Der Jüdische Ritualmord - Weltordnung.ch
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Die anderen Juden aber s<strong>ch</strong>wiegen hartnäckig oder s<strong>ch</strong>rieen und drohten (!) derart, daß die Kommission,die Verhöre<br />
unterbre<strong>ch</strong>en mußte. Auf höheren Wink hin verliefen die Verfahren im Sande! (Ljutostanski, S. 20.)<br />
1823. Am 24. April (!) wurde zu Welish, im russis<strong>ch</strong>en Gouvernement Witebsk, der dreieinhalbjährige Sohn des<br />
Invaliden Jemelian lwanow von Juden gestohlen, unter Abzapfung des Blutes zu Tode gemartert und in ein<br />
Taunengebüs<strong>ch</strong> ges<strong>ch</strong>leppt, wo die blutleere Lei<strong>ch</strong>e am 4. Mai aufgefunden wurde. Die dur<strong>ch</strong> einen Stabsarzt in<br />
Gegenwart einer Kommission vorgenommene Obduktion hatte u. a. ergeben, daß an vielen Teilen des Körpers die<br />
Haut infolge starken und anhaltenden Reibens mit einem bürstenähnli<strong>ch</strong>en Gegenstand auf gesühunden und wie<br />
entzündet war, daß am Körper zahlrei<strong>ch</strong>e, wie von einem stumpfen Nagel herrührende Wunden si<strong>ch</strong> vorfanden und daß<br />
Strangulationsmerkmale erkennen ließen, daß das Opfer gewürgt wurde. Die Beine waren unterhalb der Knie<br />
zusammenges<strong>ch</strong>nürt worden. Die Eingeweide des Kindes waren völlig leer und ohne Fäulnis. <strong>Der</strong> Obduzent s<strong>ch</strong>loß aus<br />
diesen Umständen, daß<br />
1. der Knabe absi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> gequält wurde, daß er<br />
2. na<strong>ch</strong> den entleerten Eingeweiden zu s<strong>ch</strong>ließen, mehrere Tage lang ohne Nahrung gelassen wurde, daß<br />
3. der Mund stark zuges<strong>ch</strong>nürt wurde, um das Opfer am S<strong>ch</strong>reien zu verhindern, daß<br />
4. der Körper des Kindes mit einer Bürste gerieben wurde, um das Blut in. starke Wallungen zu bringen, daß<br />
5. die Beine abges<strong>ch</strong>nürt wurden, um das Blut na<strong>ch</strong> den oberen Teilen zu lenken, daß<br />
6. das Opfer dann an zahlrei<strong>ch</strong>en Stellen angesto<strong>ch</strong>en oder au<strong>ch</strong> angebohrt wurde, um das unmittelbar unter der Haut<br />
befindli<strong>ch</strong>e Blut abzuzapfen, und daß<br />
7. dieser Frevel an dein entkleideten Kinde zu Lebzeiten verübt wurde. - An den Sa<strong>ch</strong>en des Kindes fanden si<strong>ch</strong><br />
keinerlei Blutspuren.<br />
Trotz vieler, die Juden stark belastender Zeugenaussagen, wurde der Prozeß plötzli<strong>ch</strong> niederges<strong>ch</strong>lagen und zahlrei<strong>ch</strong>e<br />
angeklagte Juden wurden "freigespro<strong>ch</strong>en" (Pawlikowski). Na<strong>ch</strong> Ljutostauskij, der den Prozeß gegen das<br />
weitverzweigte und bestorganisierte jüdis<strong>ch</strong>e Mordgesindel ausführli<strong>ch</strong> und aufs genaueste behandelt, wurden drei<br />
ni<strong>ch</strong>t-jüdis<strong>ch</strong>e Hauptbelastungszeugen auf Bes<strong>ch</strong>luß des russis<strong>ch</strong>en Rei<strong>ch</strong>srates vom 18. Januar 1835, also na<strong>ch</strong> zwölf<br />
(!) Jahren, na<strong>ch</strong> Sibirien verbannt! Das Judentum hatte alle Veranlassung, gerade diese Zeugen für immer uns<strong>ch</strong>ädli<strong>ch</strong><br />
zu ma<strong>ch</strong>en, denn sie hatten u.a. übereinstimmend ausgeführt, daß das Blut des Kindes auf Flas<strong>ch</strong>en gefüllt und an<br />
andere jüdis<strong>ch</strong>e Gemeinden weitervers<strong>ch</strong>ickt worden war. Au<strong>ch</strong> sei mit diesem Blut getränkte Leinwand verteilt<br />
worden, während das restli<strong>ch</strong>e Blut eingetrocknet wurde. Diese äußerst wi<strong>ch</strong>tigen Aussagen beweisen völlig<br />
unabhängig die Ri<strong>ch</strong>tigkeit der Enthüllungen des ehemaligen Rabbiners Noe Weinjung (Neophit), auf die in anderem<br />
Zusammenhang zurückzukommen sein wird, in glänzender Weise!<br />
Während der Prozeßverhandlungen waren aber no<strong>ch</strong> fünf (!) andere, völlig ähnli<strong>ch</strong>e Blutmorde ans Tagesli<strong>ch</strong>t<br />
gekommen, die, außer dem glei<strong>ch</strong>en Zwecke der Blutgewinnung no<strong>ch</strong> da rin übereinstimmten, daß sie sämtli<strong>ch</strong>,<br />
obwohl die Mörder genau bezei<strong>ch</strong>net werden konnten, ungesühnt blieben. Hatte do<strong>ch</strong> am 28. Februar 1817 die<br />
kaiserli<strong>ch</strong> russis<strong>ch</strong>e Regierung den Befehl erlassen, daß Juden keinesfalls der Blutmorde zu bes<strong>ch</strong>uldigen seien! Die<br />
Akten wurden einf a<strong>ch</strong> unkenntli<strong>ch</strong> gema<strong>ch</strong>t bzw. unters<strong>ch</strong>lagen, pfli<strong>ch</strong>tbewußte, ni<strong>ch</strong>t willfährige Beamte entlassen<br />
oder deportiert....<br />
1824. In Beirut wurde der Dolmets<strong>ch</strong>er Fat<strong>ch</strong>allah-Sayegh von seinen jüdis<strong>ch</strong>en Hauswirten getötet. Die<br />
Untersu<strong>ch</strong>ung ergab rituellen Mord (Henri Desportes: le myst. da sang," p. 89).<br />
1826. Bei Wars<strong>ch</strong>au wurde an der Landstraße ein ermordeter fünfjähriger Knabe, dessen Körper über ioo Wunden als<br />
Zei<strong>ch</strong>en der Blutentziehung aufwies, gefunden, wodur<strong>ch</strong> ganz Wars<strong>ch</strong>au in Aufruhr geriet. Die Juden Su<strong>ch</strong>ten, ohne<br />
no<strong>ch</strong> angeklagt worden zu sein, überall ihre Uns<strong>ch</strong>uld zu beweisen. Die den Geri<strong>ch</strong>ten erstattete Anzeige wurde samt<br />
dem ärztli<strong>ch</strong>en Zeugnis bald ad acta gelegt (Pawlikowski, wie oben, S. 282).<br />
1827. Zu Wilna wurde der zersto<strong>ch</strong>ene Lei<strong>ch</strong>nam des Bauernkindes Ossyp Petrowicz gefunden, wel<strong>ch</strong>es vorher, na<strong>ch</strong><br />
den Aussagen des se<strong>ch</strong>zehnjährigen Hirten Zukowski, auf freiem Felde von den Juden geraubt worden war (Amtl.<br />
Mitteilung des Gouvernements zu Wilna; vgl. Pawlikowski, S. 282). Zwei Juden, die belastende Aussagen abgegeben<br />
hatten, wurden bald darauf tot aufgefunden: der eine war ers<strong>ch</strong>lagen, der andere vergiftet worden.... (Ljutostanskij, S.<br />
20).<br />
1827. In Wars<strong>ch</strong>au rauben jüdis<strong>ch</strong>e Häs<strong>ch</strong>er ein ni<strong>ch</strong>tjüdis<strong>ch</strong>es Kindkurz vor dem jüdis<strong>ch</strong>en Ostern (Chiarini,<br />
"Theoria del Giudaismo", Bd. 1, p. 355).