Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
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96 Schr.-R. d. Deutschen <strong>Rat</strong>es <strong>für</strong> Landespflege (2004), Heft 76, S. 96-101<br />
Gabriele Kluxen und Rüdiger Detsch<br />
Chancen und Grenzen des Vertragsnaturschutzes – Honorierung<br />
ökologischer Leistungen<br />
1 Einleitung<br />
Betrachtet man die <strong>der</strong>zeitige wirtschaftliche<br />
Situation <strong>der</strong> deutschen Forstwirtschaft,<br />
so ist festzuhalten: Sie steckt in <strong>der</strong> Krise.<br />
Wichtige Einflussfaktoren sind dabei:<br />
Die Ertragslage im Geschäftsfeld „Holzproduktion“<br />
wird aufgrund sinken<strong>der</strong><br />
Holzpreise und zunehmen<strong>der</strong> Konkurrenz<br />
<strong>der</strong> waldreichen Nationen aus Ost- und<br />
Nordeuropa immer schwieriger.<br />
Häufiger auftretende Klimaextreme (Stürme,<br />
Hitzeperioden) und ihre Folgen <strong>für</strong><br />
den Forstbetrieb und Holzmarkt belasten<br />
eine geregelte, planvolle Forstwirtschaft<br />
immer stärker.<br />
Auf <strong>der</strong> Holzabnehmerseite entstehen<br />
durch das verstärkte Auftreten von Großkonzernen<br />
oligopolistische Marktstrukturen<br />
mit Nachteilen <strong>für</strong> die eher<br />
kleinstrukturierten Forstbetriebe.<br />
Gleichzeitig werden die Forstbetriebe mit<br />
immer mehr öffentlich-rechtlichen Auflagen<br />
und Bewirtschaftungsbeschränkungen<br />
(z. B. durch Schutzgebietsausweisungen<br />
und -auflagen) konfrontiert,<br />
<strong>für</strong> die es <strong>zum</strong>eist keinen Ausgleich gibt.<br />
Aber auch den Naturschutzanliegen geht es<br />
nicht viel besser: <strong>Der</strong> klassische Ansatz <strong>der</strong><br />
Ausweisung von Naturschutzgebieten war<br />
nicht sehr erfolgreich – die Mehrzahl <strong>der</strong><br />
Naturschutzgebiete „leidet“ an zu geringer<br />
Flächenausdehnung und damit zu geringer<br />
Pufferfunktion gegen Randeinflüsse. Dazu<br />
kommt, dass ihre Ziele und Schutzbestimmungen<br />
mangels Kontrolle nicht ausreichend<br />
eingehalten werden (BLAB 2002,<br />
HERRMANN & PRETSCHER 1993). Die<br />
Akzeptanz gegenüber diesem segregativen,<br />
hoheitlichen Naturschutzansatz ist bei den<br />
betroffenen Landnutzern nach wie vor nicht<br />
sehr hoch.<br />
Diesem Problem wurde zwar im Wald als<br />
integratives Gegenmodell das Konzept „na-<br />
Tab. 1: Bayerische För<strong>der</strong>programme <strong>zum</strong> Vertragsnaturschutz im Wald.<br />
turnahe Forstwirtschaft“ entgegengestellt.<br />
Das Konzept konnte in allen Waldbesitzarten,<br />
vor allem aber im öffentlichen Wald,<br />
in den letzten 25 Jahren gute Erfolge im<br />
Waldnaturschutz aufweisen, aber auch hier<br />
lassen angesichts leerer öffentlicher Kassen<br />
die jüngsten Reformbestrebungen <strong>der</strong> Staatsforstbetriebe<br />
die weitere Entwicklung<br />
<strong>zum</strong>indest offen.<br />
In dieser sowohl aus forstbetrieblicher als<br />
auch aus naturschützerischer Sicht etwas<br />
ernüchternden Situationsanalyse erscheint<br />
<strong>der</strong> Ansatz „Honorierung ökologischer Leistungen“<br />
im Sinne von freiwilligen Leistungen<br />
(Durchführung, Duldung, Unterlassung)<br />
des Grundeigentümers mit entsprechen<strong>der</strong><br />
Prämierung durch den Staat auf vertraglicher<br />
Grundlage (REHBINDER 2000)<br />
durchaus zukunftsfähig. Denn in einem<br />
dichtbesiedelten Gebiet wie Mitteleuropa<br />
mit geringen Flächenressourcen, die zudem<br />
oftmals noch von mehreren Interessensgruppen<br />
„beansprucht“ werden, sind ökologische<br />
Ziele nur in <strong>der</strong> Fläche und dann im<br />
Konsens mit den Landnutzern zu erreichen<br />
(AMMER et al. 1995, SCHMIDT 1997).<br />
Während entsprechende För<strong>der</strong>programme,<br />
z. B. <strong>zum</strong> Vertragsnaturschutz im Offenland<br />
o<strong>der</strong> zur ökologischen Verbesserung<br />
und Stabilisierung von Wäl<strong>der</strong>n, schon seit<br />
längerer Zeit angeboten werden, steckt <strong>der</strong><br />
Vertragsnaturschutz im Wald erst in den<br />
Kin<strong>der</strong>schuhen.<br />
Das bayerische Konzept sieht dazu eine<br />
Kombination aus investiven Einmalzahlungen,<br />
Projektför<strong>der</strong>ungen und wie<strong>der</strong>kehrenden<br />
Jahresprämien vor. Während die<br />
forstlichen För<strong>der</strong>programme ihren Schwerpunkt<br />
in waldbaulich-ökologischen Maßnahmen<br />
setzen und auf allen Waldflächen<br />
zur Anwendung kommen können, beziehen<br />
sich die Landschaftspflege-Richtlinien und<br />
die Vertragsnaturschutz-Wald-Richtlinie<br />
stärker auf klassische Naturschutzmaßnahmen<br />
in einer auf Schutzgebiete beschränkten<br />
Gebietskulisse (vgl. Tab. 1).<br />
2 Das Vertragsnaturschutzprogramm<br />
Wald in Bayern<br />
2.1 Inhalt<br />
Demnächst sollen die Richtlinien über<br />
Bewirtschaftungsvereinbarungen des Naturschutzes<br />
und <strong>der</strong> Landschaftspflege auf forstwirtschaftlich<br />
nutzbaren Flächen – das sog.<br />
Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm<br />
(VNP) Wald – in Kraft treten. Das allgemeine<br />
Ziel dieses Programms ist die verstärkte<br />
Entwicklung <strong>der</strong> ökologischen Funktionen<br />
von Wäl<strong>der</strong>n mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung <strong>für</strong><br />
den Natur- und Artenschutz. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
durch die Fortsetzung bzw. Wie<strong>der</strong>einführung<br />
naturschutzkonformer Bewirtschaftungsweisen<br />
sollen <strong>zum</strong> einen ökologisch<br />
wertvolle Lebensräume in Waldbeständen<br />
erhalten und entwickelt und <strong>zum</strong> an<strong>der</strong>en<br />
<strong>der</strong> Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten<br />
gesichert und verbessert werden.<br />
Durch den Abschluss von Naturschutzverträgen<br />
werden Waldbesitzer, die sich auf<br />
freiwilliger Basis zu beson<strong>der</strong>en Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />
entsprechend den<br />
Zielsetzungen des Natur- und Artenschutzes<br />
bereit erklären, ein angemessenes Entgelt<br />
<strong>für</strong> Ertragseinbußen und Bewirtschaftungserschwernisse<br />
erhalten. Als Schwerpunktgebiete<br />
<strong>für</strong> den Abschluss dieser Verträge<br />
gelten:<br />
Schutzgebiete (NSG, NP, LSG usw.)<br />
geschützte Flächen nach Art. 13 d<br />
BayNatSchG (Au-, Moor-, Sumpf- o<strong>der</strong><br />
Bruchwäl<strong>der</strong>, Schluchtwäl<strong>der</strong>, Block- und<br />
Hangschuttwäl<strong>der</strong> sowie Wäl<strong>der</strong> trockenwarmer<br />
Standorte)<br />
Gebiete des Europäischen Schutzgebietsnetzes<br />
NATURA 2000<br />
För<strong>der</strong>programm Waldbauliches Landschaftspflege- und Vertragsnaturschutz im<br />
För<strong>der</strong>programm Naturpark-Richtlinien Wald (noch nicht in Kraft getreten)<br />
För<strong>der</strong>schwerpunkte Waldbaulich- Naturschutzfachliche Maßnahmen (<strong>zum</strong> Arten- und Biotopschutz<br />
ökologische Maßnahmen<br />
(z. B. Laubholz-Einbringung,<br />
Waldrandgestaltung)<br />
sowie Prozessschutz)<br />
Gebietskulisse flächendeckend Schutzgebiete (u. a. NSG, NATURA 2000-Gebiete)