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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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Der Käufer wird das Modernisierungs- und Aufwertungsprojekt<br />

zudem unter Einbezug lokaler Experten<br />

umfassend beaufsichtigen, um soweit möglich sicherzustellen,<br />

dass der Verkäufer seine Verpflichtungen<br />

fristgerecht und vollständig erfüllen wird.<br />

Das Fondsobjekt ist flexibel nutzbar konzipiert und<br />

daher drittverwendungsfähig. Details hierzu sind in<br />

Tz. 5 dargestellt.<br />

1.6 Mieter / Mietvertrag über das Fondsobjekt<br />

100 Prozent der vermietbaren Gesamtflächen, also<br />

rd. 19.027 m², sowie alle im Fondsobjekt befindlichen<br />

64 Parkplätze sind langfristig für zehn Jahre mit einer<br />

Restlaufzeit des Mietvertrags bis zum 15.06.2021 an<br />

die australische Regierung (Commonwealth of Australia),<br />

vertreten durch das Verteidigungsministerium<br />

(Department of Defence), vermietet („Mieter“).<br />

Der Mieter, das Commonwealth of Australia, verfügt<br />

über eine ausgezeichnete Bonität, was an den aktuellen<br />

Bonitätsnoten („Ratings“) namhafter Ratingagenturen<br />

abgelesen werden kann (u. a. AAA für langfristige<br />

Verbindlichkeiten und damit das bestmögliche<br />

Rating bei Standard & Poor’s).<br />

Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen sog.<br />

„Net-Lease“, d. h. einen Mietvertrag, bei dem der Mieter<br />

neben der vereinbarten Miete seine verbrauchsabhängigen<br />

Mietnebenkosten (z. B. für Elektrizität,<br />

Wasser, Abwasser) sowie sämtliche sonstige Betriebs-<br />

und Bewirtschaftungskosten des Fondsobjekts (z. B.<br />

Grundsteuer sowie sonstige Steuern und Abgaben,<br />

Objektversicherung, bestimmte Reparatur- und<br />

Instandhaltungskosten sowie Hausverwalterkosten)<br />

an den Vermieter bezahlt, sofern er nicht bereits<br />

direkt diese Kosten abdeckt. Dem Vermieter obliegen<br />

insofern lediglich strukturelle Instandhaltungskosten<br />

für das Fondsobjekt (vergleichbar den Instandhaltungskosten<br />

für „Dach und Fach“ und damit auch<br />

strukturelle Investitionen und Reparaturen für das<br />

Fondsobjekt).<br />

Die nach Mietvertrag vereinbarte Miete ist gemäß<br />

dem involvierten Gutachter marktkonform und wird<br />

auf der Grundlage mietvertraglicher Regelungen<br />

jährlich um 4 Prozent fest nach oben angepasst<br />

(Wertsicherung).<br />

12<br />

Die gute Bonität des staatlichen Mieters und die<br />

festen jährlichen Mietsteigerungen während der<br />

gesamten langfristigen Mietvertragslaufzeit in Verbindung<br />

mit den mietvertraglichen Regelungen zur<br />

Kostenumlage von Betriebs- und Bewirtschaftungskosten<br />

auf den Mieter bilden aus heutiger Sicht eine<br />

nachhaltige und belastbare Prognosegrundlage für<br />

die Nettoeinnahmen aus der Vermietung des Fondsobjekts.<br />

Weitere Details sind in Tz. 7 (betreffend die<br />

Annahmen im Rahmen der Prognoserechnung), in<br />

Tz. 5.2 und Tz. 10.6.3 (betreffend die mietvertraglichen<br />

Regelungen) sowie in Tz. 3.2 ab Seite 26 und<br />

Tz. 3.3 ab Seite 33 (zu immobilienspezifischen und<br />

wirtschaftlichen Risiken) dargestellt.<br />

1.7 Gutachten und Prüfungen im Zusammenhang<br />

mit dem Ankauf des Fondsobjekts<br />

Im Zusammenhang mit der Ankaufsprüfung haben<br />

die Gutachter von Jones Lang LaSalle (JLL), 600<br />

Bourke Street, Melbourne VIC 3000, ein Bewertungsgutachten<br />

für das Fondsobjekt mit Datum vom<br />

01.11.2011 erstellt. Darin wird der Wert des Fondsobjekts<br />

mit AUD 100,5 Mio. angesetzt. Weitere<br />

Bewertungsgutachten über das Anlageobjekt (Fondsobjekt)<br />

wurden nicht erstellt. Zudem haben die<br />

Sachverständigen von Rider Levett Bucknall, 41 McLaren<br />

Street, North Sydney NSW 2060, ein technisches<br />

Gutachten über das Fondsobjekt, einschließlich<br />

eines umwelttechnischen Berichts, mit Datum vom<br />

17.11.2011 erstellt. Die Ergebnisse dieses technischen<br />

Gutachtens wurden im Rahmen der Prognoserechnung<br />

(Tz. 7) berücksichtigt.<br />

Details und Hinweise dazu siehe auch in Tz. 3.2 ab<br />

Seite 26 bzw. in Tz. 5.1.1.<br />

1.8 Mindestbeteiligungsbetrag<br />

Der Beteiligungsbetrag jedes künftig beitretenden<br />

Anlegers soll mindestens AUD 15.000 betragen;<br />

höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein (Erwerbspreis). Auf den Beteiligungsbetrag<br />

künftig beitretender Anleger wird ein<br />

Agio von 5 Prozent erhoben.<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />

beträgt AUD 124.600.000 (zzgl. Agio). Da der<br />

Mindestbeteiligungsbetrag AUD 15.000 beträgt,

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