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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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Um planerisch eine landschaftsverträgliche,<br />

aber auch ökonomisch und ökologisch sinnvolle<br />

Waldvermehrung sicherstellen zu können,<br />

ist ein Flächenmanagement zur Vermeidung<br />

von Zielkonflikten erfor<strong>der</strong>lich,<br />

das eine Abstimmung <strong>der</strong> Interessen zwischen<br />

Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sowie kommunalen<br />

Flächennutzungsplanung im Vorfeld<br />

herstellt.<br />

Als Zielräume <strong>für</strong> die Waldvermehrung<br />

kommen vor allem die waldarmen Regionen<br />

in Frage. Wegen ungünstiger Rahmenbedingungen<br />

ist es jedoch oft nicht möglich,<br />

die Erstaufforstungen hier auf gute Böden<br />

(Bördelandschaften) zu lenken. Tatsächlich<br />

Abb. 1: Bereiche <strong>für</strong> die Waldvermehrung in Nordrhein-Westfalen.<br />

werden in Nordrhein-Westfalen in erster<br />

Linie solche Flächen aus <strong>der</strong> Produktion<br />

genommen, die aufgrund geringer Nährstoffausstattung,<br />

Flachgründigkeit, zu großer<br />

Nässe o<strong>der</strong> Trockenheit, schlechter Erreichbarkeit,<br />

schwieriger Geländeausprägung<br />

o<strong>der</strong> geringer Flächengröße den Landwirten<br />

am ehesten entbehrlich erscheinen.<br />

Je nach räumlicher Lage und Waldfunktion<br />

sind sehr unterschiedliche Waldanteile wünschenswert.<br />

Mit <strong>der</strong> „Leitlinie <strong>für</strong> die Waldvermehrung“<br />

hat Nordrhein-Westfalen regionale<br />

Richtwerte als groben Anhaltspunkt<br />

<strong>für</strong> die Lenkung <strong>der</strong> Erstaufforstung erarbeitet.<br />

Auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Waldanteile <strong>der</strong><br />

Gemeinden wurde differenziert (Abb. 1):<br />

1. Waldanteil unter 15 %<br />

= Waldvermehrung dringend<br />

2. Waldanteil zwischen 15 und 25 %<br />

= Waldvermehrung notwendig<br />

3. Waldanteil zwischen 25 und 60 %<br />

= Waldvermehrung sinnvoll<br />

4. Waldanteil über 60 %<br />

= Waldvermehrung lokal sinnvoll<br />

Bei dem auch künftig wahrscheinlich nur<br />

geringen Angebot an Erstaufforstungsflächen<br />

in den durch die Landwirtschaft<br />

geprägten Gebieten geht es vorrangig um<br />

den <strong>Aufbau</strong> <strong>eines</strong> landesweiten Biotopverbundes<br />

zwischen den Restwäl<strong>der</strong>n. Hier<br />

ist die Vernetzung von Waldgebieten durch<br />

die Anlage von Waldkorridoren anzustreben.<br />

4.1.1.2 <strong>Aufbau</strong> und Entwicklung von<br />

Waldrän<strong>der</strong>n<br />

Waldrän<strong>der</strong> haben beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>für</strong><br />

den Anschluss an den Verbund <strong>der</strong> freien<br />

Landschaft, zur Vernetzung von Wäl<strong>der</strong>n<br />

und Feldgehölzen und Verstärkung von<br />

Randlinieneffekten. Da die Hecken in <strong>der</strong><br />

Kulturlandschaft oft „verselbständigte<br />

Mantelgesellschaften des Waldes“ darstellen<br />

(MÜLLER 1987, zit. aus JEDICKE<br />

1994), bietet sich <strong>der</strong> Biotopverbund zwischen<br />

Heckenbiotopen und Waldrän<strong>der</strong><br />

geradezu an.<br />

Als Rückzugsräume und Übergangsbereich<br />

zwischen Wald und Flur zeichnen sich<br />

Waldrän<strong>der</strong> häufig durch überdurchschnittlichen<br />

Reichtum an Pflanzen- und Tierarten<br />

sowie artenreiche Biotopstrukturen aus. In<br />

<strong>der</strong> Regel bedürfen Waldrän<strong>der</strong> einer<br />

gezielten Pflege, damit sie ihren zweckbestimmten<br />

<strong>Aufbau</strong> behalten (Verwendung<br />

standortgerechter Pflanzen autochthonen<br />

Ursprungs; Saum aus Waldkräutern, Stauden<br />

und Gräsern; Mantel aus Sträuchern,<br />

Bäumen II. Ordnung; Übergangszone). <strong>Der</strong><br />

natürlichen Sukzession wird genügend<br />

Raum eingeräumt. Zur Vermeidung einer<br />

Isolierung von Waldflächen werden Waldinnenrän<strong>der</strong><br />

entlang <strong>der</strong> Wirtschaftswege,<br />

Schneisen und Lichtungen dagegen zurückhaltend<br />

und von Fall zu Fall entwickelt.<br />

4.1.1.3 Anpflanzung und Pflege von<br />

Wallhecken<br />

Wallhecken werden den Feldgehölzen zugeordnet<br />

und sind in Nordrhein-Westfalen<br />

Wald im Sinne des Forstgesetzes. Innerhalb<br />

<strong>der</strong> Hecken bildet sich aufgrund <strong>der</strong> Artenzusammensetzung,<br />

<strong>der</strong> <strong>Aufbau</strong>form und <strong>der</strong><br />

Dichte ein eigenes Bestandsklima. Wallhecken<br />

sind max. 15 m breit und mit standortgerechten<br />

Gehölzarten einschließlich natürlich<br />

angesamter Strauch- und Baumarten<br />

bestockt. Aufgrund <strong>der</strong> abiotischen Fakto-

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