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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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1.6 Förderrichtlinie, Anreizförderung für Private<br />

Standort:<br />

Eigentümer:<br />

Träger der Maßnahme:<br />

Beteiligt:<br />

Nutzer der Maßnahme:<br />

Ausgangssituation:<br />

Zielsetzung:<br />

Lösungsansätze:<br />

Geschätzte<br />

Gesamtausgaben:<br />

gebietsübergreifend<br />

diverse<br />

Eigentümer<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Dietzenbacherinnen und Dietzenbacher<br />

Das Untersuchungsgebiet ist bislang stark von versiegelten Flächen und Bebauung geprägt und<br />

stellt sich damit hinsichtlich gesunder Lebens- und Arbeitsverhältnisse als stark nachteilig dar.<br />

Einen großen Anteil daran haben private Liegenschaften. Öffentliche Flächen im Gebiet beschränken<br />

sich im Wesentlichen auf die Straßenräume, die sich aufgrund erforderlicherer Dimensionierung<br />

ebenfalls mehrheitlich voll versiegelt darstellen, aber wenig Potenzial zur Verbesserung bieten.<br />

Um zu einer wirksamen Durchgrünung des Gebietes zu kommen, das Ortsbild zu verbessern<br />

und Klimaanpassungsmaßnahmen wirksam zu betreiben, ist es unerlässlich, auch die privaten<br />

Bestände für eigenverantwortliche Umsetzung von Maßnahmen zu aktivieren.<br />

Gewerbe aktivieren, eigene Beiträge zur Verbesserung der Umfeld- und Umweltqualität zu leisten<br />

Private Anstrengungen zu<br />

• Entsiegelungen (Zulässigkeit mit Hinblick auf Grundwasserschutz beim Regierungspräsidium<br />

abstimmen)<br />

• Bepflanzung/Begrünung<br />

• Gebäudebegrünung<br />

sollen kommunal und vor dem Hintergrund der Städtebauförderung bezuschusst werden, um<br />

einen Anreiz für die Umsetzung zu bieten.<br />

Das Instrumentarium zur Umsetzung ist eine zugehörige Förderrichtlinie. Die Stadt erarbeitet<br />

eine mit der RiLiSE konforme Förderrichtlinie aus, in der Fördergegenstände, Förderhöhen<br />

und ggf. räumliche Fokussierungen festgeschrieben werden. So sind Zuschüsse bis 20.000 €<br />

je Objekt bei maximal 85 % der Gesamtkosten möglich. Die Festlegungen können innerhalb<br />

des genannten Rahmens auch niedriger gewählt werden. Es erscheint zweckmäßig, die Förderung<br />

an einen Mindestinvestitionsbetrag, z. B. ab 3.000 € (Bagatellgrenze), festzulegen und<br />

verbindliche Regelungen zu Beantragung, Vergleichsangeboten, Verwendungsnachweis und<br />

Zweckbindungsfristen zu treffen. Die Mittel sind an Zweckbindungsfristen gekoppelt, um den<br />

dauerhaften Erfolg und die Wirksamkeit der Maßnahme sicherzustellen.<br />

Die Höhe der insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel kann die Stadt jährlich selbst festlegen.<br />

Die Anreizförderung kann auf Ergebnissen der Maßnahme 1.3 Gewerbeflächenmonitoring und<br />

ggf. auch 3.1 Erstellung eines Freiraumkonzepts aufbauen und in hier identifizierten Zusammenhängen<br />

Anwendung finden. Bei der Ansprache der privaten Eigentümer ist das Quartiersmanagement<br />

involviert, Anlaufstelle für Umsetzungswillige ist die Beratungsstelle 1.5.<br />

500.000 €<br />

Priorität: 2<br />

Umsetzungshorizont:<br />

Herleitung<br />

Kostenansatz:<br />

mittelfristig<br />

politisch zu beschließen, denkbar z. B. 100 T€/Jahr (= 5 * maximale Fördersumme von 20 T€/<br />

Jahr gem. RiLiSE oder bis zu 40 T€ in begründeten Ausnahmefällen) * 5 Jahre ab Erstellung<br />

Förderrichtlinie<br />

99

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