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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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Bezüglich dieses Umsetzungsprozesses<br />

werden im Gutachten einige Vorschläge<br />

unterbreitet:<br />

1. Eine gesetzliche Verankerung <strong>der</strong> konkretisierten<br />

Guten fachlichen Praxis ist<br />

sinnvoll, denn nur durch eine solche Manifestation<br />

erscheint hohe Transparenz<br />

und Allgemeinverbindlichkeit erreichbar<br />

zu sein. Um Doppelregelungen im Hinblick<br />

auf die auf Landesebene bestehenden<br />

Regelungen <strong>der</strong> Ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft zu vermeiden, sollte die<br />

Präzisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

in den Waldgesetzen und nicht im<br />

Naturschutzrecht vorgenommen werden.<br />

Eine Einführung des Begriffs <strong>der</strong> Guten<br />

fachlichen Praxis (als naturschutzfachlicher<br />

Bewirtschaftungsstandard)<br />

unter dem Dach <strong>der</strong> Ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft (als umfassen<strong>der</strong> Bewirtschaftungsstandard)<br />

wird empfohlen.<br />

Hierbei sollte beachtet werden, dass auch<br />

die Vorgabe von naturschutzfachlichen<br />

Mindeststandards nicht zwingend eine<br />

ordnungsrechtliche Umsetzung solcher<br />

Standards im Sinne von Ge- und Verbotsregelungen<br />

beinhaltet. Eine solche Umsetzung<br />

ist überhaupt nur dann möglich,<br />

wenn Kriterien <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

ausreichend operational formuliert<br />

werden können, was k<strong>eines</strong>falls immer<br />

zweckmäßig bzw. <strong>der</strong> Fall ist. In an<strong>der</strong>en<br />

Fällen können Mindeststandards auch als<br />

gesetzliche Zielformulierung Sinn machen<br />

(z. B. Naturverjüngung, integrativer<br />

Naturschutz), die dann im Kontext <strong>der</strong><br />

Guten fachlichen Praxis ein Hinwirken<br />

des Waldbesitzers auf solche Zielsetzungen<br />

erfor<strong>der</strong>n.<br />

2. Eine Regionalisierung von Standards<br />

Guter fachlicher Praxis bietet aus fachlicher<br />

Sicht Chancen, zu präziseren Formulierungen<br />

zu gelangen. Es darf jedoch<br />

nicht übersehen werden, dass auch auf<br />

regionaler Ebene Konflikte zwischen ökonomischen<br />

und sozialen Zielsetzungen<br />

<strong>der</strong> Forstwirtschaft einerseits und den<br />

naturschutzfachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an<strong>der</strong>erseits bestehen, die auch hier nicht<br />

alleine über eine Präzisierung <strong>der</strong> Guten<br />

fachlichen Praxis ausgeräumt werden<br />

können.<br />

3. Hohe Bedeutung kommt nicht zuletzt einer<br />

Betrachtung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

im Kontext an<strong>der</strong>er forstpolitischer<br />

Instrumente zu. Die Gute fachliche Praxis<br />

als regulativ veranlagtes Instrument<br />

<strong>der</strong> Forstpolitik bringt einige wichtige<br />

Vorteile (Regelungssicherheit, Transparenz)<br />

mit sich, denen an<strong>der</strong>erseits gewichtige<br />

Nachteile entgegenstehen (Hand-<br />

lungsverantwortung und die sich daraus<br />

möglicherweise ergebenden Belastungen<br />

werden den Gesetzesadressaten übertragen,<br />

es wird kein Verbesserungsanreiz<br />

über das vorgeschlagene Niveau gegeben).<br />

Aus diesem Grund ist es notwendig,<br />

das Instrument einer gesetzlich konkretisierten<br />

Guten fachlichen Praxis mit anreizgebenden<br />

Instrumenten <strong>der</strong> Forstpolitik<br />

zu kombinieren. Leitbild <strong>eines</strong> solchen<br />

Instrumentariums sollte eine gerechte<br />

Lastenteilung zwischen Gesellschaft und<br />

Forstbetrieben sein. Ist die Gesellschaft<br />

zu dieser Lastenteilung nicht bereit, so<br />

darf sie diese auch nicht von einzelnen<br />

ihrer Mitglie<strong>der</strong> (Waldbesitzern) for<strong>der</strong>n.<br />

Gute fachliche Praxis und<br />

waldbezogene Naturschutzpolitik<br />

<strong>Der</strong> zuletzt genannte Aspekt, <strong>der</strong> auf das<br />

Verhältnis einer gesetzlich konkretisierten<br />

Guten fachlichen Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft<br />

zu an<strong>der</strong>en Instrumenten <strong>der</strong> Forstund<br />

Naturschutzpolitik anspielt, soll im<br />

Weiteren ausführlicher betrachtet und diskutiert<br />

werden.<br />

Im politischen Abwägungsprozess <strong>der</strong> Entwicklung<br />

des Instruments „konkretisierte<br />

Gute fachliche Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft“<br />

sind zunächst folgende Aspekte von Bedeutung:<br />

Den deutschen Waldflächen mit ihrem<br />

Anteil von ca. 30 % <strong>der</strong> Landesfläche<br />

kommt eine vielfältige und hohe volkswirtschaftliche<br />

Bedeutung als Ressource<br />

des Landes zu. Hierbei ist in <strong>der</strong> gesellschaftlichen<br />

und politischen Wahrnehmung<br />

über die letzten Jahrzehnte ein Bedeutungswandel<br />

weg vom über Holzmärkte<br />

honorierten und gesteuerten<br />

Rohstoffversorgungswert hin zu an<strong>der</strong>en<br />

„Wirkungen“ des Waldes und – in <strong>der</strong><br />

Regel nicht in Wert gesetzten und keiner<br />

marktlichen Steuerung zugänglich gemachten<br />

– „Leistungen“ <strong>der</strong> Forstwirtschaft<br />

festzustellen. Diese Entwicklung<br />

korrespondiert mit einem vergleichsweise<br />

geringen und weiter sinkenden erfassten<br />

Anteil <strong>der</strong> Forstwirtschaft am Bruttosozialprodukt<br />

und einem kleinen und sinkenden<br />

Arbeitsplatzangebot in <strong>der</strong> Branche.<br />

Hohe Bedeutung besitzen die heimischen<br />

Waldflächen heute in zunehmendem<br />

Maße als flächendeckend naturnächstes<br />

Ökosystem <strong>für</strong> die Biodiversität, Schönheit<br />

und Eigenart <strong>der</strong> mitteleuropäischen<br />

Landschaft, im Verbund hiermit <strong>für</strong> die<br />

Erholung <strong>der</strong> Bevölkerung und auch –<br />

profaner – als Flächenreserve des Landes.<br />

Zwischen den unterschiedlichen Bedeutungszuweisungen<br />

an die Wäl<strong>der</strong> o<strong>der</strong><br />

„Funktionen“ <strong>der</strong> Wäl<strong>der</strong> bestehen kom-<br />

plexe Zielbeziehungen und z. T. bedeutende<br />

Konflikte.<br />

Aus diesen Konflikten resultiert die Notwendigkeit<br />

einer politischen Steuerung.<br />

Bezogen auf die Naturschutzdimension<br />

des Waldes existiert also eine Notwendigkeit<br />

des Einsatzes umweltpolitischer<br />

Instrumente. Hierbei stehen segregative<br />

und integrative Steuerungsansätze zur<br />

Verfügung, die ihrerseits wichtige Vorund<br />

Nachteile aufweisen.<br />

<strong>Der</strong> Charme des segregativen Ansatzes<br />

liegt hierbei v. a. in seiner räumlichen<br />

Entkoppelung von Konflikten zwischen<br />

unterschiedlichen Waldfunktionen. Dieser<br />

Ansatz weist <strong>für</strong> sich betrachtet jedoch<br />

auch gewichtige Nachteile auf; so<br />

scheint im dichtbesiedelten und urbanisierten<br />

Deutschland mit den räumlich eng<br />

verwobenen Anfor<strong>der</strong>ungen an die verbliebenen<br />

naturnahen Flächen ein konsequent<br />

und vor allem ausschließlich verfolgtes<br />

naturschutzpolitisches Segregationsprinzip<br />

gesellschaftlich we<strong>der</strong> zweckmäßig<br />

noch durchsetzbar zu sein.<br />

Sinnvoll – und auch weitgehend naturschutzpolitisches<br />

Leitbild – ist vielmehr<br />

eine kombinierte Strategie aus integrativen<br />

und segregativen naturschutzpolitischen<br />

Instrumenten.<br />

Das naturschutzpolitische Instrument einer<br />

gesetzlich konkretisierten Guten fachlichen<br />

Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft kann als wesentliches<br />

Element <strong>der</strong> integrativen Naturschutzpolitik<br />

im Wald verstanden werden,<br />

also einer Naturschutzpolitik, die bemüht<br />

ist, naturschutzfachliche Zielsetzungen<br />

flächendeckend in <strong>der</strong> forstlichen Nutzung<br />

des Waldes zu verwirklichen. Mit diesem<br />

ambitionierten quantitativen (flächigen)<br />

Anspruch <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis geht<br />

– zwangsläufig – ein nur verhaltener qualitativer<br />

Anspruch einher, d. h. dass das<br />

naturschutzfachliche Anfor<strong>der</strong>ungsniveau<br />

<strong>der</strong> konkretisierten Guten fachlichen Praxis<br />

in Abwägung mit <strong>der</strong> ökonomischen und<br />

sozialen Dimension <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung<br />

eher mo<strong>der</strong>at sein wird. Diese<br />

beschränkte naturschutzfachliche Wirkungstiefe<br />

ergibt sich aus folgenden Überlegungen:<br />

Gute fachliche Praxis als flächendeckende<br />

naturschutzfachliche Mindestanfor<strong>der</strong>ungsschwelle<br />

kann sich auf eine<br />

hohe gesellschaftliche Bedeutungszuweisung<br />

ökologischer Waldfunktionen<br />

gründen. Gesetzliche Verankerung vorausgesetzt,<br />

nimmt sie eine Beschreibung<br />

und Abgrenzung von (Nutzungs-)rechten<br />

und Pflichten <strong>der</strong> Waldeigentümer und<br />

Forstbetriebe in Abwägung ökologischer,<br />

ökonomischer und sozialer Aspekte <strong>der</strong><br />

Waldbewirtschaftung vor. Sie leistet so

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