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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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4.9 Unwägbarkeiten und Ausblick<br />

Wie aus der Analyse ersichtlich wurde, befindet sich das<br />

Gebiet in den letzten rund dreißig Jahren in vielerlei Hinsicht<br />

in einem Zustand der Stagnation. Stellenweise ist<br />

eine zunehmende Abwärtstendenz erkennbar, in einigen<br />

Bereichen konnten aber auch bereits dem Gebiet dienliche<br />

Einrichtungen geschaffen und etabliert werden. Mit<br />

dem vorliegendem ISEK soll das Gebiet nun eine umfassende<br />

Aufwertung erfahren, auf bestehende Strukturen<br />

aufbauen und Verbesserung im Bereich der vorhandenen<br />

Defizite ermöglichen. Das abschließende Kapitel<br />

soll die Strategie des Konzepts auch mit einem Ausblick<br />

zur Gebietsentwicklung verknüpfen. Die vorhandenen<br />

Unwägbarkeiten werden in einer vorsichtigen Vorausschau<br />

in den Gesamtkontext bewertet.<br />

Wie aus der Zusammenschau aller Maßnahmenvorschläge<br />

ersichtlich wird, wurde mit vorliegendem ISEK<br />

ein Gesamtkonzept erarbeitet, dessen strategischer Ansatz<br />

auch im gesamten Gebiet und um die „Problemimmobilien“<br />

herum wirksam werden soll und nicht allein<br />

auf die dortige Reparatur ausgelegt ist. Mit den Ansätzen,<br />

die schwerpunktmäßig Verkehrsverhältnisse verbessern,<br />

Freiraumpotenziale heben und soziale Infrastrukturen<br />

weiterentwickeln sollen, wird ein großer Anteil<br />

der Maßnahmen nur mittelbar an den problematischen<br />

Wohnstandort adressiert. Vielen Maßnahmen wird eine<br />

Wirksamkeit auch im gesamtstädtischen Kontext beigemessen.<br />

Ausgehend von den Ergebnissen der Vorbereitenden<br />

Untersuchungen begründet sich dieser Ansatz im<br />

Ergreifen von Handlungsspielraum, der unter städtischer<br />

Regie zu einer Verbesserung und allgemeinen Gebietsaufwertung<br />

beitragen werden kann. Eine zügige und einheitliche<br />

Durchführbarkeit kann weitgehend als gegeben<br />

angesehen werden. Das Gelingen des Förderprogramms<br />

„Sozialer Zusammenhalt“ im Südosten von Dietzenbach<br />

ist damit nicht nur von dem Wohnstandort abhängig<br />

und im Sinne seiner Verstetigung wirksam, sondern wird<br />

auch davon unberührt einen Wert entfalten.<br />

Die private Wohnanlage, die in sich die Rechtfertigung<br />

dafür bildet, den Untersuchungsraum als Quartier anzusprechen,<br />

wird in dem Konzept dabei keinesfalls ausgeklammert.<br />

Alle Maßnahmen sind im Wirkzusammenhang<br />

auch auf eine Verbesserung der gesellschaftlichen<br />

Einbeziehung und die Abmilderung negativer Lebensverhältnisse<br />

ausgerichtet. Im Konzept wird das Handlungsfeld<br />

Wohn- und Lebensverhältnisse benannt, das<br />

insbesondere an den problematischen Wohnstandort<br />

adressiert wird. Hinterlegt sind in dem Handlungsfeld<br />

bislang Maßnahmen, die im Rahmen der Förderkulisse<br />

„Sozialer Zusammenhalt“ und innerhalb zugehöriger<br />

Regelungen des Baugesetzbuches als durchführbar erscheinen.<br />

Darüber hinaus ist es notwendig und wünschenswert,<br />

den Eigentümer in die langfristige Entwicklungsperspektive<br />

einzubeziehen und als Akteur für die Umsetzung von<br />

Maßnahmen zu gewinnen. In verschiedenerlei Kontext<br />

hat sich der Eigentümer bereits als kooperativ gezeigt.<br />

Im Sinne der Umsetzung sind dabei auch vor dem Hintergrund<br />

des kurzen Zeitraums der Konzepterarbeitung<br />

allerdings noch keine greifbaren oder konkreten Vereinbarungen<br />

getroffen worden. Es ist seitens der Stadt geplant,<br />

den eingeschlagenen kooperativen Prozess weiterzuführen.<br />

Dabei soll die Mitwirkungsbereitschaft nicht<br />

bloß als Absichtserklärung festgehalten werden. Für die<br />

anstehenden Schritte ist ein hohes Maß an Transparenz<br />

erforderlich, die gegebenenfalls auch im Rahmen der<br />

Auskunftspflicht einzufordern sein wird.<br />

Das Integrierte <strong>Entwicklungskonzept</strong> kann im aktuellen<br />

Bearbeitungsstadium nicht ausreichend Beurteilungsgrundlagen<br />

liefern, um passgenaue Maßnahmen im Verantwortungsbereich<br />

des Eigentümers zu beinhalten. In<br />

der Umsetzungsphase soll ein Gutachten zur Immobilie<br />

hier Problemstellungen vertiefend untersuchen und<br />

konkrete Handlungs- und Sanierungserfordernisse aufzeigen.<br />

In Abhängigkeit der Erkenntnislage und Entwicklung<br />

der Zusammenarbeit ist ein Strategiewechsel nicht<br />

auszuschließen. So ist es beispielsweise denkbar, dem<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach sukzessive<br />

ordnungsrechtliche Möglichkeiten anzuwenden. In der<br />

Kosten- und Finanzierungsübersicht sind weitere Beratungen<br />

hinterlegt, die flankierend zu den Abstimmungen<br />

mit dem Eigentümer auch die sanierungsrechtliche Ansprache<br />

und Bewertung des Sachverhalts sicherstellen<br />

soll. Sollte der Umsetzungsprozess neue Erkenntnisse<br />

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