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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmungen am<br />

nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn<br />

sich bei der Durchführung des Vertrags eine<br />

ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

(2) Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft,<br />

soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />

kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

wie z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit<br />

Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von<br />

Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen,<br />

können als Aktiv- oder Passivprozesse von der<br />

Gesellschaft selbst geführt werden.<br />

(3) Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind berechtigt,<br />

bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit dem Gesellschaftsvertrag und dem<br />

damit begründeten Gesellschafterverhältnis die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der<br />

Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

auf einen neuen Gesellschafter bzw. einen<br />

neuen Treugeber über, so gelten die Regelungen<br />

dieser Schlichtungsvereinbarung auch<br />

für den neuen Gesellschafter bzw. den neuen<br />

Treugeber. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />

bzw. Treugeber soll seinen Rechtsnachfolger auf<br />

das Bestehen dieser Regelung hinweisen.<br />

§ 34<br />

Datenschutz und Weitergabe von Informationen<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber erklären sich mit<br />

Beitritt zur Gesellschaft damit einverstanden, dass<br />

die in der Beitrittsvereinbarung des Gesellschafters<br />

bzw. Treugebers mitgeteilten personenbezogenen<br />

Daten sowie weitere personenbezogene Daten, die<br />

zukünftig in unmittelbarem Zusammenhang mit der<br />

Beteiligung des Gesellschafters erhoben werden (zusammen<br />

„Daten“) durch die Real I.S. AG sowie durch<br />

die mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligung<br />

befassten Personen (der Vertriebspartner, der<br />

Geschäftsbesorger der Gesellschaft, zur Berufsver-<br />

217<br />

schwiegenheit verpflichtete Wirtschaftprüfer und<br />

Steuerberater der Gesellschaft und die finanzierenden<br />

Kreditinstitute) ausschließlich zur Begründung<br />

und Verwaltung der Beteiligung des Gesellschafters<br />

und zu seiner Betreuung in EDV-Anlagen gespeichert,<br />

verarbeitet und genutzt und nach Beendigung<br />

seiner Beteiligung gelöscht werden, soweit eine<br />

Aufbewahrung nach gesetzlichen Vorschriften nicht<br />

erforderlich ist. Dies schließt erforderliche Übermittlungen<br />

von Daten an die zuständigen Finanzbehörden<br />

(beispielsweise eine erforderliche Meldung der<br />

Beteiligung nach § 138 Abs. 2 und 3 AO an das Wohnsitzfinanzamt<br />

des Gesellschafters bzw. Treugebers<br />

durch den Steuerberater der Gesellschaft) mit ein.<br />

Die Gesellschafter bzw. Treugeber erklären sich mit<br />

Beitritt zur Gesellschaft damit einverstanden, dass<br />

der vermittelnde Vertriebspartner ihm mitgeteilte<br />

Änderungen bezüglich der Daten des Gesellschafters<br />

bzw. des Treugebers an die Gesellschaft und den Geschäftsbesorger<br />

der Gesellschaft übermittelt. Für den<br />

Fall, dass Beteiligungen an der Gesellschaft an einer<br />

offiziellen Zweitmarktplattform bzw. einer vergleichbaren<br />

Institution angeboten werden oder angeboten<br />

werden sollen, sind der geschäftsführende Kommanditist<br />

und der Geschäftsbesorger der Gesellschaft<br />

berechtigt, anonyme Auskünfte über die Beteiligung<br />

des Gesellschafters zu erteilen und Informationen<br />

über die Gesellschaft und die Beteiligung an die<br />

entsprechenden Stellen weiterzuleiten.<br />

§ 35<br />

Anwendbares Recht<br />

Dieser Gesellschaftsvertrag und alle mit ihm im<br />

Zusammenhang stehenden Ansprüche, einschließlich<br />

nicht auf vertraglichen Beziehungen beruhende<br />

Ansprüche, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.

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