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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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angenommen sein), würden sich die Steuerzahlungen<br />

entgegen den Annahmen der Prognose erhöhen;<br />

sollten die möglichen Abschreibungen höher<br />

als in der Prognose angenommen sein, würden sich<br />

die Steuerzahlungen gegenüber den Annahmen der<br />

Prognose ermäßigen.<br />

Durch die vorläufigen projizierten Effekte aus den<br />

Regelungen gemäß Division 40 und Division 43 und<br />

anderen abzugsfähigen Aufwendungen ergibt sich<br />

voraussichtlich für die ersten fünf Jahre des Betrachtungszeitraums<br />

ein Verlustvortrag.<br />

Details zu den steuerlichen Grundlagen siehe in<br />

Tz. 11. Zum vorläufigen bzw. projizierten voraussichtlichen<br />

steuerlichen Ergebnis und den möglichen<br />

steuerlichen Belastungen, insbesondere aus der<br />

Vermietung und späteren Veräußerung des Fondsobjekts,<br />

siehe insbesondere auch die wichtigen Hinweise<br />

in Tz. 3.4 ab Seite 46.<br />

(13) Ausschüttungen / Entnahmen nach<br />

australischen Steuern<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

beziehen sich auf den jeweils geleisteten Kapitalanteil<br />

(ohne Agio). Hierbei ist die Besteuerung des<br />

australischen Treuhandvermögens in <strong>Australien</strong> aus<br />

der Vermietung des Fondsobjekts bereits berücksichtigt.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen sind<br />

jeweils zum 30.06. eines jeden Folgejahres, erstmals<br />

zum 30.06.2013 vorgesehen. Für die Endausschüttung<br />

/ -entnahme wird vereinfachend unterstellt,<br />

dass die vorhandene Liquidität einschließlich des<br />

Veräußerungserlöses nach Begleichung aller Kosten,<br />

Gebühren und Steuern zum 31.12.2021 an die<br />

Anleger ausgezahlt und die Fondsgesellschaft zum<br />

gleichen Datum aufgelöst wird.<br />

Bei dem Jahr 2012 handelt es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr,<br />

welches in der Prognoserechnung vom<br />

01.04. bis 31.12. dargestellt wird. Entsprechend beziehen<br />

sich die ausgewiesenen Ausschüttungen / Entnahmen<br />

auf diesen Zeitraum.<br />

(14) Liquiditätsreserve (konsolidiert) zum 31.12.<br />

Änderungen der einzelnen Positionen gegenüber<br />

den Ansätzen der Prognoserechnung wirken sich auf<br />

die Liquiditätsreserve aus.<br />

99<br />

Die Liquiditätsreserve setzt sich aus der Liquiditätsreserve<br />

der Fondsgesellschaft und des australischen<br />

Treuhandvermögens zusammen und wird verzinslich<br />

angelegt. In der Prognoserechnung ist der Stand der<br />

konsolidierten Liquiditätsreserve zum 31.12. eines<br />

Jahres dargestellt. Diese Position enthält den Einnahmenüberschuss<br />

des laufenden Jahres nach Steuern<br />

in <strong>Australien</strong> unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Ausschüttungen / Entnahmen sowie die Liquiditätsreserve<br />

aus dem Vorjahr.<br />

(15) Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />

in Deutschland<br />

Unter deutschem Steuerrecht handelt es sich bei den<br />

Einkünften der Fondsgesellschaft aus der Vermietung<br />

des Fondsobjekts in <strong>Australien</strong> für Anleger der<br />

Zielgruppe um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,<br />

die aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwischen <strong>Australien</strong> und Deutschland (DBA<br />

D / AUS) in Deutschland von der Einkommensteuer<br />

unter Progressionsvorbehalt freigestellt sind.<br />

Für die Ermittlung des Progressionsvorbehalts wird<br />

das anteilige steuerliche Ergebnis eines Anlegers aus<br />

der Fondsgesellschaft – ermittelt nach deutschem<br />

Steuerrecht und ohne anteilige Zinseinnahmen<br />

(siehe hierzu nachstehende Erläuterung (16) zur<br />

Position „Einkünfte aus Kapitalvermögen“) – seinem<br />

in Deutschland zu versteuernden Einkommen<br />

zugeschlagen. Der Steuersatz, der auf dieses Ergebnis<br />

anwendbar ist, ist dann auf das Einkommen des<br />

Anlegers ohne die Einnahmen aus dieser Beteiligung<br />

anzuwenden.<br />

Ende 2021 / Anfang 2022 wurde im Rahmen der Prognoserechnung<br />

exemplarisch eine Veräußerung der<br />

Fondsimmobilie unterstellt (u. a. da der Mietvertrag<br />

mit dem Mieter des Fondsobjekts dann endet, belastbare<br />

Cashflow-Grundlagen ab diesem Zeitpunkt<br />

nicht mehr vorliegen und im Zuge einer langfristigen<br />

Weiter- bzw. Nachvermietung ein Verkauf zu diesem<br />

Zeitpunkt beispielhaft denkbar ist). Diese Annahme<br />

ist jedoch nur eine illustrierende Darstellung, die für<br />

Ende 2021 / Anfang 2022 eine geeignete Marktlage<br />

voraussetzt, so dass der Verkauf des Fondsobjekts<br />

möglich ist, und zudem unterstellt, dass zu diesem<br />

Zeitpunkt die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

tatsächlich einen Verkauf beschließen. Das Geschäftskonzept<br />

des Beteiligungsangebots geht von einem<br />

langfristigen Halten und Vermieten des Fondsobjekts<br />

– auch über den für Zwecke der Prognoserechnung

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