Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Der Käufer wird das Modernisierungs- und Aufwertungsprojekt<br />
zudem unter Einbezug lokaler Experten<br />
umfassend beaufsichtigen, um soweit möglich sicherzustellen,<br />
dass der Verkäufer seine Verpflichtungen<br />
fristgerecht und vollständig erfüllen wird.<br />
Das Fondsobjekt ist flexibel nutzbar konzipiert und<br />
daher drittverwendungsfähig. Details hierzu sind in<br />
Tz. 5 dargestellt.<br />
1.6 Mieter / Mietvertrag über das Fondsobjekt<br />
100 Prozent der vermietbaren Gesamtflächen, also<br />
rd. 19.027 m², sowie alle im Fondsobjekt befindlichen<br />
64 Parkplätze sind langfristig für zehn Jahre mit einer<br />
Restlaufzeit des Mietvertrags bis zum 15.06.2021 an<br />
die australische Regierung (Commonwealth of Australia),<br />
vertreten durch das Verteidigungsministerium<br />
(Department of Defence), vermietet („Mieter“).<br />
Der Mieter, das Commonwealth of Australia, verfügt<br />
über eine ausgezeichnete Bonität, was an den aktuellen<br />
Bonitätsnoten („Ratings“) namhafter Ratingagenturen<br />
abgelesen werden kann (u. a. AAA für langfristige<br />
Verbindlichkeiten und damit das bestmögliche<br />
Rating bei Standard & Poor’s).<br />
Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen sog.<br />
„Net-Lease“, d. h. einen Mietvertrag, bei dem der Mieter<br />
neben der vereinbarten Miete seine verbrauchsabhängigen<br />
Mietnebenkosten (z. B. für Elektrizität,<br />
Wasser, Abwasser) sowie sämtliche sonstige Betriebs-<br />
und Bewirtschaftungskosten des Fondsobjekts (z. B.<br />
Grundsteuer sowie sonstige Steuern und Abgaben,<br />
Objektversicherung, bestimmte Reparatur- und<br />
Instandhaltungskosten sowie Hausverwalterkosten)<br />
an den Vermieter bezahlt, sofern er nicht bereits<br />
direkt diese Kosten abdeckt. Dem Vermieter obliegen<br />
insofern lediglich strukturelle Instandhaltungskosten<br />
für das Fondsobjekt (vergleichbar den Instandhaltungskosten<br />
für „Dach und Fach“ und damit auch<br />
strukturelle Investitionen und Reparaturen für das<br />
Fondsobjekt).<br />
Die nach Mietvertrag vereinbarte Miete ist gemäß<br />
dem involvierten Gutachter marktkonform und wird<br />
auf der Grundlage mietvertraglicher Regelungen<br />
jährlich um 4 Prozent fest nach oben angepasst<br />
(Wertsicherung).<br />
12<br />
Die gute Bonität des staatlichen Mieters und die<br />
festen jährlichen Mietsteigerungen während der<br />
gesamten langfristigen Mietvertragslaufzeit in Verbindung<br />
mit den mietvertraglichen Regelungen zur<br />
Kostenumlage von Betriebs- und Bewirtschaftungskosten<br />
auf den Mieter bilden aus heutiger Sicht eine<br />
nachhaltige und belastbare Prognosegrundlage für<br />
die Nettoeinnahmen aus der Vermietung des Fondsobjekts.<br />
Weitere Details sind in Tz. 7 (betreffend die<br />
Annahmen im Rahmen der Prognoserechnung), in<br />
Tz. 5.2 und Tz. 10.6.3 (betreffend die mietvertraglichen<br />
Regelungen) sowie in Tz. 3.2 ab Seite 26 und<br />
Tz. 3.3 ab Seite 33 (zu immobilienspezifischen und<br />
wirtschaftlichen Risiken) dargestellt.<br />
1.7 Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang<br />
mit dem Ankauf des Fondsobjekts<br />
Im Zusammenhang mit der Ankaufsprüfung haben<br />
die Gutachter von Jones Lang LaSalle (JLL), 600<br />
Bourke Street, Melbourne VIC 3000, ein Bewertungsgutachten<br />
für das Fondsobjekt mit Datum vom<br />
01.11.2011 erstellt. Darin wird der Wert des Fondsobjekts<br />
mit AUD 100,5 Mio. angesetzt. Weitere<br />
Bewertungsgutachten über das Anlageobjekt (Fondsobjekt)<br />
wurden nicht erstellt. Zudem haben die<br />
Sachverständigen von Rider Levett Bucknall, 41 McLaren<br />
Street, North Sydney NSW 2060, ein technisches<br />
Gutachten über das Fondsobjekt, einschließlich<br />
eines umwelttechnischen Berichts, mit Datum vom<br />
17.11.2011 erstellt. Die Ergebnisse dieses technischen<br />
Gutachtens wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />
(Tz. 7) berücksichtigt.<br />
Details und Hinweise dazu siehe auch in Tz. 3.2 ab<br />
Seite 26 bzw. in Tz. 5.1.1.<br />
1.8 Mindestbeteiligungsbetrag<br />
Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />
Anlegers soll mindestens AUD 15.000 betragen;<br />
höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein (Erwerbspreis). Auf den Beteiligungsbetrag<br />
künftig beitretender Anleger wird ein<br />
Agio von 5 Prozent erhoben.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
beträgt AUD 124.600.000 (zzgl. Agio). Da der<br />
Mindestbeteiligungsbetrag AUD 15.000 beträgt,