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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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96 Schr.-R. d. Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege (2004), Heft 76, S. 96-101<br />

Gabriele Kluxen und Rüdiger Detsch<br />

Chancen und Grenzen des Vertragsnaturschutzes – Honorierung<br />

ökologischer Leistungen<br />

1 Einleitung<br />

Betrachtet man die <strong>der</strong>zeitige wirtschaftliche<br />

Situation <strong>der</strong> deutschen Forstwirtschaft,<br />

so ist festzuhalten: Sie steckt in <strong>der</strong> Krise.<br />

Wichtige Einflussfaktoren sind dabei:<br />

Die Ertragslage im Geschäftsfeld „Holzproduktion“<br />

wird aufgrund sinken<strong>der</strong><br />

Holzpreise und zunehmen<strong>der</strong> Konkurrenz<br />

<strong>der</strong> waldreichen Nationen aus Ost- und<br />

Nordeuropa immer schwieriger.<br />

Häufiger auftretende Klimaextreme (Stürme,<br />

Hitzeperioden) und ihre Folgen <strong>für</strong><br />

den Forstbetrieb und Holzmarkt belasten<br />

eine geregelte, planvolle Forstwirtschaft<br />

immer stärker.<br />

Auf <strong>der</strong> Holzabnehmerseite entstehen<br />

durch das verstärkte Auftreten von Großkonzernen<br />

oligopolistische Marktstrukturen<br />

mit Nachteilen <strong>für</strong> die eher<br />

kleinstrukturierten Forstbetriebe.<br />

Gleichzeitig werden die Forstbetriebe mit<br />

immer mehr öffentlich-rechtlichen Auflagen<br />

und Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />

(z. B. durch Schutzgebietsausweisungen<br />

und -auflagen) konfrontiert,<br />

<strong>für</strong> die es <strong>zum</strong>eist keinen Ausgleich gibt.<br />

Aber auch den Naturschutzanliegen geht es<br />

nicht viel besser: <strong>Der</strong> klassische Ansatz <strong>der</strong><br />

Ausweisung von Naturschutzgebieten war<br />

nicht sehr erfolgreich – die Mehrzahl <strong>der</strong><br />

Naturschutzgebiete „leidet“ an zu geringer<br />

Flächenausdehnung und damit zu geringer<br />

Pufferfunktion gegen Randeinflüsse. Dazu<br />

kommt, dass ihre Ziele und Schutzbestimmungen<br />

mangels Kontrolle nicht ausreichend<br />

eingehalten werden (BLAB 2002,<br />

HERRMANN & PRETSCHER 1993). Die<br />

Akzeptanz gegenüber diesem segregativen,<br />

hoheitlichen Naturschutzansatz ist bei den<br />

betroffenen Landnutzern nach wie vor nicht<br />

sehr hoch.<br />

Diesem Problem wurde zwar im Wald als<br />

integratives Gegenmodell das Konzept „na-<br />

Tab. 1: Bayerische För<strong>der</strong>programme <strong>zum</strong> Vertragsnaturschutz im Wald.<br />

turnahe Forstwirtschaft“ entgegengestellt.<br />

Das Konzept konnte in allen Waldbesitzarten,<br />

vor allem aber im öffentlichen Wald,<br />

in den letzten 25 Jahren gute Erfolge im<br />

Waldnaturschutz aufweisen, aber auch hier<br />

lassen angesichts leerer öffentlicher Kassen<br />

die jüngsten Reformbestrebungen <strong>der</strong> Staatsforstbetriebe<br />

die weitere Entwicklung<br />

<strong>zum</strong>indest offen.<br />

In dieser sowohl aus forstbetrieblicher als<br />

auch aus naturschützerischer Sicht etwas<br />

ernüchternden Situationsanalyse erscheint<br />

<strong>der</strong> Ansatz „Honorierung ökologischer Leistungen“<br />

im Sinne von freiwilligen Leistungen<br />

(Durchführung, Duldung, Unterlassung)<br />

des Grundeigentümers mit entsprechen<strong>der</strong><br />

Prämierung durch den Staat auf vertraglicher<br />

Grundlage (REHBINDER 2000)<br />

durchaus zukunftsfähig. Denn in einem<br />

dichtbesiedelten Gebiet wie Mitteleuropa<br />

mit geringen Flächenressourcen, die zudem<br />

oftmals noch von mehreren Interessensgruppen<br />

„beansprucht“ werden, sind ökologische<br />

Ziele nur in <strong>der</strong> Fläche und dann im<br />

Konsens mit den Landnutzern zu erreichen<br />

(AMMER et al. 1995, SCHMIDT 1997).<br />

Während entsprechende För<strong>der</strong>programme,<br />

z. B. <strong>zum</strong> Vertragsnaturschutz im Offenland<br />

o<strong>der</strong> zur ökologischen Verbesserung<br />

und Stabilisierung von Wäl<strong>der</strong>n, schon seit<br />

längerer Zeit angeboten werden, steckt <strong>der</strong><br />

Vertragsnaturschutz im Wald erst in den<br />

Kin<strong>der</strong>schuhen.<br />

Das bayerische Konzept sieht dazu eine<br />

Kombination aus investiven Einmalzahlungen,<br />

Projektför<strong>der</strong>ungen und wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Jahresprämien vor. Während die<br />

forstlichen För<strong>der</strong>programme ihren Schwerpunkt<br />

in waldbaulich-ökologischen Maßnahmen<br />

setzen und auf allen Waldflächen<br />

zur Anwendung kommen können, beziehen<br />

sich die Landschaftspflege-Richtlinien und<br />

die Vertragsnaturschutz-Wald-Richtlinie<br />

stärker auf klassische Naturschutzmaßnahmen<br />

in einer auf Schutzgebiete beschränkten<br />

Gebietskulisse (vgl. Tab. 1).<br />

2 Das Vertragsnaturschutzprogramm<br />

Wald in Bayern<br />

2.1 Inhalt<br />

Demnächst sollen die Richtlinien über<br />

Bewirtschaftungsvereinbarungen des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege auf forstwirtschaftlich<br />

nutzbaren Flächen – das sog.<br />

Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm<br />

(VNP) Wald – in Kraft treten. Das allgemeine<br />

Ziel dieses Programms ist die verstärkte<br />

Entwicklung <strong>der</strong> ökologischen Funktionen<br />

von Wäl<strong>der</strong>n mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong><br />

den Natur- und Artenschutz. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch die Fortsetzung bzw. Wie<strong>der</strong>einführung<br />

naturschutzkonformer Bewirtschaftungsweisen<br />

sollen <strong>zum</strong> einen ökologisch<br />

wertvolle Lebensräume in Waldbeständen<br />

erhalten und entwickelt und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en<br />

<strong>der</strong> Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten<br />

gesichert und verbessert werden.<br />

Durch den Abschluss von Naturschutzverträgen<br />

werden Waldbesitzer, die sich auf<br />

freiwilliger Basis zu beson<strong>der</strong>en Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

entsprechend den<br />

Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes<br />

bereit erklären, ein angemessenes Entgelt<br />

<strong>für</strong> Ertragseinbußen und Bewirtschaftungserschwernisse<br />

erhalten. Als Schwerpunktgebiete<br />

<strong>für</strong> den Abschluss dieser Verträge<br />

gelten:<br />

Schutzgebiete (NSG, NP, LSG usw.)<br />

geschützte Flächen nach Art. 13 d<br />

BayNatSchG (Au-, Moor-, Sumpf- o<strong>der</strong><br />

Bruchwäl<strong>der</strong>, Schluchtwäl<strong>der</strong>, Block- und<br />

Hangschuttwäl<strong>der</strong> sowie Wäl<strong>der</strong> trockenwarmer<br />

Standorte)<br />

Gebiete des Europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

NATURA 2000<br />

För<strong>der</strong>programm Waldbauliches Landschaftspflege- und Vertragsnaturschutz im<br />

För<strong>der</strong>programm Naturpark-Richtlinien Wald (noch nicht in Kraft getreten)<br />

För<strong>der</strong>schwerpunkte Waldbaulich- Naturschutzfachliche Maßnahmen (<strong>zum</strong> Arten- und Biotopschutz<br />

ökologische Maßnahmen<br />

(z. B. Laubholz-Einbringung,<br />

Waldrandgestaltung)<br />

sowie Prozessschutz)<br />

Gebietskulisse flächendeckend Schutzgebiete (u. a. NSG, NATURA 2000-Gebiete)

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