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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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• Es sind Sicherheitsrisiken (u. a. Brandschutz) durch die Berichte von Ordnungsamt und Feuerwehr im Bestand<br />

zu vermuten.<br />

• Es sind Altlasten und Sanierungsanforderungen als Investitionshemmnisse im Gewerbegebiet zu verzeichnen.<br />

In Teilen sind auch für den Gewerbebestand Trading-Down-Prozesse erkennbar. Altlasten wirken dabei<br />

auch als Umweltrisiko.<br />

• Die unklare Mitwirkungsbereitschaft des privaten Eigentümers der Wohnanlage ist für die Umsetzungsperspektive<br />

als Risiko zu werten.<br />

• Durch die S-Bahn-Erweiterung besteht das Risiko zur Verschlechterung des Wohnstandortes bei zusätzlicher<br />

Zerschneidungswirkung und Verstetigung der Insellage. Der noch unklare Raumbedarf für die mögliche<br />

S-Bahn-Erweiterung (ggf. zweites Gleis, Unterführungsbauwerk o. Ä.) kann darüber hinaus limitierend<br />

auf die Maßnahmen des Konzepts wirken beziehungsweise zukünftige Eingriffe in bereits umgesetzte Maßnahmen<br />

bedeuten, sofern planerisch steuernd nicht ausreichend Vorleistungen in die Projektumsetzung<br />

einbezogen werden können.<br />

• Die Entwicklungsperspektive der S-Bahn-Verlängerung darf im Begründungszusammenhang nicht die<br />

kurzfristig machbaren Aufwertungen im Gebiet insgesamt in Frage stellen.<br />

• Der regional angespannte Wohnungsmarkt kann dauerhaft limitierend auf Entwicklungsmöglichkeiten<br />

(Herausforderung zur Schaffung von Ersatzwohnraum bei (temporärem) Wohnraumverlust) wirken.<br />

• Glückspiel und andere Vergnügungsstätten sind im Gebiet präsent und im Sinne einer Entwicklung des<br />

Wohnstandorts (auch mangels alternativer Freizeitstätten) als ungewünschte Anziehungspunkte zu bezeichnen.<br />

• Durch eine zunehmende Versiegelung und den Mangel an grünen Freiräumen kann das Überwärmungspotenzial<br />

des sich immer weiter verdichtenden Gebiets weiter steigen und sich negativ auf das Wohlbefinden<br />

der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der dort arbeitenden Personen auswirken.<br />

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