit minimalem<br />
Aufwand und optimaler Allokation begrenzter<br />
Ressourcen. Ziele können im landläufigen<br />
Sinne „materiell“ sein o<strong>der</strong> „immateriell“.<br />
Die immateriellen Ziele werden aber<br />
durch ihre Relevanz <strong>für</strong> das Wohlbefinden<br />
und die Gesundheit <strong>der</strong> Menschen sehr wohl<br />
„materiell“. Bei diesem Ökonomieverständnis<br />
löst sich <strong>der</strong> Konflikt von Ökonomie<br />
und Ökologie teilweise auf: Ökologie<br />
wird <strong>zum</strong> umfassenden Begriff <strong>für</strong> Ökonomie<br />
auf lange Sicht. Naturschutzziele,<br />
darunter auch die Biotopvernetzung, werden<br />
zu Problemen, die mit dem Instrumentarium<br />
<strong>der</strong> Ökonomie angegangen werden<br />
müssen. Das bedeutet es sollte eine Ökonomie<br />
<strong>der</strong> Ökologie entwickelt werden (vgl.<br />
RÖPKE 1979).<br />
Ökologische Zielsysteme<br />
Am Anfang ökonomischer Problemlösungen<br />
stehen Ziele – besser gesagt Zielsysteme<br />
o<strong>der</strong> Zielhierarchien, denn die einzelnen<br />
Ziele im Rahmen des weiten Feldes von<br />
Natur- und Umweltschutz sind k<strong>eines</strong>wegs<br />
alle kompatibel, son<strong>der</strong>n vielfach konkurrierend,<br />
z. T. sich gegenseitig ausschließend.<br />
Daraus muss man konsequenterweise<br />
folgern: Ziele müssen nach ihrer Relevanz<br />
gewichtet und eventuell mit Abstrichen vom<br />
optimalen Zielerfüllungsgrad kompatibel in<br />
ein Zielsystem integriert werden. Abstriche<br />
Schr.-R. d. Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege (2004), Heft 76, S. 45-48<br />
Beiträge des Privatwaldes <strong>zum</strong> <strong>Aufbau</strong> <strong>eines</strong> Biotopverbundes<br />
vom Optimum <strong>für</strong> die Teilziele verursachen<br />
Opportunitätskosten, d. h. Verzicht auf den<br />
optimalen Nutzen im Sinne des Teilziels.<br />
Das Problem, dass wir hier keine einheitliche<br />
Währung haben, son<strong>der</strong>n Nutzen und<br />
Nutzenentgang individuell unterschiedlich<br />
bewerten, darf nicht dazu verleiten, Nutzenüberlegungen<br />
gar nicht erst anzustellen.<br />
Ein solches Zielsystem <strong>für</strong> die Ziele des<br />
Natur- und Umweltschutzes vermisst man<br />
bis heute. Entwe<strong>der</strong> wurde diese Hausaufgabe<br />
nicht gemacht o<strong>der</strong> nicht kommuniziert.<br />
Darin liegt ein Grund des Akzeptanzdefizits<br />
<strong>der</strong> Ökonomen dem Naturschutz<br />
gegenüber.<br />
Dass <strong>der</strong> Naturschutz mit Akzeptanzproblemen<br />
zu kämpfen hat, wurde bei <strong>der</strong><br />
Tagung des Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege<br />
im Jahr 2002 von OTT (2002) und<br />
BROGGI (2002) eingehend behandelt. <strong>Der</strong>en<br />
Ursachenanalysen kann man weitgehend<br />
zustimmen. Bei Privatwaldbesitzern<br />
und ökonomisch denkenden Forstkollegen<br />
kann man folgende spezifische Akzeptanzprobleme<br />
ausmachen, die es zu überwinden<br />
gilt, wenn man auch im Biotopschutz im<br />
Wald anhaltenden Erfolg haben will.<br />
Akzeptanzdefizite: Ja zu den Zielen<br />
– Vorbehalte gegenüber den<br />
Methoden<br />
Die Opposition gilt nicht in erster Linie den<br />
Zielen des Natur- und Umweltschutzes, vielmehr<br />
dessen Methoden, <strong>der</strong> Konzentration<br />
auf ordnungsrechtliche Maßnahmen, Naturschutz<br />
durch Ver- und Gebote durchsetzen<br />
zu wollen. Die Unbestimmtheit <strong>der</strong><br />
meisten Gesetze und Verordnungen, selbst<br />
wenn sie sich harmlos anhören und vielleicht<br />
sogar harmlos gemeint sind, bietet Spielraum<br />
<strong>für</strong> Interpretationen durch fachfremde<br />
Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte<br />
sowie ideologisierte Gutachter fundamentalistischer<br />
Provenienz. Deswegen<br />
empfiehlt sich Wi<strong>der</strong>stand schon bei <strong>der</strong><br />
Biotopkartierung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausweisung von<br />
FFH- und Vogelschutzgebieten, weil man<br />
<strong>der</strong>en Konsequenz nicht abschätzen kann.<br />
Es gibt eine Reihe von absurden bürokratischen<br />
naturschutzrechtlichen Verfügungen<br />
von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichtsurteilen<br />
ohne jede naturschutzfachliche<br />
Relevanz, die viel Ärger und un-<br />
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nötige Verfügungsbeschränkungen <strong>für</strong> das<br />
Eigentum verursacht haben. Einige Beispiele<br />
aus dem Alltag <strong>eines</strong> forstlichen Betriebsleiters<br />
mögen dies verdeutlichen:<br />
Nach einem völlig normalen kleineren Holzeinschlag<br />
flatterte dem Autor eine Strafanzeige<br />
<strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde ins<br />
Haus wegen „Ablagerung von Hiebsabfällen<br />
in einem Landschaftsschutzgebiet“. Die Strafe<br />
konnte mit anwaltlicher Hilfe durch Hinweis<br />
auf Bestimmungen <strong>der</strong> Abfallgesetzgebung<br />
abgewendet werden, die „Beseitigung<br />
von Schlagabraum auf <strong>der</strong> Schlagfläche<br />
durch Verrotten“ erlauben.<br />
Eine zweite Strafandrohung <strong>der</strong>selben Behörde<br />
wegen (Jahre zurückliegen<strong>der</strong>) angeblich<br />
nicht genehmigter Aufforstungen<br />
konnte durch Vorlage <strong>der</strong> Genehmigungsbescheide<br />
<strong>der</strong>selben Behörde abgewendet<br />
werden.<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Wegeunterhaltung durch<br />
Überkiesen vorhandener, befestigter Wege<br />
in einem Landschaftsschutzgebiet wurden<br />
von <strong>der</strong> Naturschutzbehörde regelmäßig als<br />
genehmigungspflichtige Wegebauten betrachtet.<br />
Die Beanstandungen wurden jedes<br />
Mal erst nach längerer Korrespondenz und<br />
Ortsterminen zurückgenommen.<br />
Die Genehmigung <strong>für</strong> die Aufforstung einer<br />
von einer artenarmen Ru<strong>der</strong>alflora bewachsenen<br />
ehemaligen Weiherfläche mit einem<br />
dort natürlichen Laubmischwald wurde im<br />
Verwaltungsverfahren verweigert. Das<br />
Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung<br />
und führte in <strong>der</strong> Urteilsbegründung<br />
aus: Auf einen floristischen Qualitätsvergleich<br />
vor und nach <strong>der</strong> Aufforstung<br />
komme es nicht an, da das Naturschutzrecht<br />
grundsätzlich jeden Eingriff in einem Feuchtgebiet<br />
untersage.<br />
Die Ablehnung <strong>eines</strong> an<strong>der</strong>en Aufforstungsgesuchs<br />
begründete <strong>der</strong> Naturschutzbeauftragte<br />
<strong>der</strong> Unteren Naturschutzbehörde<br />
wie folgt: Aus Naturschutzsicht hätte man<br />
keine Bedenken gegen die Aufforstung gehabt,<br />
man hätte dem Landwirtschaftsamt,<br />
das die Aufforstung im Interesse des Pächters<br />
ablehnte, einen Gefallen tun wollen,<br />
nachdem man in <strong>der</strong> Vergangenheit öfter<br />
Konflikte mit <strong>der</strong> Landwirtschaft auszufechten<br />
gehabt habe. Im Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
wurde die Aufforstungsgenehmigung<br />
schließlich erteilt.<br />
Die Ziele von NATURA 2000 werden von<br />
<strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Forstleute durchaus ak-