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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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8<br />

verbundes zu erfüllen. Diese sind dabei im<br />

landesweiten, regionalen und lokalen Bezug<br />

noch weiter zu präzisieren und zu untersetzen,<br />

eine Aufgabe, die wesentlich <strong>der</strong><br />

Planungshierarchie <strong>der</strong> Landschaftsplanung<br />

zukommt. Daraus folgt, dass mit Blick auf<br />

die so bestimmten räumlich und sachlich<br />

weiter lokalisierten Ziele des Biotopverbundes<br />

die Eignung <strong>der</strong> Gebiete zu prüfen<br />

ist; k<strong>eines</strong>falls darf anhand überschlägiger<br />

Flächenangaben pauschal die Erfüllung<br />

des Biotopverbundes festgemacht werden.<br />

Die <strong>zum</strong> <strong>Aufbau</strong> <strong>eines</strong> Biotopverbundes<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Bestandteile sind – soweit<br />

noch nicht geschehen – durch Ausweisung<br />

<strong>zum</strong> Schutzgebiet, durch planungsrechtliche<br />

Festlegungen, durch langfristige Vereinbarungen<br />

(Vertragsnaturschutz) o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern,<br />

um den Verbund dauerhaft zu gewährleisten<br />

(§ 3 (4) BNatSchG) (zur Umsetzung<br />

siehe auch Kapitel 4).<br />

Einen rechtlichen Bezug <strong>zum</strong> Biotopverbund<br />

enthält auch das Raumordnungsrecht: Nach<br />

dem Bundesraumordnungsgesetz (ROG)<br />

und den Landesplanungsgesetzen soll <strong>der</strong><br />

Gesamtraum so entwickelt, geordnet und<br />

gesichert werden, dass auch die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt<br />

werden (ROG § 1 (1) S. 2). Zu den Grundsätzen<br />

gehören <strong>der</strong> ausreichende Schutz, die<br />

Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

einschließlich <strong>der</strong> Gewässer und des<br />

Waldes. Dabei ist den Erfor<strong>der</strong>nissen des<br />

Biotopverbundes Rechnung zu tragen (§ 2<br />

(2) S. 8 ROG). Eine leistungsfähige, nachhaltige<br />

Forstwirtschaft soll dazu beitragen,<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen<br />

sowie Natur und Landschaft zu pflegen<br />

und zu gestalten. In allen Teilräumen<br />

Deutschlands soll ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zwischen landwirtschaftlich und<br />

forstlich genutzten Flächen angestrebt werden<br />

(§ 2 (2) S. 10 ROG). Dennoch wird das<br />

Bundesraumordnungsgesetz dem Naturschutz<br />

und dem Biotopverbund vermutlich<br />

nicht zu einem „Durchbruch“ verhelfen, da<br />

es in seiner Leitvorstellung nur einer schwachen<br />

Nachhaltigkeit verpflichtet ist und gegenüber<br />

an<strong>der</strong>en Fachplanungen zudem auch<br />

einen schwachen Stand hat (CZYBULKA<br />

in diesem Heft). Die Vorranggebiete des<br />

Naturschutzes (§ 7 (4) S. 1, Nr. 1 ROG) sind<br />

allerdings zur Sicherung von Flächen <strong>eines</strong><br />

Biotopverbundes geeignet.<br />

2.3 Geeignete Flächen <strong>für</strong> den<br />

län<strong>der</strong>übergreifenden Biotopverbund<br />

<strong>Der</strong> Arbeitskreis „Län<strong>der</strong>übergreifen<strong>der</strong><br />

Biotopverbund“ <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Fachbehörden<br />

und des Bundesamtes <strong>für</strong> Naturschutz hat<br />

Vorschläge <strong>für</strong> die praktische Umsetzung<br />

des § 3 BNatSchG erarbeitet (BURK-<br />

HARDT et al. 2003). PARDEY (in diesem<br />

Heft) erläutert die verschiedenen Kriteriensätze<br />

um<br />

geeignete Biotopverbundflächen,<br />

den tatsächlichen Bedarf an Flächen <strong>für</strong><br />

einen funktionierenden Biotopverbund<br />

und<br />

die zur Deckung des Bedarfs notwendigen<br />

Entwicklungsflächen<br />

zu ermitteln.<br />

Die vom Arbeitskreis vorgeschlagenen<br />

Eignungskriterien berücksichtigen die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Qualitäten <strong>der</strong> Flächen (funktionale<br />

Raumansprüche, Unzerschnittenheit,<br />

typische Ausprägung, Vollständigkeit <strong>der</strong><br />

jeweiligen Biotopkomplexe), ihre Lage im<br />

Raum (z. B. innerhalb von Verbundachsen)<br />

und das Vorkommen von Zielarten <strong>für</strong> den<br />

Biotopverbund, die im Sinne von Indikatoren<br />

die Bedeutung einer Fläche <strong>für</strong> den<br />

Biotopverbund zeigen können. <strong>Der</strong> Bedarf<br />

an zusätzlichen Biotopverbundflächen ergibt<br />

sich aus dem Defizit des Flächenbestandes<br />

gegenüber dem <strong>für</strong> das langfristig<br />

gesicherte Vorkommen <strong>der</strong> heimischen Arten<br />

regional notwendigen Bestand an Biotopflächen,<br />

einer mangelhaften Durchlässigkeit<br />

<strong>der</strong> Landschaft <strong>für</strong> die Arten sowie<br />

einer Gefährdung <strong>der</strong> Funktion vorhandener<br />

Biotopverbundflächen. Flächen, die zur<br />

Ergänzung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit vorhandenen Biotopverbundflächen<br />

erfor<strong>der</strong>lich sind, müssen<br />

neben bestimmten qualitativen und räumlichen<br />

Voraussetzungen auch das notwendige<br />

Potenzial <strong>für</strong> die Entwicklung <strong>zum</strong> jeweiligen<br />

Zielbiotop aufweisen.<br />

Als Biotopverbundflächen sollen jedoch nur<br />

solche Flächen zählen, die aufgrund ihrer<br />

hohen Qualität schon einen wichtigen <strong>Beitrag</strong><br />

<strong>zum</strong> Biotopverbund leisten, d. h. von<br />

mindestens regionaler Bedeutung sind, und<br />

<strong>der</strong>en Funktion außerdem dauerhaft rechtlich<br />

gesichert ist. Bei <strong>der</strong> Bilanzierung <strong>der</strong><br />

Biotopverbundflächen sollten bis <strong>zum</strong> Erreichen<br />

<strong>der</strong> Mindestflächenfor<strong>der</strong>ung von<br />

10 % ausschließlich naturnahe bis halbnatürliche<br />

Lebensräume berücksichtigt werden.<br />

Zusätzlich zur Erhaltung bestehen<strong>der</strong><br />

naturschutzfachlich wertvoller Waldbestände<br />

wird <strong>für</strong> einen funktionalen Biotopverbund<br />

in ehemals waldbestandenen, heute<br />

aber waldarmen Regionen vielerorts eine<br />

Waldvermehrung sinnvoll sein (DRL 1997),<br />

soweit nicht im Einzelfall die Erhaltung <strong>der</strong><br />

Offenlandschaft vorrangiges Naturschutzziel<br />

ist. So sind z. B. auch in <strong>der</strong> Norddeutschen<br />

Tiefebene o<strong>der</strong> in den Bördelandschaften<br />

unterschiedlich groß dimensi-<br />

onierte waldähnliche Strukturen o<strong>der</strong> kleine<br />

Wäl<strong>der</strong> zur Komplettierung von Biotopverbünden<br />

anzulegen. In bestimmten Bereichen<br />

kann auch <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>aufbau von Auenwäl<strong>der</strong>n<br />

in ausgeräumten Flusslandschaften<br />

o<strong>der</strong> die Entwicklung von Erholungswäl<strong>der</strong>n<br />

(nach § 13 BWaldG) wünschenswert<br />

sein.<br />

3 <strong>Waldwirtschaft</strong> und<br />

Biotopverbund<br />

3.1 Biotopverbund auf naturräumlichen<br />

Grundlagen<br />

Biotopverbundsysteme erfüllen ihre Funktion<br />

in hohem Ausmaß immer dann, wenn<br />

sie auf naturräumlicher Grundlage basieren,<br />

also naturbürtige Gegebenheiten – inkl. in<br />

<strong>der</strong> Kulturlandschaft abgewandelte landschaftliche<br />

Beson<strong>der</strong>heiten – sowie <strong>der</strong>en<br />

Entwicklungspotenziale berücksichtigen.<br />

Für eine entsprechende Biotopverbundplanung<br />

sind daher von Bedeutung:<br />

die Lage Deutschlands in Mitteleuropa,<br />

so die Position im Zentrum des europäischen<br />

Buchenwaldareals o<strong>der</strong> Anteile<br />

Deutschlands an den Alpen, an bi- und<br />

trinationalen Mittelgebirgszügen, an<br />

Flusssystemen von Rhein, Donau, Elbe<br />

und O<strong>der</strong>,<br />

naturräumlich bedingte regionale Verteilungen<br />

von Biotop(komplex)typen und<br />

Verbundachsen innerhalb Deutschlands.<br />

<strong>Der</strong> im BNatSchG gefor<strong>der</strong>te Biotopverbund<br />

kann nur funktionieren, wenn er län<strong>der</strong>übergreifend<br />

aufgebaut ist, setzt also eine<br />

Zusammenarbeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> voraus.<br />

Auch in <strong>der</strong> Kulturlandschaft wirken die<br />

ökologischen Faktoren, die trotz ständigen<br />

Wandels durch klimatische und an<strong>der</strong>e<br />

naturbürtige Än<strong>der</strong>ungen räumliche Differenzierungen<br />

<strong>der</strong> Naturausstattung bedingen.<br />

Zonale 3 Abwandlungen des zentraleuropäischen<br />

Hauptbiomtyps 4 winterkahler<br />

Laubwäl<strong>der</strong> äußern sich in horizontalen (z.<br />

B. ozeanisch/kontinentaler Gradient) und<br />

vertikalen (Höhenstufengradient) Ökosystemtypen.<br />

So herrschen Buchenmischwäl<strong>der</strong><br />

vor, aber unter bestimmten edaphischen<br />

5 und klimatischen Bedingungen treten<br />

Eichenmischwäl<strong>der</strong>, in Gebirgen Bergmischwäl<strong>der</strong><br />

und Fichtenwäl<strong>der</strong>, in den Al-<br />

3 zonale Vegetation = die <strong>der</strong> Klimazone entsprechende<br />

natürliche Vegetation.<br />

4 Biom = charakteristische Organismengesellschaft<br />

<strong>eines</strong> großen Lebensraums gleichen<br />

Klimatyps.<br />

5 edaphisch = den Boden betreffend (von Edaphon).

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