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Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines - Deutscher Rat für ...

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durch eine Vielzahl von Eigentümern am<br />

besten zu sichern sei (DUFFNER in diesem<br />

Heft). Die Eignung von Biotopverbundflächen<br />

im Wald entwickelt sich jedoch<br />

nicht von selbst im Kielwasser einer naturnahen<br />

<strong>Waldwirtschaft</strong> (vgl. <strong>Beitrag</strong> SU-<br />

CHANT & BRAUNISCH in diesem Heft).<br />

Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die<br />

ermittelten Biotopverbundflächen in einer<br />

zur dauerhaften Zielerfüllung geeigneten<br />

Weise durch planungsrechtliche Festlegungen,<br />

Ausweisungen als Schutzgebiete,<br />

vertragliche Vereinbarungen bzw. an<strong>der</strong>e<br />

Instrumente mit vergleichbarer Wirkung<br />

zu sichern. Dies wirft viele Verfahrensfragen<br />

auf, <strong>zum</strong>al bereits zahlreiche hoheitliche<br />

Regelungen bestehen, die in die gleiche<br />

o<strong>der</strong> ähnliche Richtung zielen. Dabei ist<br />

festzustellen, dass die bestehenden Waldgesetze<br />

eine eher unspezifische Verpflichtung<br />

zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forstwirtschaft enthalten<br />

und in Teilbestimmungen sogar den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des Biotopschutzes wi<strong>der</strong>sprechen<br />

können. <strong>Der</strong> Begriff „Schutzwald“<br />

nach BWa1dG erfüllt bislang nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

des Biotopverbundes.<br />

Die Lösung <strong>der</strong> anstehenden Konflikte vor<br />

allem im Privatwald erhofft man sich in<br />

erster Linie vom jetzt gesetzlich vorgesehenen<br />

Vertragsnaturschutz auf freiwilliger<br />

Basis. Die Grundidee ist konsensfähig und<br />

kann <strong>der</strong> Zielerreichung sehr dienlich sein.<br />

Problematisch sind vor allem zwei Tatbestände:<br />

die Langfristigkeit von vertraglichen<br />

Vereinbarungen und För<strong>der</strong>instrumenten<br />

von privater und politischer Seite,<br />

die notwendig ist, um auf Dauer prozessuale<br />

Vorgänge zu garantieren. Erschwerend<br />

kommt ferner die angespannte Finanzsituation<br />

in fast allen Bundeslän<strong>der</strong>n hinzu.<br />

„Totholz lebt“ (Foto: C. Heinrich).<br />

Das Beispiel <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> FFH-Richtlinie<br />

hat gezeigt, welche Probleme <strong>der</strong> Vermittlung<br />

und Akzeptanz auftreten können,<br />

wenn das Gespräch mit den Betroffenen<br />

nicht schon im Vorfeld gesucht wird. Die<br />

vorliegenden Konzepte <strong>eines</strong> län<strong>der</strong>übergreifenden<br />

Biotopverbundes sind <strong>für</strong> eine<br />

Vielzahl von Waldbesitzern erheblich<br />

konfliktträchtig. Die Konflikte erfor<strong>der</strong>n<br />

vertrauensbildende Maßnahmen, weil Gesetze<br />

und hoheitliche Anordnungen, obwohl<br />

nicht entbehrlich, allein zu wenig wirksam<br />

und überdies anfechtbar sind o<strong>der</strong> bei<br />

Wertewandel ihre Basis einbüßen (HABER<br />

2003). Von daher ist sehr zu begrüßen, dass<br />

Informations- und Bildungsarbeit erstmals<br />

naturschutzgesetzlich (§ 2 (1) 1 Nr. 15 und<br />

§ 6 (3) BNatSchG) angesprochen sind. Für<br />

einen effektiven Biotopverbund ist es daher<br />

unverzichtbar, dass alle planungsrechtlichen<br />

Festlegungen rechtzeitig offen gelegt und<br />

ihre Konsequenzen mit den betroffenen<br />

Waldbesitzern ausreichend diskutiert werden.<br />

6 For<strong>der</strong>ungen und Empfehlungen<br />

Unverzichtbare Voraussetzung <strong>für</strong> die Entwicklung<br />

einer nachhaltigen naturschutzorientierten<br />

<strong>Waldwirtschaft</strong> ist ein tragfähiges<br />

Verhältnis zwischen Waldbesitz und<br />

Naturschutz. Nur so kann es gelingen, Akzeptanz<br />

<strong>für</strong> Standards o<strong>der</strong> Mindestfor<strong>der</strong>ungen,<br />

wie sie im Bundesnaturschutzgesetz<br />

o<strong>der</strong> im Bundeswaldgesetz festgeschrieben<br />

sind, zu gewinnen (z. B. durch Diskursverfahren,<br />

Mediation und vor allem durch<br />

verstärkte Zusammenarbeit).<br />

Das Leitbild einer zukunftsorientierten<br />

<strong>Waldwirtschaft</strong> sieht neben <strong>der</strong> nachhaltigen<br />

Produktion des Rohstoffes Holz auch<br />

die umfassende Garantie <strong>der</strong> Schutz- und<br />

Sozialfunktionen vor. Teil dieser Gemeinwohlaufgaben<br />

ist <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Waldwirtschaft</strong><br />

mit zu gestaltende län<strong>der</strong>übergreifende<br />

Biotopverbund, <strong>der</strong> wegen<br />

Flächeninanspruchnahme, agrochemische<br />

Belastungen im Offenland und vielfältige<br />

Zerschneidungseffekte immer wichtiger<br />

wird. Viele naturschutzfachlich bedeutsame<br />

Flächen innerhalb, aber auch außerhalb<br />

des Waldes sind nur durch naturnah bewirtschaftete<br />

Wäl<strong>der</strong>, durch Baum- und Gehölzbestände<br />

o<strong>der</strong> durch Aufforstungs- o<strong>der</strong><br />

Sukzessionsflächen zu vernetzen.<br />

Grundlage <strong>für</strong> solche Verbünde sind Planungen,<br />

die auf den verschiedenen Ebenen<br />

von Bund, Län<strong>der</strong>n und Kommunen durchzuführen<br />

sind. Dabei müssen<br />

die Anliegen <strong>eines</strong> län<strong>der</strong>übergreifenden<br />

Biotopverbundes durch eine inhaltlich<br />

deutlichere Ausrichtung <strong>der</strong> Landesplanung<br />

auf dieses Ziel hin gestärkt,<br />

auf <strong>der</strong> regionalen Ebene die bestehenden<br />

Instrumente <strong>der</strong> Landschafts- und<br />

Landschaftsrahmenplanung, <strong>der</strong> Forsteinrichtungs-<br />

und <strong>der</strong> Waldfunktionsplanung<br />

in ihrem Zusammenwirken verbessert<br />

und<br />

auf <strong>der</strong> lokalen Ebene in den forstlichen<br />

Betriebsplänen die naturschutzfachlichen<br />

Vorstellungen adäquat berücksichtigt werden.<br />

Zentrales Anliegen muss sein, die Kernflächen<br />

hochwertiger (am besten nutzungsfreier)<br />

Biotopflächen durch möglichst naturnah<br />

bewirtschaftete Wäl<strong>der</strong>, aber auch durch<br />

Gehölze, lichte Baumbestände und strukturreiche<br />

Waldrän<strong>der</strong>, gewässerbegleitende<br />

Wäl<strong>der</strong> und an<strong>der</strong>e Verbundelemente<br />

miteinan<strong>der</strong> zu vernetzen. Die vor allem <strong>für</strong><br />

den lokalen Biotopverbund wichtigen Naturwaldreservate<br />

sollen in ihrem Flächenumfang<br />

auf durchschnittlich 100 ha vergrößert<br />

werden.<br />

Die Verbundflächen sollen mindestens nach<br />

den Prinzipien <strong>der</strong> naturnahen <strong>Waldwirtschaft</strong><br />

behandelt werden. Dies sind<br />

standortgerechte Baumartenwahl,<br />

Umbau standortfrem<strong>der</strong> reiner Nadelbaumbestände<br />

in Laub-/Nadelmischbestände,<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Altersstruktur und Anhebung<br />

<strong>der</strong> Totholzvorräte,<br />

Entwicklung und Pflege vielfältiger Waldaufbauformen,<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Naturverjüngung und<br />

Steigerung <strong>der</strong> Strukturvielfalt im Wald.

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