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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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2.2 Aufwertungsmaßnahmen im privaten Wohnumfeld<br />

Standort:<br />

Eigentümer:<br />

Träger der Maßnahme:<br />

Beteiligt:<br />

Nutzer der Maßnahme:<br />

Ausgangssituation:<br />

Zielsetzung:<br />

Lösungsansätze:<br />

alle Wohnanlagen mit halböffentlichem Freiraumanteil<br />

Private<br />

Privat<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Bewohnerinnen und Bewohner<br />

Die im Gebiet befindlichen Wohngebäude konzentrieren sich im Bereich der festgesetzten<br />

Mischgebiete. Es handelt sich um Bestände, die einem Einzeleigentümer zugeordnet werden<br />

können.<br />

Die negative Wahrnehmung der Wohnbestände resultiert auch aus dem Zustand des halböffentlichen<br />

Wohnumfeldes. Dies ist geprägt durch Stellplätze und Vorzonen, die insbesondere in<br />

der Nutzungsmischung mit den Versorgungs- und Gastronomieangeboten z. T. unaufgeräumt,<br />

schlecht gegliedert und als Wohnadresse nicht einladend wirken. Die Grundstücke sind durch<br />

die Anreicherung zu erfüllender Funktionen wie Feuerwehrzufahrten, Müllabstellplätze und<br />

Pkw-Stellplätze überladen. Dagegen fehlen Angebote wie sichere Radabstellanlagen, Spieloder<br />

Aufenthaltsbereiche. Auch Eingangsbereiche machen mit den zugehörigen Briefkästen<br />

und Klingelanlagen keinen einladenden Eindruck. Eine positive Adressbildung erfolgt nicht. Die<br />

Hauseingänge sind alle mit einem Podest versehen und nicht barrierefrei erschlossen. Obwohl<br />

das Wohnen die prägende und überwiegende Nutzung der Grundstücke darstellt, treten die<br />

Eingänge hinter den vorgelagerten Baukörpern zurück und müssen sich auch in der Adressbildung<br />

diesen völlig unterordnen.<br />

• Verbesserung der Aufenthaltsqualität<br />

• erhöhte Durchgrünung, Strukturierung der Grünflächen<br />

• Schaffung von Aneignungsräumen mit Spiel- oder anderen Nutzungsangeboten<br />

• Förderung einer positiven Adressbildung<br />

Unter Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers sollen Verbesserungen im Wohnumfeld herbeigeführt<br />

und unter vertraglicher Sicherung dauerhaft umgesetzt werden.<br />

Denkbare Ansätze, die alle fallbezogen mit dem Eigentümer festzulegen und mit dem Fördermittelgeber<br />

abzustimmen sind, könnten sein:<br />

• Fassadenbegrünung<br />

• Ersatz der Briefkästen/Haustüren<br />

• Einrichtung von Spielbereichen (insb. für Kleinkinder)<br />

• Schaffung von Treffpunkten und Aufenthaltsbereichen<br />

• Verbesserung von Wegebeziehungen, die in Anknüpfung an die bahnbegleitenden Wege<br />

im öffentlichen Interesse stehen und ggf. mittels Gehrechten baurechtlich zu sichern sein<br />

werden<br />

• Neuordnung der Müllsammelplätze<br />

• Schaffung von Radabstellplätzen<br />

Eine Verbundwirkung soll das Projekt in der flankierenden Maßnahme 2.4 durch die Option der<br />

Neuordnung des Einzelhandels am Standort oder im näheren Umfeld gewinnen.<br />

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