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Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

Als Grundlage und zentrales strategisches Instrument des Stadtentwicklungsprozesses vor Ort wurde ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet. Das ISEK verortet, bündelt und begründet die Ziele und Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt und weiterer relevanter Fachbereiche und Akteurinnen und Akteure im Fördergebiet und konkretisiert sie mit Zeit- und Maßnahmen-Kosten-Plänen. Das ISEK entstand unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure des Quartiers.

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3.6 Ausbau Gehweg zwischen Eisenbahn- und Grenzstraße<br />

Standort: Westlich der der Bahnstrecke, Parz. 55/48<br />

Eigentümer:<br />

Träger der Maßnahme:<br />

Beteiligt:<br />

Nutzer der Maßnahme:<br />

Ausgangssituation:<br />

Zielsetzung:<br />

Lösungsansätze:<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Kreisstadt Dietzenbach<br />

Kreisstadt Dietzenbach, Betreiber und Eigentümer Schienenstrecke, Private<br />

Anwohnende, Besucherinnen und Besucher sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im<br />

Quartier<br />

Der Weg östlich der Bahn ist in Fortsetzung der Grenzstraße sowie der Eisenbahnstraße die direkteste<br />

Anbindung für die Gebietsbewohner zum S-Bahn-Halt Dietzenbach Bahnhof. Der Weg<br />

ist nicht sicher und nicht barrierefrei nutzbar. Im Übergang des bestehenden Weges zum Straßenraum<br />

der Eisenbahnstraße liegt der die Fahrbahn begrenzende Bordstein rückseitig frei. Damit<br />

ist ein großer Höhenunterschied zu überwinden, so dass die Anbindung derzeit als mangelhaft<br />

verstanden werden kann. Die Wegestrecke ist derzeit als wassergebundene Decke herstellt,<br />

insgesamt erneuerungsbedürftig und von Pfützen geprägt. Seitlich des Weges ist eine Mauer<br />

des angrenzenden Grundstücks vorhanden. Die Zwischenbereiche sind von Aufwuchs geprägt,<br />

der wiederkehrende Pflegeeinsätze erfordert. Wie Trampelpfade belegen, wird der Bereich im<br />

Bestand gemieden und es wird über die Gleise gequert und abgekürzt, was als Sicherheitsrisiko<br />

bewertet wird. Der Weg verfügt über keine eigene Beleuchtung.<br />

• Förderung des Langsamverkehrs<br />

• Wegesicherheit<br />

• Mobilitätsmix fördern<br />

Der Weg ist instand zu setzen. Insbesondere der Übergang zur Eisenbahnstraße ist klar mangelhaft<br />

und muss zur Wahrung barrierefreier Höhenverhältnisse mit ausreichendem Anlauf erneuert<br />

werden. Eine dauerhafte Wegebaumaßnahme erscheint angemessen.<br />

Auch eine Wegebeleuchtung erscheint notwendig. Ob dies ggf. in Verbund mit der den Schienen<br />

zugewandten Leuchten durch ergänzende Strahler möglich ist, wäre abzustimmen.<br />

In Abstimmung mit dem privaten Eigentümer könnte ggf. auch die Gestaltung der Mauer durch<br />

Jugendliche z. B. im Rahmen des Verfügungsfonds ein Projekt zur optischen Aufwertung darstellen.<br />

Ebenso denkbar ist eine Direktbegrünung mittels selbstklimmender Pflanzen wie Efeu<br />

oder Wildem Wein. Entsprechende Vereinbarungen zur Pflege und Nutzbarkeit (Pflanzstandort<br />

vermutlich auf öffentlicher Parzelle, Mauer im privaten Eigentum) wären zu treffen.<br />

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