Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
32<br />
Entwicklungsflächen geprüft, die durch das<br />
Qualitätsraster des ersten Kriteriensatzes<br />
hindurchgefallen waren (s. Abb. 3).<br />
Diese Entwicklungsflächen müssen erstens<br />
das entsprechende standörtliche und<br />
umsetzungspraktische Entwicklungspotenzial<br />
<strong>für</strong> den Zieltypus aufweisen und<br />
weitgehend unzerschnitten sein. Zum Zweiten<br />
müssen sie entwe<strong>der</strong> ausreichende<br />
Flächengrößen <strong>der</strong> Zielbiotoptypen bieten<br />
o<strong>der</strong> durch ihre Lage z. B. innerhalb bekannter<br />
Verbundkorridore o<strong>der</strong> im Umfeld<br />
zu arrondieren<strong>der</strong> naturnaher Kernzonen<br />
geeignet sein. Im Falle von Waldlebensräumen<br />
werden folglich große, aber <strong>der</strong>zeit<br />
naturferne Bestände o<strong>der</strong> kleinere <strong>zum</strong><br />
Lückenschluss in Verbundkorridoren geeignete<br />
Flächen gesucht, die durch Entwicklungsmaßnahmen<br />
(z. B. Waldumbau<br />
zu Laubholzbeständen einheimischer<br />
Gehölzarten) und eine adäquate Nutzung<br />
realistischerweise in absehbarer Zeit eine<br />
verbesserte Funktion im Biotopverbund<br />
übernehmen können.<br />
5 Bilanzierung und langfristige<br />
Sicherung <strong>der</strong> Biotopverbundflächen<br />
i. S. des § 3 BNatSchG<br />
Die zweite For<strong>der</strong>ung des § 3 BNatSchG<br />
besagt, dass mindestens 10 % <strong>der</strong> Landesfläche<br />
benannt werden. Dies macht eine<br />
landesweite Bilanzierung <strong>der</strong> Biotopverbundflächen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht ist analog zur Aussage<br />
des Gesetzes festzustellen, dass nur im<br />
Sinne <strong>der</strong> Zielsetzung des § 3 geeignete<br />
Gebiete von den Län<strong>der</strong>n als Flächen des<br />
„Län<strong>der</strong>übergreifenden Biotopverbundes“<br />
gemeldet werden können. Aus Sicht des AK<br />
„Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Biotopverbund“ sol-<br />
len deshalb bis <strong>zum</strong> Erreichen <strong>der</strong> 10 % in<br />
die Bilanz i. d. R. nur solche Flächen einfließen,<br />
die überwiegend naturnahe, naturschutzfachlich<br />
wertvolle Biotoptypen und<br />
die entsprechende Biotopverbundbedeutung,<br />
ermittelt aus dem Vorkommen von<br />
Zielarten bzw. ihrer Flächenqualität unter<br />
evtl. Höherstufung durch ihre Lage im Raum,<br />
aufweisen. Entwicklungsflächen zählen erst<br />
nach Umsetzung und Wirksamkeitsnachweis<br />
<strong>der</strong> Entwicklungsmaßnahmen <strong>zum</strong><br />
Verbundflächenbestand. Schließlich sind<br />
nur solche Flächen zu melden, die die dritte<br />
Vorgabe des Gesetzes erfüllen: Sie müssen<br />
in einer Form gesichert sein, um ihre Funktion<br />
im Biotopverbund auch dauerhaft ausüben<br />
zu können.<br />
Auf welche Weise dies geschehen muss,<br />
lässt das Gesetz weitgehend offen. Für<br />
nutzungsabhängige Biotoptypen reicht z. B.<br />
die Ausweisung als Schutzgebiet ohne flankierende<br />
vertragliche Vereinbarungen zur<br />
Pflege bzw. extensiven Nutzung, wie es in<br />
Deutschland häufig zu finden ist, nicht aus<br />
(vgl. DRL 2002). Wäl<strong>der</strong> als Bestandteil <strong>der</strong><br />
Naturlandschaft mit einer vergleichsweise<br />
langfristigen Planungssicherheit sind<br />
sicherlich nicht mit solchen nutzungsbedingten<br />
und pflegebedürftigen Kalkmagerrasen<br />
o<strong>der</strong> dörflichen Ru<strong>der</strong>alfluren<br />
vergleichbar. Aber ein Status als Wald-<br />
Schutzgebiet (zu den verschiedenen<br />
Schutzgebietskategorien vgl. BLAB 2002)<br />
macht manche Maßnahmen wie die Nutzungsaufgabe<br />
o<strong>der</strong> die Festlegung einer bestimmten<br />
Form <strong>der</strong> naturschutzorientierten<br />
Nutzung oft erst umsetzbar, da hiermit eine<br />
langfristige juristische Sicherheit gegeben<br />
wird, die wie<strong>der</strong>um eine finanzielle För<strong>der</strong>ung<br />
erleichtert (s. Abb. 4). Wie auch in <strong>der</strong><br />
Landwirtschaft können öffentlich-rechtli-<br />
che Verträge über einen finanziellen<br />
Erschwernisausgleich die Akzeptanz von<br />
Naturschutzkonzepten <strong>für</strong> den Wald bei<br />
Privatwaldbesitzern deutlich verbessern.<br />
Über die jeweils richtige Form <strong>der</strong> Sicherung<br />
muss oft im Einzelfall entschieden<br />
werden.<br />
6 Ausblick<br />
Zusammenfassend empfiehlt <strong>der</strong> AK<br />
„Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong> Biotopverbund“:<br />
eine Konkretisierung <strong>der</strong> Eignungskriterien<br />
und <strong>der</strong> rechtlichen Sicherung<br />
<strong>der</strong> Biotopverbundflächen im Rahmen <strong>der</strong><br />
Umsetzung des § 3 BNatSchG in die<br />
Landesgesetze,<br />
die Erstellung von Biotopverbundplanungen<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> auf regionaler und<br />
überregionaler Maßstabsebene mit län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />
Abstimmung <strong>der</strong> überregionalen<br />
Verbundkorridore,<br />
die Erarbeitung <strong>eines</strong> län<strong>der</strong>übergreifenden<br />
Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems<br />
als naturschutzfachliches<br />
Rahmenkonzept unter Berücksichtigung<br />
internationaler Aspekte,<br />
ein Biotop- und Zielarten-Monitoring<br />
wenigstens <strong>der</strong> Entwicklungsflächen, eigentlich<br />
aber des gesamten Biotopverbundes,<br />
um die Erfüllung <strong>der</strong> Zielsetzung<br />
des Biotopverbundes und die Umsetzung<br />
<strong>der</strong> <strong>für</strong> die Verbesserung des<br />
Biotopverbundes notwendigen Entwicklungsmaßnahmen<br />
verfolgen zu können;<br />
während deshalb jede Entwicklungsfläche<br />
vor Aufnahme in den län<strong>der</strong>übergreifenden<br />
Biotopverbund begutachtet<br />
werden muss, sollte ein Monitoring des<br />
gesamten Biotopverbundes in Form repräsentativer<br />
Stichproben durchgeführt<br />
werden; dieses Monitoring kann mit an-<br />
Abb. 4: Die zielgerechte Form <strong>der</strong> dauerhaften Gewährleistung <strong>der</strong> Biotopverbundfunktionen ist i. d. R. eine Einzelgebietsentscheidung; neben <strong>der</strong><br />
administrativen Flächensicherung sind aber oft vertragliche Vereinbarungen über naturschutzverträgliche Nutzungsformen erfor<strong>der</strong>lich (Fotos: A.<br />
Pardey).