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Der Jüdische Ritualmord - Weltordnung.ch

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hervor". Über die Mitglieder des ungaris<strong>ch</strong>en Landessanitätsrates ergoß die Judenpresse aber eine wahre Sintflut von<br />

Verdä<strong>ch</strong>tigungen und Verwüns<strong>ch</strong>ungen!<br />

Ni<strong>ch</strong>tsdestoweniger wurden na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luß dieser Untersu<strong>ch</strong>ungen die Akten der Oberstaatsanwalts<strong>ch</strong>aft zuces<strong>ch</strong>ickt;<br />

der Oberstaatsanwalt Szeyffert, dem gewiß keine antisemitis<strong>ch</strong>en Neigungen unterstellt werden konnten, übernahm die<br />

Ausstellung der Anklages<strong>ch</strong>rif t und übermittelte sie dem Geri<strong>ch</strong>tshof zu Nyiregyháza.<br />

Die S<strong>ch</strong>lußverhandlung in Nyiregyháza.<br />

Am 19. Juni 1883 begann die große S<strong>ch</strong>lußverhandlun-, na<strong>ch</strong>dem sie mehrfa<strong>ch</strong> vertagt worden war. Die Untersu<strong>ch</strong>ung<br />

hatte über vierzehn Monate gedauert. Angeklagt waren fünfzehn Juden, und zwar<br />

a) wegen vorsätzli<strong>ch</strong>en Mordes die S<strong>ch</strong>ä<strong>ch</strong>ter Salomon S<strong>ch</strong>warz und Leopold Braun, der Lehrer (Kantor) Abraham<br />

Buxbaum und der Vagabund Hermann Wollner, "Bettler ohne bestimmten Wohnort, bereits vorbestraft",<br />

b) wegen Teilnahme am Mord: der Tempeldiener Joseph S<strong>ch</strong>arf, der Grundstücksbesitzer in Tisza-Eszlár Adolph<br />

Junger, der Arbeiter Abraham Braun, der Kaufmann Samuel Lustig, der Pä<strong>ch</strong>ter Lazar Weißstein und der Bes<strong>ch</strong>neider<br />

Emanuel Taub,<br />

c) wegen des Vergehens der Vors<strong>ch</strong>ubleistung, "weil sie bestrebt waren, die Untersu<strong>ch</strong>ung gegen die obigen<br />

Angeklagten dur<strong>ch</strong> Hilfeleistung zu vereiteln”, die fünf am Lei<strong>ch</strong>ens<strong>ch</strong>muggel beteiligt gewesenen Juden: die Flößer<br />

Amsel Vogel und David Hersko, ferner Jankel Smilovics, Martin Groß und Ignaz Klein.<br />

Ihnen standen ni<strong>ch</strong>t weniger als fünf, größtenteils jüdis<strong>ch</strong>-freimaureris<strong>ch</strong>e "prominente" Verteidiger zur Verfügung;<br />

zwei Verteidiger waren Mitglieder des ungaris<strong>ch</strong>en Rei<strong>ch</strong>stages, die aus dem Grunde mit zur "Verteidigung" bestimmt<br />

worden waren, weil sie infolge ihrer Mandate in Verbindung zur "großen Politik" standen!<br />

"Es handelt si<strong>ch</strong> um eine Angelegenheit, die bis zu einem gewissen Grade folgens<strong>ch</strong>wer für ein paar Millionen<br />

Mens<strong>ch</strong>en werden konnte; unter diesen Umständen kann man behaupten, daß die Zahl von fünf Verteidigern ni<strong>ch</strong>ts<br />

weniger als eine zu große war." 37) - Zunä<strong>ch</strong>st wurden 80 000 fl. zur Bestreitung der "kleineren Auslagen der<br />

Verteidiger- flüssig gema<strong>ch</strong>t 38). Beim Juden Guttmann, dem Obmann der Israelitis<strong>ch</strong>en Allianz (AIU.) in Wien, war<br />

ein eigener Telegraphenapparat aufgestellt worden. Zwis<strong>ch</strong>en Nyiregyháza und den Wiener Juden war somit eine<br />

eigene Telegraphenverbindung hergestellt, so daß die Juden von jedem Wort, das gespro<strong>ch</strong>en wurde, direkt und aufs<br />

s<strong>ch</strong>nellste verständigt wurden, ohne daß die Außenwelt, ni<strong>ch</strong>t einmal die Behörden, etwas erfahren konnten. - "Soll es<br />

einmal ein Christ verlangen! I<strong>ch</strong> frage Sie, meine Herren Minister, ob Sie ihm dies gewähren würden! I<strong>ch</strong> glaube<br />

ni<strong>ch</strong>t..." (<strong>Der</strong> Abgeordnete S<strong>ch</strong>neider im österrei<strong>ch</strong>is<strong>ch</strong>en Rei<strong>ch</strong>srat am io. November 1899.)<br />

Die Vernehmung von 138 Zeugen stand in Aussi<strong>ch</strong>t. Präsident des Geri<strong>ch</strong>tshofes war Franz von Kornis, als<br />

Staatsanwalt fungierte der mehrfa<strong>ch</strong> erwähnte Eduard von Szeyffert. Er hat ganz bestimmte Instruktionen na<strong>ch</strong><br />

Nyiregyháza mitbekommen. Über diesen Mann war die Judenpresse des Lobes voll; au<strong>ch</strong> Paul Nathan stellt ihm ein<br />

re<strong>ch</strong>t gutes Zeugnis aus - was s<strong>ch</strong>on alles sagt! Er s<strong>ch</strong>reibt: "Diese s<strong>ch</strong>wierige Aufgabe löste Eduard von Szeyffert mit<br />

vollendetem Takt und erntete dafür die uneinges<strong>ch</strong>ränkte Anerkennung der gebildeten (lies jüdis<strong>ch</strong>en!) Welt, und<br />

was dasselbe sagen will, den tödli<strong>ch</strong>en Haß, der Antisemiten..." 39) Um so zynis<strong>ch</strong>er, ohne eine Spur von Mitleid, wird<br />

dur<strong>ch</strong> diesen Juden die Mutter des Opfers dargestellt: "Die alte Solymosi war eine ho<strong>ch</strong>aufges<strong>ch</strong>ossene, magere,<br />

kno<strong>ch</strong>ige Frau von eckigen Körperformen. Während der öffentli<strong>ch</strong>en Verhandlungen ers<strong>ch</strong>ien sie im Sitzungssaal<br />

dunkel gekleidet, und au<strong>ch</strong> das gelbe pergamentene, ausdruckslose Gesi<strong>ch</strong>t rahmte ein s<strong>ch</strong>warzes Kopftu<strong>ch</strong> ein. Es<br />

hatte etwas seltsam Trauriges, diese mumienhaften Züge zu betra<strong>ch</strong>ten. Keine Piegung war an diesem Gesi<strong>ch</strong>t zu<br />

bemerken, und das einzige, was zu leben s<strong>ch</strong>ien, waren ein Paar kleine blaue Augen, die glei<strong>ch</strong>zeitig so stupid und so<br />

abergläubis<strong>ch</strong> gläubig in die Weit blickten. Kein Zweifel: der Grundzug des Charakters dieser bedauernswerten Frau<br />

war eine Mis<strong>ch</strong>ung von hartherziger uners<strong>ch</strong>ütterli<strong>ch</strong>er Gläubigkeit an Gott und den Aberglauben. Es mußte lei<strong>ch</strong>t<br />

sein, in ihr die Vorstellung zu erwecken, daß sie ein Werkzeug Gottes sei. Wenigstens glaubte sie si<strong>ch</strong> in ganz<br />

besonderen Beziehungen zum Hö<strong>ch</strong>sten. Von Gott kommen ihr die Ideen über das Ende ihrer To<strong>ch</strong>ter..." 40) - Das<br />

konnte ein Jude im Jahre 1892 im wilhelminis<strong>ch</strong>en Deuts<strong>ch</strong>land des Gottes-Gnadentums s<strong>ch</strong>reiben!<br />

Die Anklage stützte si<strong>ch</strong> im wesentli<strong>ch</strong>en auf die protokollaris<strong>ch</strong>en Aussagen des se<strong>ch</strong>zehnjährigen Sohnes Moritz des<br />

Tempeldieners Joseph S<strong>ch</strong>arf vom 21./22. Mai 1882. Au<strong>ch</strong> in der öffentli<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>tsverhandlung wiederholte Moritz<br />

S<strong>ch</strong>arf seine vor dein Untersu<strong>ch</strong>ungsri<strong>ch</strong>ter bereits abgegebenen Wahrnehmungen fest und si<strong>ch</strong>er. Bereits am ersten<br />

Verhandlungstagkain es zu heftigen Auftritten: "Als Moritz S<strong>ch</strong>arf die Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te des Mordes erzählt hatte, da begann<br />

der angeklagte Vater gegen den Knaben fast zu rasen; es waren fur<strong>ch</strong>tbare Szenen, als die zum Teil greisen Männer<br />

dem Jungen gegenüber standen, den sie als den einzigen Urheber all ihren Unglückes ansahen." 41) - <strong>Der</strong> alte S<strong>ch</strong>arf<br />

versu<strong>ch</strong>te plötzli<strong>ch</strong>, si<strong>ch</strong> auf den Sohn zu stürzen, wurde aber von dem Gefängniswärter wieder in die Anklagebank<br />

zurückgedrängt. Jeder der Angeklagten wurde aufgefordert, zu den Aussagen des Zeugen Stellung zu nehmen. <strong>Der</strong>

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