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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten unter Einbezug<br />

von Gutachtern und Experten sowie bezüglich der<br />

Namensrechte für das Mietobjekt (hier kann der Mieter<br />

vom Vermieter eine Namensänderung verlangen;<br />

derzeit ist der Name des Objekts „Defence Plaza“).<br />

Siehe wichtige Hinweise zu den vorgenannten Abschnitten<br />

dieser Tz. 10.6.3.1 in Tz. 3.3.2 ab Seite 34.<br />

10.6.3.2 Works Agreement / Independent<br />

Determiner‘s Deed<br />

Im Zuge der Mietvertragsverlängerung für weitere<br />

zehn Jahre haben sich Verkäufer und Mieter mit<br />

Vertrag (sog. „Works Agreement“) vom 23.03.2011<br />

darüber verständigt, dass der Verkäufer die Immobilie<br />

umfassend modernisiert, insbesondere die technischen<br />

Vorrichtungen des Objekts erneuert und an<br />

den aktuellen Stand der Technik anpasst (sog. „Lessor<br />

Works“). Mit der Modernisierung und Aufwertung<br />

wird insbesondere auch das Ziel verfolgt, den<br />

„Green-Building-Status“ und damit die Nachhaltigkeit<br />

/ Energieeffizienz der Immobilie substanziell zu<br />

erhöhen. Dazu haben die Parteien die entsprechenden<br />

Maßnahmen in Anhang 2 des Works Agreement<br />

(sog. „Base Building Brief“ über das Upgrade und<br />

die Modernisierung des Objekts) definiert und einen<br />

Zeit- und Kostenplan vereinbart. Die Maßnahmen<br />

sollen demnach plangemäß bis 19.08.2013 abgeschlossen<br />

sein (sog. „Date for Practical Completion“),<br />

wobei ein konkreter Zeitplan mit entsprechenden<br />

„Milestones“ auch konkrete Fertigstellungszeitpunkte<br />

für die einzelnen Gewerke festlegt. In bestimmten<br />

Fällen ist nach dem Vertrag ggf. eine längere Frist zur<br />

Fertigstellung möglich (z. B. bei Verzögerungen, die<br />

der Mieter zu vertreten hat). Sollte der Verkäufer den<br />

vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhalten<br />

und die Verzögerung zu vertreten haben, muss er an<br />

den Mieter grundsätzlich einen Schadenersatz von<br />

AUD 1 je m² je Tag der Verzögerung bezahlen, bis<br />

die Fertigstellung erreicht ist; diese sog. „Liquidated<br />

Damages“ sind auf einen Betrag von AUD 594.719<br />

begrenzt (Obergrenze). Der Verkäufer hat den Käufer<br />

im Kaufvertrag von derartigen Schäden umfassend<br />

freizustellen, so dass der Käufer dieses Risiko wirtschaftlich<br />

nicht zu tragen hat.<br />

Ein nennenswerter Teil der Arbeiten wird zum<br />

Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und<br />

Lasten am Fondsobjekt bzw. der Kaufpreiszahlung<br />

Ende März 2012 bereits realisiert sein. Das Modernisierungs-<br />

und Aufwertungsprojekt ist zum Zeit-<br />

155<br />

punkt der Prospektaufstellung im Zeitplan, so dass<br />

aus Sicht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

eine fristgerechte Fertigstellung zu erwarten ist.<br />

Die Arbeiten („Lessor Works“) erfolgen bei voller<br />

Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter, also bei<br />

vollem Betrieb, und werden im Wesentlichen von<br />

Stockwerk zu Stockwerk (und teilweise auch nach<br />

den Geschäftsstunden des Mieters oder am Wochenende)<br />

und möglichst parallel zu den Fitout Works des<br />

Mieters ausgeführt, um die Beeinträchtigungen des<br />

Mieters möglichst gering zu halten. Für eine definierte<br />

Fläche und drei Parkplätze bezahlt der Mieter<br />

während der Projektarbeiten keine Miete, was aber<br />

auf der Grundlage der kaufvertraglichen Regelungen<br />

vom Verkäufer zugunsten des Käufers ausgeglichen<br />

werden wird, so dass bei wirtschaftlicher Betrachtung<br />

dem Käufer hieraus kein Nachteil entsteht.<br />

Der Mieter hat entsprechende Verpflichtungen im<br />

Rahmen des Modernisierungsprojekts übernommen<br />

und wird ein Budget, welches vom Verkäufer gestellt<br />

wird (sog. „Lessor‘s Contribution“), sofern dieses<br />

nicht (teilweise) als mietfreie Zeit in Anspruch genommen<br />

wird (wovon nach aktuellen Informationen<br />

derzeit nicht auszugehen ist), in die Aufwertung und<br />

Modernisierung der Mietflächen investieren (sog.<br />

„Fitout Works“), wobei die konkreten Maßnahmen<br />

der Genehmigung des Gebäudeeigentümers / Vermieters<br />

bedürfen und die Planung und Durchführung<br />

mit diesem abzustimmen bzw. von diesem freizugeben<br />

ist (weitere Details dazu siehe nachstehend).<br />

Der Mieter hat weiterhin zugesichert bzw. akzeptiert,<br />

dass er die Arbeiten des Vermieters („Lessor Works“)<br />

nicht behindern wird, dass er bestimmte Kosten<br />

zu übernehmen hat, wenn er Stockwerke nutzen<br />

möchte, die Gegenstand von aktuellen Baumaßnahmen<br />

sind (ggf. auch als Anrechnung auf die „Lessor‘s<br />

Contribution“) und dass er verpflichtet ist, seine<br />

technischen Geräte (z. B. Drucker, Photokopiergeräte)<br />

entsprechend während der Arbeiten zu schützen<br />

bzw. zu sichern. Im Gegenzug ist vom Vermieter –<br />

während der Geschäftszeiten – sicherzustellen, dass<br />

die volle Nutzung der Räume im Übrigen gewährleistet<br />

ist (z. B. Klimaanlage, Aufzüge).<br />

Betreffend die unabhängige Begleitung und Zertifizierung<br />

der Arbeiten (und die Feststellungen zur<br />

Abnahme, bei Verzögerungen und der Ermittlung<br />

des Grundes und der Zuweisung der Verantwortung<br />

für eine solche Verzögerung, zu Mängeln und zu<br />

Mängelbeseitigung, aber auch im Fall von sonstigen

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