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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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1.7 Ordnungsmaßnahmen und Flächenankäufe<br />

Standort:<br />

Eigentümer:<br />

Träger der Maßnahme:<br />

Beteiligt:<br />

Nutzer der Maßnahme:<br />

Ausgangssituation:<br />

offen<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Kreisstadt Dietzenbach zu Zwecken der Gebietsentwicklung<br />

Das Untersuchungsgebiet ist bis auf die Straßenparzellen und wenige Einzelgrundstücke in privatem<br />

Eigentum. Damit sind die Flächen, auf denen die Stadt direkten Zugriff hat, begrenzt.<br />

Folglich sind auch die Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Planung und Durchführung<br />

notwendiger Maßnahmen begrenzt.<br />

Zielsetzung:<br />

Lösungsansätze:<br />

Geschätzte<br />

Gesamtausgaben:<br />

• Sicherstellung von Handlungsoptionen<br />

• Situationsgerechte Anwendung ordnungsrechtlicher Möglichkeiten<br />

Im Rahmen der Städtebauförderung ist Grunderwerb potenziell förderfähig, wenn der Erwerb<br />

für die Erreichung der Ziele des ISEKs notwendig ist und Maßnahmen umgesetzt werden, die als<br />

Gemeinbedarf anzuerkennen sind.<br />

Auch Ordnungsmaßnahmen können zur Umsetzung der Maßnahmen des ISEKS erforderlich<br />

werden und sind beispielsweise dann förderfähig, wenn sie der Bodenordnung dienen oder zur<br />

Freilegung von Grundstücken genutzt werden.<br />

Mit vorliegendem ISEK sind im Gebiet an verschiedenen Stellen noch Unwägbarkeiten für die<br />

zukünftige Entwicklung gegeben. Insbesondere die Mitwirkungsbereitschaft im Bereich der bewohnten<br />

Schlüsselobjekte ist als noch nicht gesichert zu betrachten. Die Maßnahme soll im Gesamtkonzept<br />

hinterlegt werden, um bedarfsweise aktiviert werden zu können. Ohne den weiter<br />

zu verfolgenden Abstimmungen mit dem Eigentümer vorzugreifen, soll damit der Rahmen ordnungsrechtlicher<br />

Möglichkeiten aufgezeigt und als Handlungsoption in der nachhaltigen Stadtentwicklung<br />

dokumentiert werden.<br />

1.000.000 €<br />

Priorität: 2<br />

Umsetzungshorizont:<br />

dauerhaft<br />

Herleitung<br />

Kostenansatz:<br />

100

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