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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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Georg Winkel<br />

Einführung<br />

<strong>Der</strong> Begriff <strong>der</strong> „Guten fachlichen Praxis“<br />

<strong>der</strong> Landnutzung entstammt ursprünglich<br />

dem Agrarfachrecht. Mit explizitem Bezug<br />

auf die Forstwirtschaft wurde er 1998 erstmalig<br />

im Bundesnaturschutzgesetz aufgeführt.<br />

Gute fachliche Praxis beschreibt dabei<br />

eine zunächst nicht näher spezifizierte, sich<br />

aus den Fachgesetzen ergebende Landbewirtschaftungsweise<br />

nach „gutem Brauch<br />

und Sitte“, die von <strong>der</strong> Eingriffsregelung<br />

des Naturschutzrechts ausgenommen ist. Im<br />

Zuge <strong>der</strong> jüngsten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

war die Verankerung<br />

von diese Bewirtschaftungsweise näher beschreibenden<br />

naturschutzfachlichen Grundsätzen<br />

<strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis in <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft von zentraler Bedeutung.<br />

Gleichsam im Kielwasser <strong>der</strong> agrar- und<br />

naturschutzpolitischen Diskussion wurde<br />

2002 auch <strong>für</strong> die Forstwirtschaft in § 5 Abs.<br />

5 BNatSchG eine naturschutzfachliche „Anfor<strong>der</strong>ung“<br />

1 eingeführt, <strong>der</strong>en <strong>Beitrag</strong> zur<br />

Präzisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis in<br />

<strong>der</strong> Forstwirtschaft nicht abschließend geklärt<br />

scheint.<br />

In <strong>der</strong> aktuellen forst- und naturschutzpolitischen<br />

Debatte kommt <strong>der</strong> Diskussion<br />

um eine mögliche Konkretisierung <strong>der</strong> Guten<br />

fachlichen Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft<br />

hohe Aufmerksamkeit zu. Diese Diskussion<br />

wird dabei weniger in Hinblick auf die jüngste<br />

Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

als auf die erklärte Absicht <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

geführt, das Bundeswaldgesetz zu<br />

novellieren. 2 Im Kreuzfeuer <strong>der</strong> kontroversen<br />

umweltpolitischen Debatte stehen dabei<br />

auch die Vorschläge des Instituts <strong>für</strong> Forstund<br />

Umweltpolitik <strong>für</strong> eine Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis, die im Auftrag<br />

des Bundesamtes <strong>für</strong> Naturschutz vorgelegt<br />

wurden.<br />

Im Folgenden soll versucht werden, einen<br />

Überblick über diese Diskussion, unsere<br />

Vorschläge zur Konkretisierung <strong>der</strong> Guten<br />

fachlichen Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft und<br />

über die mögliche Bedeutung dieses umweltpolitischen<br />

Instruments als Fundament<br />

einer waldbezogenen Naturschutzpolitik zu<br />

geben.<br />

Die Vorschläge des Instituts <strong>für</strong><br />

Forst- und Umweltpolitik<br />

Im Auftrag des Bundesamtes <strong>für</strong> Naturschutz<br />

bearbeitet das Institut <strong>für</strong> Forst- und<br />

Schr.-R. d. Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege (2004), Heft 76, S. 49-51<br />

Gute fachliche Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft als Fundament einer<br />

waldbezogenen Naturschutzpolitik<br />

Umweltpolitik <strong>der</strong>zeit aus Mitteln des Umweltforschungsplans<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung<br />

ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben<br />

zur Guten fachlichen Praxis in <strong>der</strong> Forstwirtschaft.<br />

Im Rahmen dieses Forschungsprojekts<br />

wurde ein Fachgutachten mit Vorschlägen<br />

<strong>für</strong> eine Konkretisierung <strong>der</strong> Guten<br />

fachlichen Praxis vorgelegt, welches<br />

unter dem Titel „Naturschutz und Forstwirtschaft.<br />

Kriterienkatalog zur Guten fachlichen<br />

Praxis“ veröffentlicht worden ist (WIN-<br />

KEL & VOLZ 2003).<br />

Ziel des Gutachterauftrags war eine<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

in <strong>der</strong> Forstwirtschaft anhand von Kriterien,<br />

um darauf aufbauend – neben <strong>der</strong> Herleitung<br />

von Forschungs- und Handlungsdefiziten<br />

– ggf. den aus Naturschutzsicht<br />

notwendigen Bedarf zur Weiterentwicklung<br />

betroffener Rechtsbereiche zu zeigen.<br />

Das Gutachten beschäftigt sich einleitend<br />

mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> inhaltlichen Definition des<br />

Begriffs Gute fachliche Praxis. Für die Forstwirtschaft<br />

steht <strong>der</strong> neuere naturschutzrechtlich<br />

geprägte Begriff <strong>der</strong> Guten fachlichen<br />

Praxis neben dem älteren forstrechtlichen<br />

Begriff <strong>der</strong> „Ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“.<br />

Diese Dualität ist insofern problematisch,<br />

als die jüngsten Bestrebungen<br />

zu einer naturschutzfachlichen Konkretisierung<br />

<strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis im<br />

Bundesnaturschutzgesetz auf die ebenfalls<br />

weitgehend naturschutzfachlich motivierten<br />

Konkretisierungen <strong>der</strong> Ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft in einigen Landeswaldgesetzen<br />

treffen. Eine mögliche Rivalität<br />

bei<strong>der</strong> Begriffe ist jedoch elegant aufzulösen,<br />

wenn man mit den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Guten fachlichen Praxis an die Forstwirtschaft<br />

explizit nur naturschutzfachliche<br />

Aspekte verbindet. Die Gute fachliche Praxis<br />

wird somit zu einem - wichtigen – Bestandteil<br />

<strong>der</strong> umfassend (also beispielsweise<br />

auch ressourcenökonomisch o<strong>der</strong> auf soziale<br />

Aspekte) ausgerichteten Ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft. Naturschutzfachliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

fließen demnach in das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />

<strong>der</strong> Ordnungsgemäßen Forstwirtschaft<br />

mit ein, und es spricht viel da<strong>für</strong>, die<br />

beiden Rechtsbegriffe z. B. über die<br />

Novellierung des Bundeswaldgesetzes auch<br />

systematisch in einem Gesetzeswerk zusammenzuführen<br />

(vgl. unten).<br />

49<br />

Hauptergebnis des Gutachtens ist ein Katalog<br />

mit 17 Kriterienvorschlägen zur<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

in <strong>der</strong> Forstwirtschaft. Dieser Kriterienkatalog<br />

wurde hergeleitet, indem in einer<br />

ersten Phase eine Analyse <strong>zum</strong> Stand <strong>der</strong><br />

Forschung im Themenfeld Naturschutz und<br />

Forstwirtschaft unternommen wurde. Diese<br />

wurde durch eine Darstellung relevanter<br />

forst- und naturschutzrechtlicher Regelungen<br />

ergänzt. In einem zweiten Schritt wurden<br />

aus diesen Analysen erste Ansatzpunkte<br />

<strong>für</strong> eine Konkretisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen<br />

Praxis abgeleitet und in einem<br />

Expertenworkshop mit Wissenschaftlern<br />

diskutiert, die nach ihrer Expertise im Bereich<br />

Naturschutz und Forstwirtschaft ausgewählt<br />

und eingeladen worden waren. Die<br />

Ergebnisse dieser Diskussion wurden dann<br />

zu den 17 Kriterienvorschlägen zur<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis<br />

weiterentwickelt. In dieser letzten<br />

Bearbeitungsphase <strong>der</strong> Gutachtenerstellung<br />

kam einem Analyseprozess zwischen den<br />

naturschutzfachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

einerseits und sozialen und ökonomischen<br />

forstbetrieblichen Aspekten an<strong>der</strong>erseits<br />

beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit zu. Im Ergebnis<br />

gehen die Kriterienvorschläge also von<br />

naturschutzfachlichen Anfor<strong>der</strong>ungen aus<br />

und versuchen, diese mit ökonomischen und<br />

sozialen Aspekten <strong>der</strong> Waldbewirtschaftung<br />

in Abwägung zu bringen.<br />

Es handelt sich bei den Kriterien jedoch<br />

k<strong>eines</strong>falls um ein festes Kompendium zur<br />

Präzisierung <strong>der</strong> Guten fachlichen Praxis in<br />

<strong>der</strong> Forstwirtschaft, son<strong>der</strong>n um einen wissenschaftlich<br />

begründeten Konkretisierungsvorschlag.<br />

Hieraus resultiert, dass aufbauend<br />

auf <strong>der</strong> wissenschaftlichen Grundlage<br />

ein gesellschaftlich-politischer Aushandlungsprozess<br />

unverzichtbar ist.<br />

1 „Bei <strong>der</strong> forstlichen Nutzung des Waldes ist<br />

das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wäl<strong>der</strong> aufzubauen<br />

und diese ohne Kahlschläge nachhaltig<br />

zu bewirtschaften. Ein hinreichen<strong>der</strong><br />

Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist<br />

einzuhalten.“ (§ 5 Absatz 5 BNatSchG).<br />

2 „Eine naturnahe <strong>Waldwirtschaft</strong> ist Teil <strong>der</strong><br />

Nachhaltigkeitsstrategie <strong>der</strong> Bundesregierung.<br />

Deshalb soll das Bundeswaldgesetz<br />

reformiert werden.“ (Koalitionsvertrag von<br />

SPD und Grüne vom 16.10.02).

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