Der Jüdische Ritualmord - Weltordnung.ch
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um, falls ein Christ hätte Widerspru<strong>ch</strong> erheben wollen, ihn sofort mit ihren S<strong>ch</strong>wertern zu töten" (vgl. Chronik von<br />
Kolm,ar. H. Pabst, Berlin, 1867, S. 158). - Später versu<strong>ch</strong>te Rudolf von Habsburg "eine Steuer auf die Juden, konnte<br />
aber ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong>dringen..." (Das., S. 163). <strong>Der</strong> Jude Caro bemerkt in seiner "Sozial- und Wirts<strong>ch</strong>aftsges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te der<br />
Juden" (II, S. 196) zynis<strong>ch</strong>: "...s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> ist der König einges<strong>ch</strong>ritten. Völlige Beruhigung der aufgeregten Menge trat<br />
allerdings wohl ni<strong>ch</strong>t ein, es sind für 1287 und die nä<strong>ch</strong>sten Jahre Namen von Märtyrern aus einer ni<strong>ch</strong>t ganz<br />
unbeträ<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Anzahl Gemeinden überliefert..."<br />
1288, am 24. April, wurden unter der Regierung Philipps IV. von Frankrei<strong>ch</strong> 13 Juden zu Troyes in der Champagne<br />
na<strong>ch</strong> einem Ritualverbre<strong>ch</strong>en dem S<strong>ch</strong>eiterhaufen überliefert (Caro II, 80).<br />
1292 wurde in Kolmar ein neunjähriger Junge von Juden gemordet (Annal. Colmarienses, II, 30); in demselben Jahre<br />
<strong>Ritualmord</strong> in Konstanz, 1293 in Krems, 1294 in Bern, 1302 in Ren<strong>ch</strong>en (Baden).... "Es ist ein endloses Morden"<br />
(Desp., p. 70, sowie Annales Colmarienses).<br />
1303, zu Ostern, fangen Juden von Weißensee in Thüringen den S<strong>ch</strong>üler Conrad ab und lassen ihn eines grausamen<br />
Todes sterben, indem sie ihm die Muskeln zers<strong>ch</strong>nitten und die Venen öffneten, um ihm das Blut auszupressen. Den<br />
ges<strong>ch</strong>ändeten Lei<strong>ch</strong>nam hängen sie zum Hohn in einem Weinberg auf. Soldaten unter Führung Friedri<strong>ch</strong>s, des Sohnes<br />
vom Landgrafen Albert von Thüringen, heben das Mordgesindel aus und befördern es kurzerhand zum Tode (Tentzel,<br />
"Monatli<strong>ch</strong>e Unterredungen", Juli 1693, S. 556).<br />
Eine böhmis<strong>ch</strong>e Chronik meldet aus demselben Jahre (vgl. Dr. E. Bis<strong>ch</strong>off in Juden und Christenbluf', Berlin, Dewald):<br />
"Na<strong>ch</strong>dem Ottos Gesandte von Prag weggezogen waren, bes<strong>ch</strong>lossen die Juden ein s<strong>ch</strong>eußli<strong>ch</strong>es Verbre<strong>ch</strong>en am<br />
heiligen Osterfeste gegen einen Christenmens<strong>ch</strong>en; sie s<strong>ch</strong>leppten denselben an einen verborgenen Ort, hängten ihn<br />
nackt an einem Baum auf, und während sie herumstanden, spieen die einen ihn an, andere gaben ihm Fausts<strong>ch</strong>läge,<br />
andere Rutenstrei<strong>ch</strong>e, andere endli<strong>ch</strong> stellten mit ihm alles an, was einst Christus von jenem greuli<strong>ch</strong>en und verru<strong>ch</strong>ten<br />
Volk erlitt."<br />
Zwei Jahre später, 1305, nageln wiederum Prager Juden zu Ostern einen Jungen, der dur<strong>ch</strong> Armut gezwungen ihnen<br />
dienen mußte, nackt auf ein Kreuz und peits<strong>ch</strong>ten ihn solange aus, bis er verblutete. Das erregte Volk wartete ni<strong>ch</strong>t erst<br />
die Rückkehr des Königs Wenzel II. ab, sondern stürzte si<strong>ch</strong> auf das Judenviertel und "wendete ein Radikalkurmittel<br />
an, indem es sämtli<strong>ch</strong>e Juden Prags tots<strong>ch</strong>lug" (G. v. Ónody, S. 81, sowie Tentzel, "Monatl. Unterr.", 1693, S. 556).<br />
1306, also no<strong>ch</strong> unter Philipp IV., waren sämtli<strong>ch</strong>e Juden Frankrei<strong>ch</strong>s ausgetrieben worden - für "ewige Zeiten". Aber<br />
s<strong>ch</strong>on 1315 verkündete eine königli<strong>ch</strong>e Ordonnanz Ludwigs X. vom 28. Juli ihre Rückberufung: bald darauf mußte der<br />
Bailli (Amtmann) vonTours gegen jüdis<strong>ch</strong>e Ritualmörder von Chinon den Prozeß anstrengen, zwei der Mörder wurden<br />
gehangen (Caro II, S. 104) ; 13 2 1 mordeten die Juden zu Annecy einen jungen Geistli<strong>ch</strong>en zu rituellen Zwecken und<br />
wurden infolgedessen dur<strong>ch</strong> ein Dekret Philipps V. aus der Stadt vertrieben (Denis de Saint-Martin, Gallia <strong>ch</strong>rist. II,<br />
723), ein Jahr später wiederum aus ganz Frankrei<strong>ch</strong> und wiederum "auf ewig....", "Allein die Juden sind wie die<br />
Fliegen, verjagt man sie, so sind sie do<strong>ch</strong> bald wieder da..." stellte s<strong>ch</strong>on der ehrsame, dur<strong>ch</strong>aus ni<strong>ch</strong>t prinzipiell<br />
judenfeindli<strong>ch</strong>e Frankfurter Gymnasialkonrektor S<strong>ch</strong>udt in seinen <strong>Jüdis<strong>ch</strong>e</strong>n Merkwürdigkeiten" (I, S. 115) als ihre<br />
Rasseeigentümli<strong>ch</strong>keit resigniert fest!<br />
In der Grafs<strong>ch</strong>aft Savoyen vers<strong>ch</strong>wanden 1329 wiederum zur Osterzeit mehrere Kinder, so zu Genf, Rumilly, Annecy<br />
und anderwärts. Ein Christ, Jaquet aus Aiguebelle, gestand, er habe die Kinder dur<strong>ch</strong> Vermittlung des Juden Acelin<br />
aus Tresselve an andere Juden verkauft. Acelin seinerseits gestand, er habe die Kinder an Glaubensgenossen<br />
weiterverhandelt. Diese hätten die Kinder getötet und aus ihren Hirnen und Eingeweiden eine Salbe oder Speise aharace<br />
(d. i. <strong>ch</strong>aroseth, eine Tunke, in die am ersten Passahabend die bitteren Kräuter getau<strong>ch</strong>t werden) bereitet und allen Juden<br />
davon gegeben (H. L. Strack: "Das Blut im Glauben und Aberglauben der Mens<strong>ch</strong>heit", Mün<strong>ch</strong>en 1900, S. 144).<br />
1331 warfen Juden aus überl.ingen (Baden) den Sohn eines Bürgers namens Frey in einen Brunnen. Die später am<br />
Lei<strong>ch</strong>nam festgestellten zahllosen Eins<strong>ch</strong>nitte ließen auf vorhergegangene Entziehung des Blutes s<strong>ch</strong>ließen. Die Ri<strong>ch</strong>ter<br />
des Ortes vollstreckten, ohne erst die Zustimmung des als judenfreundli<strong>ch</strong> bekannten Kaisers abzuwarten, an den<br />
Urhebern des Verbre<strong>ch</strong>ens das Todesurteil (Chronik des Joh. Vitoduran).<br />
Na<strong>ch</strong> derselben Chronik des Vitoduran (vom Jahre 1215-1348 rei<strong>ch</strong>end, urs<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> im Kloster St. Gallen in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz aufbewahrt und von Sigismund Hosmann in seinem "Judenherz" zitiert) wurde 1346 in Mün<strong>ch</strong>en ein kleines<br />
Kind von Juden gemordet und außerhalb der Stadt niedergelegt. Die Lei<strong>ch</strong>e wies mehr als 60 Sti<strong>ch</strong>e auf! Kaiser<br />
Ludwigly. (1314-1347) fertigte die Eltern des Kindes s<strong>ch</strong>roff ab und verbot selbst die Wallfahrt der Bevölkerung na<strong>ch</strong><br />
dem Fundort der Lei<strong>ch</strong>e "dur<strong>ch</strong> der Juden Geld verdorben und geblendet.... Es fehlete denno<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t an Leuten, die si<strong>ch</strong><br />
der Juden annahmen, dur<strong>ch</strong> ihre güldenen Pfeile bestürmet...." (Hosmann, S. 109).