Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten unter Einbezug<br />
von Gutachtern und Experten sowie bezüglich der<br />
Namensrechte für das Mietobjekt (hier kann der Mieter<br />
vom Vermieter eine Namensänderung verlangen;<br />
derzeit ist der Name des Objekts „Defence Plaza“).<br />
Siehe wichtige Hinweise zu den vorgenannten Abschnitten<br />
dieser Tz. 10.6.3.1 in Tz. 3.3.2 ab Seite 34.<br />
10.6.3.2 Works Agreement / Independent<br />
Determiner‘s Deed<br />
Im Zuge der Mietvertragsverlängerung für weitere<br />
zehn Jahre haben sich Verkäufer und Mieter mit<br />
Vertrag (sog. „Works Agreement“) vom 23.03.2011<br />
darüber verständigt, dass der Verkäufer die Immobilie<br />
umfassend modernisiert, insbesondere die technischen<br />
Vorrichtungen des Objekts erneuert und an<br />
den aktuellen Stand der Technik anpasst (sog. „Lessor<br />
Works“). Mit der Modernisierung und Aufwertung<br />
wird insbesondere auch das Ziel verfolgt, den<br />
„Green-Building-Status“ und damit die Nachhaltigkeit<br />
/ Energieeffizienz der Immobilie substanziell zu<br />
erhöhen. Dazu haben die Parteien die entsprechenden<br />
Maßnahmen in Anhang 2 des Works Agreement<br />
(sog. „Base Building Brief“ über das Upgrade und<br />
die Modernisierung des Objekts) definiert und einen<br />
Zeit- und Kostenplan vereinbart. Die Maßnahmen<br />
sollen demnach plangemäß bis 19.08.2013 abgeschlossen<br />
sein (sog. „Date for Practical Completion“),<br />
wobei ein konkreter Zeitplan mit entsprechenden<br />
„Milestones“ auch konkrete Fertigstellungszeitpunkte<br />
für die einzelnen Gewerke festlegt. In bestimmten<br />
Fällen ist nach dem Vertrag ggf. eine längere Frist zur<br />
Fertigstellung möglich (z. B. bei Verzögerungen, die<br />
der Mieter zu vertreten hat). Sollte der Verkäufer den<br />
vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhalten<br />
und die Verzögerung zu vertreten haben, muss er an<br />
den Mieter grundsätzlich einen Schadenersatz von<br />
AUD 1 je m² je Tag der Verzögerung bezahlen, bis<br />
die Fertigstellung erreicht ist; diese sog. „Liquidated<br />
Damages“ sind auf einen Betrag von AUD 594.719<br />
begrenzt (Obergrenze). Der Verkäufer hat den Käufer<br />
im Kaufvertrag von derartigen Schäden umfassend<br />
freizustellen, so dass der Käufer dieses Risiko wirtschaftlich<br />
nicht zu tragen hat.<br />
Ein nennenswerter Teil der Arbeiten wird zum<br />
Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und<br />
Lasten am Fondsobjekt bzw. der Kaufpreiszahlung<br />
Ende März 2012 bereits realisiert sein. Das Modernisierungs-<br />
und Aufwertungsprojekt ist zum Zeit-<br />
155<br />
punkt der Prospektaufstellung im Zeitplan, so dass<br />
aus Sicht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
eine fristgerechte Fertigstellung zu erwarten ist.<br />
Die Arbeiten („Lessor Works“) erfolgen bei voller<br />
Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter, also bei<br />
vollem Betrieb, und werden im Wesentlichen von<br />
Stockwerk zu Stockwerk (und teilweise auch nach<br />
den Geschäftsstunden des Mieters oder am Wochenende)<br />
und möglichst parallel zu den Fitout Works des<br />
Mieters ausgeführt, um die Beeinträchtigungen des<br />
Mieters möglichst gering zu halten. Für eine definierte<br />
Fläche und drei Parkplätze bezahlt der Mieter<br />
während der Projektarbeiten keine Miete, was aber<br />
auf der Grundlage der kaufvertraglichen Regelungen<br />
vom Verkäufer zugunsten des Käufers ausgeglichen<br />
werden wird, so dass bei wirtschaftlicher Betrachtung<br />
dem Käufer hieraus kein Nachteil entsteht.<br />
Der Mieter hat entsprechende Verpflichtungen im<br />
Rahmen des Modernisierungsprojekts übernommen<br />
und wird ein Budget, welches vom Verkäufer gestellt<br />
wird (sog. „Lessor‘s Contribution“), sofern dieses<br />
nicht (teilweise) als mietfreie Zeit in Anspruch genommen<br />
wird (wovon nach aktuellen Informationen<br />
derzeit nicht auszugehen ist), in die Aufwertung und<br />
Modernisierung der Mietflächen investieren (sog.<br />
„Fitout Works“), wobei die konkreten Maßnahmen<br />
der Genehmigung des Gebäudeeigentümers / Vermieters<br />
bedürfen und die Planung und Durchführung<br />
mit diesem abzustimmen bzw. von diesem freizugeben<br />
ist (weitere Details dazu siehe nachstehend).<br />
Der Mieter hat weiterhin zugesichert bzw. akzeptiert,<br />
dass er die Arbeiten des Vermieters („Lessor Works“)<br />
nicht behindern wird, dass er bestimmte Kosten<br />
zu übernehmen hat, wenn er Stockwerke nutzen<br />
möchte, die Gegenstand von aktuellen Baumaßnahmen<br />
sind (ggf. auch als Anrechnung auf die „Lessor‘s<br />
Contribution“) und dass er verpflichtet ist, seine<br />
technischen Geräte (z. B. Drucker, Photokopiergeräte)<br />
entsprechend während der Arbeiten zu schützen<br />
bzw. zu sichern. Im Gegenzug ist vom Vermieter –<br />
während der Geschäftszeiten – sicherzustellen, dass<br />
die volle Nutzung der Räume im Übrigen gewährleistet<br />
ist (z. B. Klimaanlage, Aufzüge).<br />
Betreffend die unabhängige Begleitung und Zertifizierung<br />
der Arbeiten (und die Feststellungen zur<br />
Abnahme, bei Verzögerungen und der Ermittlung<br />
des Grundes und der Zuweisung der Verantwortung<br />
für eine solche Verzögerung, zu Mängeln und zu<br />
Mängelbeseitigung, aber auch im Fall von sonstigen