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Der Jüdische Ritualmord - Weltordnung.ch

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Na<strong>ch</strong>dem aber das Verfahren hatte eingestellt werden müssen, wurde die Untersu<strong>ch</strong>ung unter der Bezei<strong>ch</strong>nung<br />

"winters<strong>ch</strong>e Mordsa<strong>ch</strong>e" weitergefühxt. Da alle Spuren unabhängig voneinander völlig eindeutig auf das Haus des<br />

jüdis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>ä<strong>ch</strong>ters Adolf Lewy hinwiesen, so hätte si<strong>ch</strong> die geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Untersu<strong>ch</strong>ung bei aller S<strong>ch</strong>onung des<br />

Judentums s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> mit der Familie Lewy befassen müssen. Zur größten überras<strong>ch</strong>ung von Stadt und Land<br />

s<strong>ch</strong>lug der Untersu<strong>ch</strong>ungsri<strong>ch</strong>ter Dr. Zimmermann Wege ein, die dem Empfinden des Volkes direkt entgegenlief en.<br />

So wurden, um nur einige besonders bezei<strong>ch</strong>nende Kapitel dieses korrupten "Ermittlungs"-Verfahrens herauszustellen,<br />

mehrere Zeugen in rücksi<strong>ch</strong>tslosester Weise verhaftet, und zwar Zeugen, wel<strong>ch</strong>e die Familie Lewy stark belastende<br />

Tatsa<strong>ch</strong>en eidli<strong>ch</strong> bekundet hatten.<br />

a) <strong>Der</strong> Prozeß Speisiger.<br />

Dieses S<strong>ch</strong>icksal traf zuerst den jungen siebzehnjährigen Präparanden Speisiger. Na<strong>ch</strong>dem er insgesamt fünfmal -<br />

darunter dreimal eidli<strong>ch</strong> - vernommen worden war, wurde er unter skandalösen Begleitumständen wegen angebli<strong>ch</strong>en<br />

Meineides verhaftet. Die letzte Vernehmung vor dem Landri<strong>ch</strong>ter Zimmermann dauerte von morgens zehn Uhr bis<br />

abends zehn Uhr mit einer zweistündigen Pause, während wel<strong>ch</strong>er Speisiger im Geri<strong>ch</strong>tsgebäude eingesperrt wurde! Im<br />

Laufe dieses ganzen Tages erhielt er keinerlei Nahrung und wurde s<strong>ch</strong>ließE<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong>ts auf Anordnung Dr.<br />

Zimmermanns verhaftet! Am 6. Oktober - Speisiger hatte unterdessen ein volles Vierteljahr in Haft gesessen - wurde<br />

der Prozeß Speisiger vor der Strafkammer des Landgeri<strong>ch</strong>tes Konitz verhandelt; Speisiger wurde im Verlauf des<br />

Prozesses völlig rehabilitiert! <strong>Der</strong> als "Zeuge" vernommene Moritz Lewy wurde no<strong>ch</strong> im Geri<strong>ch</strong>tssaal wegen<br />

wissentli<strong>ch</strong>en Meineides verhaftet! - Immerhin war es geglückt, einen uns<strong>ch</strong>uldigen jungen Mens<strong>ch</strong>en, der bald ein<br />

öffentli<strong>ch</strong>es Amt übernehmen sollte, aufs s<strong>ch</strong>werste zu s<strong>ch</strong>ädigen. Außerdem wurde dieses Opfer finanziell in keiner<br />

Weise ents<strong>ch</strong>ädigt!<br />

b) <strong>Der</strong> Prozeß Masloff. Die außerordentli<strong>ch</strong> wi<strong>ch</strong>tigen Wahrnehmungen des Arbeiters Masloff hätten für si<strong>ch</strong> allein<br />

genommen genügt, die Lewys zu verhaften. Folgli<strong>ch</strong> mußte Masloff zum S<strong>ch</strong>weigen gebra<strong>ch</strong>t werden, denn<br />

Beste<strong>ch</strong>ungen hatten keinen Erfolg gehabt!<br />

Zimmermann versu<strong>ch</strong>te nun, den Belastungszeugen na<strong>ch</strong> der ihm eigen-en Methode in stundenlangen, immer<br />

wiederholten Verhören zu zermürben. Au<strong>ch</strong> hier wurde der Zeuge verhaftet, wiederum wegen Meineides! Um weitere<br />

Zeugen, die si<strong>ch</strong> freiwillig zur Verfügung gestellt hatten, einzus<strong>ch</strong>ü<strong>ch</strong>tern, ging man aufs Ganze. Die Mitglieder der<br />

Familie des Hauptbelastungszeugen wurden ebenfalls verhaftet! <strong>Der</strong> Erste Staatsanwalt Settegast erhob die Anklage<br />

wegen Meineides gegen:<br />

1. den Arbeiter Masloff, 2. die Frau Masloff, 3. die S<strong>ch</strong>wester der Frau Masloff und 4. die S<strong>ch</strong>wiegermutter des<br />

Masloff.<br />

Die S<strong>ch</strong>wurgeri<strong>ch</strong>tsverhandlung gegen diese vier ni<strong>ch</strong>tjüdisehen Angeklagten spielte si<strong>ch</strong> vom 26. Oktober bis 9.<br />

November 1900 vor dem Konitzer S<strong>ch</strong>wurgeri<strong>ch</strong>t ab. Von seiten der Verteidigung wurde der Versu<strong>ch</strong> gema<strong>ch</strong>t, einen<br />

Teil der für die jüdis<strong>ch</strong>e Täters<strong>ch</strong>aft bei der Ermordung des Winter spre<strong>ch</strong>enden Beweismaterials vorzubringen, und<br />

zwar mit überras<strong>ch</strong>endern Erfolg; denn sowohl die Ges<strong>ch</strong>worenen als au<strong>ch</strong> die Zuhörer gewannen die Überzeugung,<br />

daß der Mord nur von Juden zu rituellen Zwecken, und zwar nur in dem Keller des S<strong>ch</strong>ä<strong>ch</strong>ters Lewy verübt sein<br />

konnte!<br />

Die Lokaltermine, einer am Tage und einer bei Na<strong>ch</strong>t, ergaben, daß die von Masloff bekundeten Wahrnehmungen sehr<br />

wohl mögli<strong>ch</strong> waren - der von den Ges<strong>ch</strong>worenen abgegebene Spru<strong>ch</strong> wurde von den Vertretern der Judenpresse<br />

umgefäls<strong>ch</strong>t und verdunkelt, so daß die Verteidiger der Familie Masloff si<strong>ch</strong> gezwungen sahen, in einer Einsendung<br />

an das "Konitzer Tageblatt" die von den Ges<strong>ch</strong>worenen fürwahr era<strong>ch</strong>teten Bekundungen der Masloffs<strong>ch</strong>en Eheleute<br />

zur Kenntnis der Allgemeinheit zu bringen 8).<br />

Na<strong>ch</strong> dem Ausgang au<strong>ch</strong> dieser S<strong>ch</strong>wurgeri<strong>ch</strong>tsverhandlung - die Frauen wurden sofort, Masloff selbst später entlassen<br />

- konnte es keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn die Behörden mit demselben Eifer, den sie gegen Belastungszeugen<br />

anwandten, die wirkli<strong>ch</strong>en Mörder und ihre Helfer verfolgt hätten, diese umgehend zur Aburteilung hätten kommen<br />

müssen. So aber hatten diese Ma<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>aften errei<strong>ch</strong>t, daß unter ni<strong>ch</strong>tjüdis<strong>ch</strong>en Zeugen eine wahre Panik ausbra<strong>ch</strong> -<br />

mußte do<strong>ch</strong> jeder befür<strong>ch</strong>ten, daß ihm na<strong>ch</strong> den bisherigen Vorgängen zumindest ein Meineidsverfahren angehangen<br />

werden würde - wenn ni<strong>ch</strong>t no<strong>ch</strong> S<strong>ch</strong>limmeres, wie im Falle Hoffmann!<br />

Als wahrer Popanz trat der Untersu<strong>ch</strong>ungsri<strong>ch</strong>ter Zimmermann auf: in stundenlangen Sitzungen wurden die Zeugen,<br />

die er einmal in der S<strong>ch</strong>ere hatte, vernommen, bis sie si<strong>ch</strong> völlig zermürbt und einges<strong>ch</strong>ü<strong>ch</strong>tert in vermeintli<strong>ch</strong>e<br />

Widersprü<strong>ch</strong>e verwickelt hatten und Zu<strong>ch</strong>thaus bevorstand!<br />

Neben dem zuständigen Ersten Staatsanwalt Settegast trat der Oberstaatsanwalt Lauts<strong>ch</strong> des westpreußis<strong>ch</strong>en<br />

Oberlandesbezirkes Marienwerder als Vertreter der Anklagebehörde auf. Au<strong>ch</strong> für ihn galt der Satz: Ni<strong>ch</strong>tiuden sind<br />

verdä<strong>ch</strong>tige, Juden hingegen glaubhafte und ehrenwerte Zeugenl Im Prozeß Masloff leistete er si<strong>ch</strong> an ents<strong>ch</strong>eidender

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