Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...
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8<br />
verbundes zu erfüllen. Diese sind dabei im<br />
landesweiten, regionalen und lokalen Bezug<br />
noch weiter zu präzisieren und zu untersetzen,<br />
eine Aufgabe, die wesentlich <strong>der</strong><br />
Planungshierarchie <strong>der</strong> Landschaftsplanung<br />
zukommt. Daraus folgt, dass mit Blick auf<br />
die so bestimmten räumlich und sachlich<br />
weiter lokalisierten Ziele des Biotopverbundes<br />
die Eignung <strong>der</strong> Gebiete zu prüfen<br />
ist; k<strong>eines</strong>falls darf anhand überschlägiger<br />
Flächenangaben pauschal die Erfüllung<br />
des Biotopverbundes festgemacht werden.<br />
Die <strong>zum</strong> <strong>Aufbau</strong> <strong>eines</strong> Biotopverbundes<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Bestandteile sind – soweit<br />
noch nicht geschehen – durch Ausweisung<br />
<strong>zum</strong> Schutzgebiet, durch planungsrechtliche<br />
Festlegungen, durch langfristige Vereinbarungen<br />
(Vertragsnaturschutz) o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern,<br />
um den Verbund dauerhaft zu gewährleisten<br />
(§ 3 (4) BNatSchG) (zur Umsetzung<br />
siehe auch Kapitel 4).<br />
Einen rechtlichen Bezug <strong>zum</strong> Biotopverbund<br />
enthält auch das Raumordnungsrecht: Nach<br />
dem Bundesraumordnungsgesetz (ROG)<br />
und den Landesplanungsgesetzen soll <strong>der</strong><br />
Gesamtraum so entwickelt, geordnet und<br />
gesichert werden, dass auch die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt<br />
werden (ROG § 1 (1) S. 2). Zu den Grundsätzen<br />
gehören <strong>der</strong> ausreichende Schutz, die<br />
Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
einschließlich <strong>der</strong> Gewässer und des<br />
Waldes. Dabei ist den Erfor<strong>der</strong>nissen des<br />
Biotopverbundes Rechnung zu tragen (§ 2<br />
(2) S. 8 ROG). Eine leistungsfähige, nachhaltige<br />
Forstwirtschaft soll dazu beitragen,<br />
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />
sowie Natur und Landschaft zu pflegen<br />
und zu gestalten. In allen Teilräumen<br />
Deutschlands soll ein ausgewogenes Verhältnis<br />
zwischen landwirtschaftlich und<br />
forstlich genutzten Flächen angestrebt werden<br />
(§ 2 (2) S. 10 ROG). Dennoch wird das<br />
Bundesraumordnungsgesetz dem Naturschutz<br />
und dem Biotopverbund vermutlich<br />
nicht zu einem „Durchbruch“ verhelfen, da<br />
es in seiner Leitvorstellung nur einer schwachen<br />
Nachhaltigkeit verpflichtet ist und gegenüber<br />
an<strong>der</strong>en Fachplanungen zudem auch<br />
einen schwachen Stand hat (CZYBULKA<br />
in diesem Heft). Die Vorranggebiete des<br />
Naturschutzes (§ 7 (4) S. 1, Nr. 1 ROG) sind<br />
allerdings zur Sicherung von Flächen <strong>eines</strong><br />
Biotopverbundes geeignet.<br />
2.3 Geeignete Flächen <strong>für</strong> den<br />
län<strong>der</strong>übergreifenden Biotopverbund<br />
<strong>Der</strong> Arbeitskreis „Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />
Biotopverbund“ <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Fachbehörden<br />
und des Bundesamtes <strong>für</strong> Naturschutz hat<br />
Vorschläge <strong>für</strong> die praktische Umsetzung<br />
des § 3 BNatSchG erarbeitet (BURK-<br />
HARDT et al. 2003). PARDEY (in diesem<br />
Heft) erläutert die verschiedenen Kriteriensätze<br />
um<br />
geeignete Biotopverbundflächen,<br />
den tatsächlichen Bedarf an Flächen <strong>für</strong><br />
einen funktionierenden Biotopverbund<br />
und<br />
die zur Deckung des Bedarfs notwendigen<br />
Entwicklungsflächen<br />
zu ermitteln.<br />
Die vom Arbeitskreis vorgeschlagenen<br />
Eignungskriterien berücksichtigen die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Qualitäten <strong>der</strong> Flächen (funktionale<br />
Raumansprüche, Unzerschnittenheit,<br />
typische Ausprägung, Vollständigkeit <strong>der</strong><br />
jeweiligen Biotopkomplexe), ihre Lage im<br />
Raum (z. B. innerhalb von Verbundachsen)<br />
und das Vorkommen von Zielarten <strong>für</strong> den<br />
Biotopverbund, die im Sinne von Indikatoren<br />
die Bedeutung einer Fläche <strong>für</strong> den<br />
Biotopverbund zeigen können. <strong>Der</strong> Bedarf<br />
an zusätzlichen Biotopverbundflächen ergibt<br />
sich aus dem Defizit des Flächenbestandes<br />
gegenüber dem <strong>für</strong> das langfristig<br />
gesicherte Vorkommen <strong>der</strong> heimischen Arten<br />
regional notwendigen Bestand an Biotopflächen,<br />
einer mangelhaften Durchlässigkeit<br />
<strong>der</strong> Landschaft <strong>für</strong> die Arten sowie<br />
einer Gefährdung <strong>der</strong> Funktion vorhandener<br />
Biotopverbundflächen. Flächen, die zur<br />
Ergänzung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit vorhandenen Biotopverbundflächen<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind, müssen<br />
neben bestimmten qualitativen und räumlichen<br />
Voraussetzungen auch das notwendige<br />
Potenzial <strong>für</strong> die Entwicklung <strong>zum</strong> jeweiligen<br />
Zielbiotop aufweisen.<br />
Als Biotopverbundflächen sollen jedoch nur<br />
solche Flächen zählen, die aufgrund ihrer<br />
hohen Qualität schon einen wichtigen <strong>Beitrag</strong><br />
<strong>zum</strong> Biotopverbund leisten, d. h. von<br />
mindestens regionaler Bedeutung sind, und<br />
<strong>der</strong>en Funktion außerdem dauerhaft rechtlich<br />
gesichert ist. Bei <strong>der</strong> Bilanzierung <strong>der</strong><br />
Biotopverbundflächen sollten bis <strong>zum</strong> Erreichen<br />
<strong>der</strong> Mindestflächenfor<strong>der</strong>ung von<br />
10 % ausschließlich naturnahe bis halbnatürliche<br />
Lebensräume berücksichtigt werden.<br />
Zusätzlich zur Erhaltung bestehen<strong>der</strong><br />
naturschutzfachlich wertvoller Waldbestände<br />
wird <strong>für</strong> einen funktionalen Biotopverbund<br />
in ehemals waldbestandenen, heute<br />
aber waldarmen Regionen vielerorts eine<br />
Waldvermehrung sinnvoll sein (DRL 1997),<br />
soweit nicht im Einzelfall die Erhaltung <strong>der</strong><br />
Offenlandschaft vorrangiges Naturschutzziel<br />
ist. So sind z. B. auch in <strong>der</strong> Norddeutschen<br />
Tiefebene o<strong>der</strong> in den Bördelandschaften<br />
unterschiedlich groß dimensi-<br />
onierte waldähnliche Strukturen o<strong>der</strong> kleine<br />
Wäl<strong>der</strong> zur Komplettierung von Biotopverbünden<br />
anzulegen. In bestimmten Bereichen<br />
kann auch <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufbau von Auenwäl<strong>der</strong>n<br />
in ausgeräumten Flusslandschaften<br />
o<strong>der</strong> die Entwicklung von Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />
(nach § 13 BWaldG) wünschenswert<br />
sein.<br />
3 <strong>Waldwirtschaft</strong> und<br />
Biotopverbund<br />
3.1 Biotopverbund auf naturräumlichen<br />
Grundlagen<br />
Biotopverbundsysteme erfüllen ihre Funktion<br />
in hohem Ausmaß immer dann, wenn<br />
sie auf naturräumlicher Grundlage basieren,<br />
also naturbürtige Gegebenheiten – inkl. in<br />
<strong>der</strong> Kulturlandschaft abgewandelte landschaftliche<br />
Beson<strong>der</strong>heiten – sowie <strong>der</strong>en<br />
Entwicklungspotenziale berücksichtigen.<br />
Für eine entsprechende Biotopverbundplanung<br />
sind daher von Bedeutung:<br />
die Lage Deutschlands in Mitteleuropa,<br />
so die Position im Zentrum des europäischen<br />
Buchenwaldareals o<strong>der</strong> Anteile<br />
Deutschlands an den Alpen, an bi- und<br />
trinationalen Mittelgebirgszügen, an<br />
Flusssystemen von Rhein, Donau, Elbe<br />
und O<strong>der</strong>,<br />
naturräumlich bedingte regionale Verteilungen<br />
von Biotop(komplex)typen und<br />
Verbundachsen innerhalb Deutschlands.<br />
<strong>Der</strong> im BNatSchG gefor<strong>der</strong>te Biotopverbund<br />
kann nur funktionieren, wenn er län<strong>der</strong>übergreifend<br />
aufgebaut ist, setzt also eine<br />
Zusammenarbeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> voraus.<br />
Auch in <strong>der</strong> Kulturlandschaft wirken die<br />
ökologischen Faktoren, die trotz ständigen<br />
Wandels durch klimatische und an<strong>der</strong>e<br />
naturbürtige Än<strong>der</strong>ungen räumliche Differenzierungen<br />
<strong>der</strong> Naturausstattung bedingen.<br />
Zonale 3 Abwandlungen des zentraleuropäischen<br />
Hauptbiomtyps 4 winterkahler<br />
Laubwäl<strong>der</strong> äußern sich in horizontalen (z.<br />
B. ozeanisch/kontinentaler Gradient) und<br />
vertikalen (Höhenstufengradient) Ökosystemtypen.<br />
So herrschen Buchenmischwäl<strong>der</strong><br />
vor, aber unter bestimmten edaphischen<br />
5 und klimatischen Bedingungen treten<br />
Eichenmischwäl<strong>der</strong>, in Gebirgen Bergmischwäl<strong>der</strong><br />
und Fichtenwäl<strong>der</strong>, in den Al-<br />
3 zonale Vegetation = die <strong>der</strong> Klimazone entsprechende<br />
natürliche Vegetation.<br />
4 Biom = charakteristische Organismengesellschaft<br />
<strong>eines</strong> großen Lebensraums gleichen<br />
Klimatyps.<br />
5 edaphisch = den Boden betreffend (von Edaphon).