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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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3.3 Radstellplätze dezentral<br />

Standort:<br />

Eigentümer:<br />

Träger der Maßnahme:<br />

Beteiligt:<br />

Nutzer der Maßnahme:<br />

Gesamtgebiet<br />

divers<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Kreisstadt Dietzenbach, Private<br />

Anwohnende, Besucherinnen und Besucher<br />

Ausgangssituation:<br />

Im gesamten Gebiet sind insgesamt fast keine Radstellplätze im öffentlichen oder halböffentlichen<br />

Raum zu erkennen, an denen Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können.<br />

Gleichzeitig wird der öffentliche Raum stellenweise als unsicher wahrgenommen. Für die<br />

Etablierung des Radverkehrs im Gebiet kann die Konstellation als Hemmnis verstanden werden.<br />

Zielsetzung:<br />

Lösungsansätze:<br />

• Förderung des Langsamverkehrs<br />

• Mobilitätsmix fördern<br />

• Adressbildung im halböffentlichen Raum, in Vorzonen und Eingangsbereichen<br />

Es sind dezentral im Gebiet an geeigneten Stellen Radstellplätze zu errichten. Dies kann auf<br />

öffentlichen Flächen oder auch unter Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer auf privaten Flächen<br />

geschehen.<br />

Vorgesehen ist eine Anreizförderung, bei der ein zahlenmäßig limitiertes Kontingent an Stellplätzen<br />

als bezuschusste Maßnahme und bei Eigenteil des Maßnahmenträgers gefördert<br />

werden. Die Modalitäten sind festzuschreiben. Dies kann als Bestandteil der Maßnahme 1.6<br />

Förderrichtlinie Anreizförderung für Private geschehen. Es ist denkbar, die anzuschaffenden<br />

Radständer mit einfachen adressbildenden Maßnahmen zu versehen und in den Gestaltungen<br />

einer gemeinsamen Leitidee zu unterstellen. So könnte ein gebiets- oder stadtbezogenes Logo<br />

oder ein Slogan die neu errichteten Radstellplätze zieren und gleichzeitig in einer einheitlichen<br />

Gesamtabmessung Präsentationsfläche für das jeweilige Unternehmen oder die jeweilige Adresse<br />

bereitgehalten werden.<br />

Es ist zu prüfen, ob auch die Ladeinfrastruktur für e-unterstützte Räder Gegenstand der Maßnahme<br />

sein soll.<br />

Das Radfahrkonzept der Stadt Dietzenbach befand sich zum Zeitpunkt der ISEK-Erstellung noch<br />

in Bearbeitung, ein Abgleich etwaiger hier formulierter Bedarfe konnte daher nicht erfolgen und<br />

ist entsprechend vorzunehmen.<br />

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