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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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einen im Hinblick auf Klimaanpassungsstrategien insgesamt<br />

wirkungsvollen Rahmen grundsätzlich geeignet<br />

erscheinen. Leider zeigt das weitläufige Fehlen der verschiedenen<br />

Festsetzungen (Dach- und Fassadenbegrünung,<br />

begrünte Freiflächenanteile …) auf, dass in dem<br />

überwiegend von Altbestand geprägtem Gebiet auch<br />

die verbindliche Bauleitplanung für sich allein und über<br />

einen potenziellen Entwicklungszeitraum von rund dreißig<br />

Jahren hinweg keinen wirksamen Rahmen bieten<br />

konnte. Neben dem Greifen der Festsetzung, sprich der<br />

erstmaligen Umsetzung in Folge von relevanten Änderungen,<br />

treten gerade bei Begrünungsmaßnahmen immer<br />

auch der Erhalt und die Dauerhaftigkeit als fragliche<br />

Faktoren hinzu. Begrünungserfolge sind immer auch von<br />

standortgerechter und fachlich korrekter Planung, Ausführung<br />

und dauerhafter Pflege abhängig. Eine Überprüfung<br />

ist behördlich nicht leistbar. Hinweise auf den<br />

nachträglichen Entfall von Begrünungsfestsetzungen<br />

bieten sich aber zum Beispiel aus dem Abgleich von<br />

Luftbildern. Es sind Fälle zu vermuten, in denen 2009 begrünte<br />

Dächer sich mittlerweile unbegrünt beziehungsweise<br />

auch frei von entsprechenden Substraten mit<br />

bloßer Dachhaut darstellen (aktive Entfernung statt bloß<br />

Ausbleiben des Wuchserfolges). Stellenweise weisen<br />

auch verwaiste Rankelemente an Fassaden auf ehemalige<br />

Begrünungsabsichten (respektive -Erfordernisse) hin.<br />

Auf eine detaillierte Prüfung einzelner Anwendungsfälle<br />

im Rahmen der VU wird verzichtet, da die Recherche zu<br />

den jeweiligen Einzelgrundstücken, deren Entstehung,<br />

relevanten Änderungen et cetera müßig erscheint. Nach<br />

fast dreißig Jahren Rechtskraft kann im Ergebnis jedoch<br />

festgehalten werden, dass die grünordnerischen Festsetzungen<br />

für das Untersuchungsgebiet nicht oder nur<br />

kaum sichtbar wirksam werden. Eine Festsetzung des<br />

B-Plans 14/3 fiel in der planerischen Bewertung dabei<br />

besonders auf: Der B-Plan zeigt entlang der nördlichen<br />

Grundstücksbereiche entlang der Paul-Brass-Straße<br />

einen 20 Meter breiten Streifen mit nicht überbaubarer,<br />

als Grünfläche zu gestaltende Grundstücksfläche. In der<br />

Realität ist dieser Streifen nur auf einem der fünf anliegenden<br />

Parzellen vorhanden. Als gestalterisches Prinzip<br />

ist der Grünstreifen im Ergebnis damit nicht erkennbar.<br />

Der verbliebene Grünanteil wirkt im Gegenteil eher zufällig.<br />

Planerisch wirkt die damalige Festsetzung auch<br />

heute noch gut nachvollziehbar und wäre zur gestalterischen<br />

Fassung dieser Randlage zu begrüßen und in der<br />

aktiven Umsetzung ortskonkret zu befördern.<br />

3.3.4 Eigentumsstruktur<br />

Die Grundstücke im Untersuchungsgebiet sind mit Ausnahme<br />

der Straßenparzellen alle in privatem Eigentum.<br />

Einige kleine Parzellen, die als Kleingärten entlang der<br />

Bahnlinie genutzt sind, und die bahnbegleitenden Wege<br />

befinden sich ebenfalls in städtischer Hand. Im funktionalen<br />

Verständnis des Weges östlich der Bahnlinie ist zu<br />

beachten, dass die Wegefunktion nicht vollständig durch<br />

die vorhandene Parzelle getragen wird, sondern in Höhe<br />

der Max-Planck-Straße 3 über die Privatparzelle und den<br />

dortigen Parkplatz fortgeführt wird. Die öffentliche Parzelle<br />

verläuft in einer Breite von etwas weniger als zwei<br />

Metern Breite an der Privatparzelle vorbei, führt im Bestand<br />

aber keinen Weg.<br />

Bebaute Grundstücke in städtischem Besitz sind das<br />

Haus der Integration und das Gelände der Städtischen<br />

Betriebe mit Wert- und Altstoffannahme. Für die Erweiterungsabsichten<br />

am Standort wurde ein freies Baugrundstück<br />

in der Max-Planck-Straße erworben.<br />

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