Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmungen am<br />
nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn<br />
sich bei der Durchführung des Vertrags eine<br />
ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
(2) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft,<br />
soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />
kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
wie z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />
Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />
Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />
können als Aktiv- oder Passivprozesse von der<br />
Gesellschaft selbst geführt werden.<br />
(3) Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind berechtigt,<br />
bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />
mit dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />
damit begründeten Gesellschafterverhältnis die<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />
und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />
richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der<br />
Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
auf einen neuen Gesellschafter bzw. einen<br />
neuen Treugeber über, so gelten die Regelungen<br />
dieser Schlichtungsvereinbarung auch<br />
für den neuen Gesellschafter bzw. den neuen<br />
Treugeber. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />
bzw. Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger auf<br />
das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />
§ 34<br />
Datenschutz und Weitergabe von Informationen<br />
Die Gesellschafter bzw. Treugeber erklären sich mit<br />
Beitritt zur Gesellschaft damit einverstanden, dass<br />
die in der Beitrittsvereinbarung des Gesellschafters<br />
bzw. Treugebers mitgeteilten personenbezogenen<br />
Daten sowie weitere personenbezogene Daten, die<br />
zukünftig in unmittelbarem Zusammenhang mit der<br />
Beteiligung des Gesellschafters erhoben werden (zusammen<br />
„Daten“) durch die Real I.S. AG sowie durch<br />
die mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligung<br />
befassten Personen (der Vertriebspartner, der<br />
Geschäftsbesorger der Gesellschaft, zur Berufsver-<br />
217<br />
schwiegenheit verpflichtete Wirtschaftprüfer und<br />
Steuerberater der Gesellschaft und die finanzierenden<br />
Kreditinstitute) ausschließlich zur Begründung<br />
und Verwaltung der Beteiligung des Gesellschafters<br />
und zu seiner Betreuung in EDV-Anlagen gespeichert,<br />
verarbeitet und genutzt und nach Beendigung<br />
seiner Beteiligung gelöscht werden, soweit eine<br />
Aufbewahrung nach gesetzlichen Vorschriften nicht<br />
erforderlich ist. Dies schließt erforderliche Übermittlungen<br />
von Daten an die zuständigen Finanzbehörden<br />
(beispielsweise eine erforderliche Meldung der<br />
Beteiligung nach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das Wohnsitzfinanzamt<br />
des Gesellschafters bzw. Treugebers<br />
durch den Steuerberater der Gesellschaft) mit ein.<br />
Die Gesellschafter bzw. Treugeber erklären sich mit<br />
Beitritt zur Gesellschaft damit einverstanden, dass<br />
der vermittelnde Vertriebspartner ihm mitgeteilte<br />
Änderungen bezüglich der Daten des Gesellschafters<br />
bzw. des Treugebers an die Gesellschaft und den Geschäftsbesorger<br />
der Gesellschaft übermittelt. Für den<br />
Fall, dass Beteiligungen an der Gesellschaft an einer<br />
offiziellen Zweitmarktplattform bzw. einer vergleichbaren<br />
Institution angeboten werden oder angeboten<br />
werden sollen, sind der geschäftsführende Kommanditist<br />
und der Geschäftsbesorger der Gesellschaft<br />
berechtigt, anonyme Auskünfte über die Beteiligung<br />
des Gesellschafters zu erteilen und Informationen<br />
über die Gesellschaft und die Beteiligung an die<br />
entsprechenden Stellen weiterzuleiten.<br />
§ 35<br />
Anwendbares Recht<br />
Dieser Gesellschaftsvertrag und alle mit ihm im<br />
Zusammenhang stehenden Ansprüche, einschließlich<br />
nicht auf vertraglichen Beziehungen beruhende<br />
Ansprüche, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.